Vergabe von einzelnen TGA- Leistungen im Zuge eines Verhandlungsverfahrens an qualifizierte Bewerber.Umbau/Neubau/ Instandhaltung/Instandsetzung/Wartungvon technischen Gebäudeanlagen ( HKL, Gebäudeautomation ) im Bus- und U-Bahn Netz der Hamburger Hochbahn AG.Das Qualifizierungssystem ist 2. Stufig. In der 1 Stufe muss der Bewerber die Mindestbedingungen, die unter Punkt 5.1.12. und 5.1.9 genannt sind, erfüllen. Eine Bewerbung kann jederzeit auf Basis dieser Veröffentlichung innerhalb der nächsten 10 Jahre erfolgen. Dies ist ein Aufruf zum Wettbewerb.
Der Umfang der zukünftigen Ausschreibungen besteht im Wesentlichen aus Einbau und Wartung von:- Heizungs-/Wärmeversorgungsanlagen incl. BHKW, incl. Erneuerbare Energien/z.B. Erdwärme ( Wärme/Lüftung/Wasser )- Wasser/Abwasser, Sanitäranlagen - Raumluftanlagen incl. MSR
Hier handelt es sich hier um die 9. Wiederbekanntmachung des ursprünglichen Prüfsystems 2016- S 075- 132 534. Bereits qualifizierte Unternehmen müssen sich nicht erneut bewerben und haben ggfs. lediglich ihre Nachweise zu aktualisieren.
Neue Bewerber müssen die geforderten Nachweise und Erklärungen siehe 5.1.12 und 5.1.9 in der dort beschrieben Art und Weise in Papierform oder Digital vorlegen. Die Übermittlung kann elektronisch erfolgen.
Hamburg
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt, und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der ( in der Bekanntmachung benannten )Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Das Qualifizierungssystem wird verlängertFormalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Hier handelt es sich um die 09. Wiederbekanntmachung des ursprünglichen Prüfsystems 2016- S 075- 132 534. Bereits qualifizierte Unternehmen müssen sich nicht erneut bewerben und haben ggfs. lediglich ihre Nachweise zu aktualisierenNeue Bewerber müssen die geforderten Nachweise und Erklärungen ( siehe auch 5.1.12 und 5.1.9.) in der beschrieben Art und Weise in Papierform oder digital vorlegen.Bei Bietergemeinschaften: Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften haben mit Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben, in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfallerklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt, in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht jeweils mit Angebotsabgabe eingereicht oder ist diese nicht von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschrieben, wird die betreffende Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Analoge Situation wie eine Insolvenz nach nationalem Recht: Gemäß§ 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gemäß§ 123 Abs. 1 Ziff. 1 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten, die im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten stehen: Gemäß§ 123 Abs. 1 Ziff. 1 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gemäß§ 123 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 GWB
Betrug: Gemäß§ 123 Abs. 1 Ziff. 4 und 5 GWB
Korruption: Gemäß § 123 Abs. 1 Ziff. 6 - 9 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Gemäß§ 123 Abs. 1 Ziff. 10 GWB
Zahlung von Steuern: Gemäß§ 123 Abs. 4 GWB
Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gemäß§ 123 Abs. 4 GWB
Verletzung von umweltrechtlichen Pflichten: Gemäß§ 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB
Verletzung von Pflichten auf dem Gebiet des Sozialrechts: Gemäß§ 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB
Verletzung von arbeitsrechtlichen Pflichten: Gemäß§ 124 Abs. 1 Ziff. 1 GWB
Insolvenz: Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB
Insolvenz: Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWBLiquidatorisch verwaltetes Vermögen: Gemäß§ 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB
Die Geschäftstätigkeit ruht: Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 2 GWB
Schuldig gemacht wegen schwerer Berufsverfehlung: Gemäß§ 124 Abs. 1 Ziff. 3 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern, die auf Wettbewerbsverzerrung abzielen: Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 4GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme am Vergabeverfahren: Gemäß§ 124 Abs. 1 Ziff. 5 GWB
Unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an der Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens: Gemäß§ 124 Abs. 1 Ziff. 6GWB
Vorzeitige Kündigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gemäß§ 124 Abs. 1 Ziff. 7 GWB
Schuldig der Falschdarstellung, Zurückhalten von Informationen, Unfähigkeit zur Bereitstellung erforderlicher Unterlagenund Erhalt vertraulicher Informationen über dieses Verfahren: Gemäß § 124 Abs. 1 Ziff. 9 GWB
Teilnahmebedingungen Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:Die Mindestbedingung (1. Stufe) ist ein jährliches Umsatzvolumen von 1,4 Mio Euro netto im TGA Bereich, mindestens in einer, der für die Bewerbung geltenden Warengruppe, und eine Mindestbelegschaftsgrösse von 12 Mitarbeitern, der für die Bewerbung geltenden Warengruppe.Die Unterlagen zur Qualifizierung werden nach Abgabe der unter Punkt 5.1.12 und 5.1.9 geforderten Erklärungen, und auf Anforderung der/des Bewerbers versendet.
Die Unterlagen zur Qualifizierung werden nach Abgabe der unter Punkt 5.1.12 und 5.1.9 geforderten Erklärungen, und auf Anforderung der/des Bewerbers versendet.