Der Auftraggeber hat ein Qualifizierungssystem eingerichtet für Generalplanerleistungen für die Verlängerung und Umbau der Bahnsteige auf 125m, ggf. inkl. Anpassung der betroffenen Haltestellengebäude und/oder Ingenieurbauwerke sowie der technischen Gebäudeausrüstung und beabsichtigt, Aufträge im Wege von Verhandlungsverfahren unter den gemäß diesem System qualifizierten Bewerbern zu vergeben.
Zur Erbringung von Generalplanungsleistungen im Zuge der Bahnsteigverlängerungen an diversen Haltestellen im Netz der Hamburger Hochbahn AG sucht die HOCHBAHN die Unterstützung von Ingenieurbüros für Architekten- und Ingenieurleistungen.
Folgende Planungsgewerke und Fachplanungen sind vom Generalplaner entweder in Eigenleistung oder durch Subunternehmer zu erbringen und zu koordinieren: Generalplanung, Objektplanung Gebäude und Innenräume, Objektplanung für Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung für HKLS sowie Elektroanlagen, Verkehrsanlagen- und Freianlagenplanung und Entwässerungsplanung. Weitere Planungsgewerke werden, falls erforderlich, vom Auftraggeber direkt beauftragt. Die Ergebnisse werden dem Generalplaner zur Verfügung gestellt und sind bei der Planung zu berücksichtigen. Hierzu gehören u. a.: Baugrundgutachterleistungen.
Die Laufzeit dieses Qualifizierungssystems ist zunächst auf 5 Jahre begrenzt.Die Laufzeit der auf Basis dieses Qualifizierungssystems zu vergebenden Aufträge wird jeweils individuell in den entsprechenden Vergabeunterlagen genannt.
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bewerber haben den Nachweis zu erbringen, dass sie in der Lage sind, die unter Ziffer 5.1 beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Durch das Qualifizierungssystem werden daher nur Bewerber zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.Um am Verfahren teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die unter Ziffer 5.1.9 beschriebenen Nachweise formlos einzureichen. Nach erfolgter Auswertung der eingereichten Unterlagen erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist, an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.Die Hamburger Hochbahn AG wird voraussichtlich Mitte November 2025 eine erste Ausschreibung für eine Generalplanerleistung für die U3-Bahnsteigverlängerungen an die qualifizierten Bewerber versenden. Bewerber, die an dieser Ausschreibung teilnehmen möchten, werden deshalb gebeten, Teilnahmeanträge mit vollständigen Unterlagen / Nachweisen schnellmöglich, spätestens jedoch bis zum 08.11.2025 einzureichen.Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf derGrundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Unternehmen, die an den Vergabeverfahren teilnehmen wollen, müssen zunächst einen schriftlichen Teilnahmeantrag über das DTVP-Vergabeportal einreichen. Alle geforderten Angaben und Nachweise sind formlos und vollständig mit diesem Teilnahmeantrag vorzulegen, ein Verweis z. B. auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Die Angaben und Nachweise entsprechend den in dieser Bekanntmachung genannten Teilnahmebedingungen sind nach der dort genannten Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstelle der geforderten Angaben und Formalitäten vergleichbare, geeignete Dokumente ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Angaben und Nachweise sind in deutscher Sprache bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache, vorzulegen.Nach Ermessen des Auftraggebers können gemäß § 51 Abs. 2,3 SektVO einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.Der Auftraggeber beabsichtigt, bereits Mitte November 2025 das erste Vergabeverfahren auf der Basis dieses Qualifizierungssystems zu starten und die bis dahin qualifizierten Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Bewerber, die daran teilnehmen möchten, werden deshalb um Einreichung ihres vollständigen Teilnahmeantrages bis spätestens 08.11.2025 gebeten.
Gemäß § 123 Abs. 1 Ziff. 1 GWB
Gemäß § 123 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 GWB
Gemäß § 123 Abs. 1 Ziff. 4 und 5 GWB
Gemäß § 123 Abs. 1 Ziff. 6 - 9 GWB
Gemäß § 123 Abs. 1 Ziff. 10 GWB
Gemäß § 123 Abs. 4 GWB
Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB
Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB
Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 3 GWB
Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 4 GWB
Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 5 GWB
Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 6 GWB
Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 7 GWB
Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 9 GWB
Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister.
Nachweis der Zahlung von Sozial- und Krankenversicherungsbeiträgen.Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung.
Darstellung der Unternehmensstruktur/OrganigrammVorlage einer entsprechenden Eigenerklärung.
Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung.
Auflistung der in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen, die der Bewerber erbracht hat und vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung sind.
Zusätzlich zu der Auflistung der in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen hat der Bewerber zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit hieraus 5 konkrete Referenzprojekte, detailliert darzustellen. Jeweils mit Angabe des AG, des Auftragsvolumens, des Ansprechpartners beim AG mit Telefonnummer und der E-Mail-Adresse. Darüber hinaus ist anzugeben, welche der unter Ziffer 5.1 "Interne Referenz ID - Beschreibung" genannten Planungsgewerke vom Bewerber in Eigenleistung erbracht worden sind. Projekte, deren Abschluss 2020 oder früher liegt, bleiben unberücksichtigt.Die Bewertung durch den Auftraggeber erfolgt anhand der beigefügten Bewertungsmatrix. Es können 0 bis maximal 1855 Punkte erreicht werden. Für den Nachweis der Technischen Leistungsfähigkeit müssen Bewerber eine Gesamtpunktzahl von mindestens 925 Punkten erreichen. Eine niedrigere Punktzahl führt zum Ausschluss des Bewerbers.
Vorlage eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister. Dieser darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als ein Jahr sein. Im Falle einer vorhandenen Eintragung zusätzlich Vorlage einer Eigenerklärung, welche geeigneten Gegenmaßnahmen getroffen wurden.
Vorlage einer Bescheinigung des Finanzamtes. Dieser darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als ein Jahr sein.
Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Unternehmen werden ausgeschlossen, wenn mindestens ein Ausschlussgrund vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
Vorlage der beigefügten und vom Teilnehmer ausgefüllten und rechtsverbindlich signierten Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Tarifs vom 08. April 2022.
Anforderung an Bietergemeinschaften:Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften haben mit Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben, in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfallerklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt, in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht jeweils mit Angebotsabgabe eingereicht oder ist diese nicht von allen Mitgliedernrechtsverbindlich unterschrieben, wird die betreffende Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.