Im Kriterium 5.1.9, FP.2 wird auf die Benennung einer Person verzichtet, die Berufserfahrung in der Projektleitung Verkehrstechnik und Projektleitung Verkehrsplanung hat.
Stattdessen ist erforderlich, dass eine Person benannt wird, die Erfahrung in der Projektleitung Verkehrstechnik hat und eine (ggf. dieselbe Person) benannt wird, die Erfahrung in der Projektleitung Verkehrsplanung hat.
Die Details der Änderungen sind dem Text der geänderten Bekanntmachung zu entnehmen.
Ziffer 5.1.9, FP.2 c) Bekanntmachung