24.000 Stück Betonschwelle 2600mm lg. f. S49 1:404.000 Stück Betonschwelle 2500mm lg. f. S49 1:402.500 Stück Betonflachschwelle FS 150 in verschiedenen Typen
24.000 StückBetonschwelle 2600mm lg. f. S49 1:40Spannbetonschwelle gemäß DB-TL 918 143 und ergänzende TL der HHA nach Zeichnung 1N(-)342/7 mit 1:40 geneigtem Schienenauflager, komplett mit vormontiertem Schienenbefestigungsmaterial
4.000 Stück Betonschwelle 2500mm lg. f. S49 1:40Einseitig gekürzte Spannbetonschwelle 2,50 m für den Einbau im Bahnsteigbereich (ZUFASA-Antenne) gem. DB-TL 918 143 und ergänzende TL der HHA nach Zeichnung 1N 342 /0015 mit 1:40 geneigtem Schienenauflager, komplett mit vormontiertem Schienenbefestigungsmaterial
2.500 Stück Betonflachschwelle FS 150 in verschiedenen TypenBetonflachschwelle mit einseitiger Führung gemäß DB-TL 918 143 und ergänzende TL der HHA nach Zeichnung 1 N 342/0016 mit 1:40 geneigtem Schienenauflager, komplett mit Fahrschienenbefestigungsmaterial
sowie auf Baustellen im Großraum Hamburg/ Schleswig-Holstein.
Angebotspreis
Die HOCHBAHN behält sich das Recht vor, den Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr zu den Preisen und Bedingun-gen des Vertrages zu verlängern, wenn der Auftragnehmer den Vertrag nicht mindestens 60 Kalendertage vor Vertragsende schriftlich kündigt. Die Verlängerung seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeiteines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach derVeröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs.3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragstellerden geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkanntund gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund derBekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Fristzur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zurAngebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 4. Mehr als 15 Kalendertage nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Fehlende Nachweise können nachgefordert werden. Entsprechen die Nachweise nicht den Forderungen führt dies zum Ausschluss vom Verfahren.
Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister
Auszug aus dem Gewerbezentralregister - nicht älter als 12 Monate
Nachweis über die gezahlten Steuern
Nachweis über die Mitgliedschaft in der Krankenkasse und die Entrichtung der Beiträge
Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Eigenerklärung, das gegen das Unternehmen kein Verfahren gemäß §124, GWB(Insolvenzverfahren, Liquidation) beantragt, eröffnet oder eingeleitet worden ist, (Ausschlusskriterium);
Eigenerklärung, dass keine geschäftsführende Person des Unternehmens im Sinne des §123 GWB wegen Verstoßes gegen die in genannten Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist. (Ausschlusskriterium).
Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022
Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 2.000.000,- Euro je Schadensfall (Ausschlusskriterium)
2 Referenzen von Aufträgen in gleichartiger Produkte und vergleichbarer Größenordnung aus den letzten drei Jahren
s. Vergabeunterlagen
Nur qualifizierte Bewerber erhalten eine Angebotsaufforderung.