Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem für Unternehmen eingerichtet. Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Dem Antrag zur Aufnahme in das Qualifizierungssystem sind gemäß Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 12 geforderten Angaben und Nachweise vollständig formlos beizufügen und vorzulegen. Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 12 sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 12 sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.
Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass es in der Lage ist, die unter dem Punkt II.2.4), beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.
Die Hamburger HOCHBAHN weist daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Für alle Schlüssel Leistungsbereiche sind Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften.
Um am Verfahren teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die nachfolgend beschriebenen Nachweise formlos einzureichen. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung, erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
1. Kopie Auszug Berufsregister oder Handelsregister,
2. Kopie Auszug Gewerbezentralregister, nicht älter als 12 Monate,
3. Bescheinigungen (jeweils nicht älter als 12 Monate) des Finanzamtes und der Krankenkasse als Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben,
4. Eigenerklärung, das gegen das Unternehmen kein Verfahren gemäß § 123-124 GWB (Insolvenzverfahren, Liquidation) beantragt, eröffnet oder eingeleitet worden ist,
5. Eigenerklärung, dass keine geschäftsführende Person gem. § 123-124 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist.
6. Bestätigung und Nachweis, dass bei Auftragserteilung eine Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR pro Schadensfall Personenschäden und 5 Mio. EUR pro Schadensfall sonstiges bereitgestellt wird.
7. Erklärung des Bieters über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption (Compliance-Erklärung).
8. Erklärung, dass die Dienstleistung innerhalb der o. g. Zeiträume erbracht werden kann und qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht.
9. Darstellung, wie die schnelle Verfügbarkeit vor Ort gewährleistet werden wird, bei Bewerbern, deren Sitz weiter als 50 km vom Sitz des Auftraggebers entfernt ist.
10. Angabe der Hamburg am nächsten gelegenen Niederlassung des Bewerbers.
11. Bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäfts- und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen - insbesondere des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bestehen.
12. Für jeden Teilbereich: Exakt 3 detailliert dargestellte mit der Aufgabenbeschreibung vergleichbarer Referenzprojekte bzgl. Um- oder Ausbau von U-Bahn-Haltestelle des ÖPNV auf jeweils max. 2 Blatt DIN A3 (quer) incl. einer aussagekräftigen zeichnerischen Darstellung und unter Benennung folgender Kriterien:
- Vergleichbare Größe
- Vergleichbare Bauaufgabe
- Vergleichbare angestrebte Qualität
- Referenzbestätigung des Bauherren
(Werden mehr als drei eingereicht, werden nur die ersten drei gewertet).
Die genannten Kriterien werden hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit der beschriebenen Aufgabe mit jeweils den in den Klammern angegebenen Punkten bewertet (siehe Bewertungsmatrix).
Für Referenzen zur Objektplanung (§ 34 HOAI) können pro Referenzobjekt max. 40 Punkte (insgesamt max. 120 Punkte) erreicht werden. Für den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Umsatz/Bürogröße) können insgesamt max. 60 Punkte erreicht werden. Insgesamt können 180 Punkte erreicht werden, für die Qualifizierung sind mind. 125 Punkte erforderlich.
Die Unterlagen sind auf die Plattform DTVP hochzuladen.
Die Bewertungsmatrix wird auf der Plattform DTVP zum Qualifizierungsverfahren zur Verfügung gestellt, ist jedoch nicht durch den Bewerber auszufüllen.