Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung von einer oder mehreren Fahrschulen für die Fahrschulausbildung im Bereich Busbetrieb für die Hamburger Hochbahn AG.
Die zukünftige Fahrschulen werden damit beschäftigt sein, folgende Leistungen für die Hochbahn durchzuführen:Los 1. Vollausbildung - Theoretische und praktische Führerscheinausbildung inkl. beschleunigter Grundqualifikation (BKrFQG)Los 2. Praktische FührerscheinausbildungLos 3. Beschleunigte Grundqualifikation inkl. praktischer Fahranteile gem. BKrFQG
Die Leistungen werden in drei unterschiedliche Lose aufgeteilt. Für jedes Los wird ein separater Vertrag geschlossen. Die Bieter haben die Möglichkeit, sich entweder auf ein Los oder auf mehrere Lose zu bewerben.
Der geschätzte Wert kombiniert alle drei Lose. Eine genauere Angabe ist unter den einzelnen Losen zu finden.
Die Verträge werden mit einer Laufzeit von 2 Jahren und den Optionen für maximal 3 Verlängerungen um jeweils zwei weitere Jahre geschlossen. Eine maximale Vertragslaufzeit von 8 Jahren ist für alle drei Lose möglich.
Sämtliche Schulungsleistungen müssen im Bereich des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) beginnen und enden.
Die Preisblätter für Los 1 bis Los 3 enthalten Stundensätze und Pauschalen. Aus den Stundensätzen und Pauschalen wird ein kalkulatorisches Mengengerüst pro Fahrschüler gebildet. Diese ermittelten Gesamtpreise fließen in die Bewertung des Preises ein.Der Anbieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl für den Preis erhält 60 Punkte.
Je nach Los sind unterschiedliche Konzepte einzureichen:
Konzept zur ganztägigen Betreuung und exemplarischer Stundenplan(einzureichen für Los 1, Los 2 und Los 3)
Konzept über einen exemplarischen Ablaufplan der Ausbildung(einzureichen bei Bewerbung für Los 1 und Los 2)
Zeitliches Konzept zum Erwerb der Beschleunigten Grundqualifikation (Einzureichen bei Bewerbung für Los 3)
Angabe der durchschnittlich ausgebildeten Fahrschüler (Klasse D)
Anzahl und Alter der eingesetzten Busse
Erstbestehensquote der Jahre 2023 und 2024
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung-Arbeitsförderung
Der Auftrag wird in 3 Lose unterteilt.
die Kommunikation bezüglich Rückfragen zur Ausschreibung erfolgt ausschließlich über den hier vorliegenden "Kommunikationsteil".
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachgeforderte Unterlagen sind bis zu der vorgegebenen Frist einzureichen. Die Bewerber erhalten nach Einreichung der Teilnahmeanträge je nach Ermessen des Auftraggebers darüber eine Information.
Bewerber haben einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - nicht älter als 6 Monate sein.
Bewerber haben eine Eigenerklärung abzugeben, dass keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB vorliegen. Liegt ein Ausschlussgrund vor, hat der Bewerber darzustellen, inwieweit er eine Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB durchgeführt hat. Zur Abgabe der Eigenerklärung ist das "Eigenerklärungsformular" zu nutzen.
Bewerber haben eine Eigenerklärung abzugeben, dass keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Liegt ein Ausschlussgrund vor, hat der Bewerber darzustellen, inwieweit er eine Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB durchgeführt hat. Zur Abgabe der Eigenerklärung ist das "Eigenerklärungsformular" zu nutzen.
Bewerber haben eine Eigenerklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Absatz 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen. Zur Abgabe der Eigenerklärung ist das "Eigenerklärungsformular" zu nutzen.
Bewerber haben nachzuweisen, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind. Hierzu sind eine Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen sowie die Unbedenklichkeitserklärungen der zwei Krankenkassen vorzulegen, bei denen die meisten Beschäftigen versichert sind. Die Bescheinigungen des Finanzamts und der Krankenkassen dürfen- bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - nicht älter als zwölf Monate sein.
Bewerber haben eine aktuelle und positive Bankerklärung einzureichen, aus der sich ableiten lässt, dass der Bewerber wirtschaftlich und finanziell in der Lage ist, den ausgeschriebenen Auftrag auszuführen.
Bewerber haben eine Kopie einer - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - gültigen Versicherungspolice einzureichen, wonach der Bewerber über eine Betriebs-/Umwelt-/Produkthaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 5.000.000 EUR je Versicherungsfall 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr für Personen- und Sachschäden und mindestens 1.000.000 EUR je Versicherungsfall 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr für Vermögensschäden verfügen muss.
Bewerber haben die Jahresabschlüsse der letzten drei vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahre einzureichen.
Bewerber erklären, dass sie für die Ausführung, der in der Ausschreibung beschriebenen Tätigkeit, über die notwendige Personalstärke verfügen und geben die Anzahl der Beschäftigten der letzten 3 Geschäftsjahre an.Hierfür ist das "Eigenerklärungsformular" zu verwenden.
Bewerber verpflichten sich sämtliche Schulungsleistungen im Bereich des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) beginnen und enden zu lassen. Hierfür ist das "Eigenerklärungsformular" zu verwenden.
Bewerber legen dem Antrag eine gültige Fahrlehrerlaubnis der Klasse D des eingesetzten Personals bei
Bewerber erklären, dass sie gemäß der VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 nicht von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen sind.
siehe Vergabeunterlagen
Gemäß Verdingungsunterlagen.