Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass er in der Lage ist, die unter dem Punkt II 2.4, beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.
Die Hamburger Hochbahn AG weist daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen sind.
Für alle Schlüsselgewerke sind Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften.
Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung, erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
1. Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister,
2. Nachweis über die Eintragung in das Gewerbezentralregister. Unternehmen können ausgeschlossen werden, sofern eine Eintragung vorhanden ist, die deren Eignung oder Zuverlässigkeit in Frage stellt,
3. Nachweis, dass das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
4. Nachweis, dass das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
5. Erklärung des Unternehmens, ob Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124 GWB vorliegen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
6. Nachweis einer bestehenden marktüblichen Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio EUR pro Schadensfall.
7. Angabe des Umsatzes des Unternehmens für vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
8. Auflistung von vergleichbaren Leistungen (Referenzliste). Der Bewerber muss hierbei Erfahrungen beim Abteufen von Aufschlussbohrungen im innerstädtischen Bereich in den in Norddeutschland verbreiteten oder vergleichbaren Böden (siehe Ziffer 9.) nachweisen. Diese Erfahrungen sind durch mindestens drei entsprechende Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren mit Benennung des jeweiligen Auftragsvolumens und Auftraggebers zu belegen.
9. Beschreibung und Auflistung des Geräteparks und Ausstattung. Es müssen mindestens 3 Bohrgeräte für verrohrte konventionelle Trockenbohrungen nach DIN EN 22475-1 mit Gewinnung von gestört entnommenen Bodenproben, ungestörten Proben und kontinuierlichen Rammkernstrecken, die in den norddeutschen Böden (Sande, Geschiebemergel, Beckenschluff, Lauenburger Ton, Glimmerton) sicher Bohrtiefen von 60-70 m erreichen können, zur Verfügung stehen. Die Geräte müssen weiterhin in der Lage sein, mit einem Verrohrungsdurchmesser von rd. 273 mm etwa 40 m Tiefe zu erreichen, bevor bei festen Böden ggf. auf einen kleineren Verrohrungsdurchmesser von 219 mm teleskopiert werden muss. Die Geräte sollen weiterhin schallgedämmt sein. Die Leistungsdaten der für den beschriebenen Leistungsumfang benötigten wesentlichen Geräte sind vom Bewerber zu benennen.
10. Bestätigung, dass der Bewerber im Auftragsfalle bei einer Bohrkampagne mindestens 2 Bohrgeräte gemäß Ziffer 9. mit qualifizierter Bohrmannschaft kontinuierlich über einen Zeitraum von ca. 6 Monaten für die Auftragsabwicklung stellen wird,
11. Der Bewerber muss in der Lage sein, für die kraftschlüssige Verfüllung von Bohrlöchern mit einer Zement-Bentonit-Suspension (Troptogel oder gleichwertig) im Kontraktorverfahren eine geeignete Misch- und Injektionsanlage zu stellen. Dies hat der Bewerber zu bestätigen und für diese Anlage ein Leistungsdatenblatt vorzulegen.
12. Nachweis, dass die vorgesehenen Geräteführer die Qualifikation der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. (DGGT) nach DIN EN 22475-1 "Geotechnische Erkundung und Untersuchung - Probenentnahme und Grundwassermessungen" innehaben; Diese Geräteführer müssen in der Lage sein, die in Norddeutschland verbreiteten Bodenarten (siehe Ziffer 9.) gesichert zu erkennen und zu beschreiben.
13. Der Bewerber hat den Nachweis zu erbringen, dass das zur Kampfmittelsondierung eingesetzte Unternehmen gem. §10 KampfmittelVO in der Stadt Hamburg gelistet ist. Dieses Unternehmen kann der Bewerber selbst oder ein Sub-Unternehmer sein.
14. Nachweis der Zertifizierung gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt W 120-1 für den Ausbau von Grundwassermessstellen.
15. Der Bewerber/das Unternehmen und die operativ tätigen Mitarbeiter und Führungskräfte sollen SCC zertifiziert sein nach dem Regelwerk "Sicherheits-Certifikat-Contraktoren".