Die Beschreibung wurde geändert und der Leistungsumfang des Leistungsbereichs 2 wurde erweitert.
1. Auf Grundlage des Qualifizierungssystems können künftig Aufträge in Bezug weitere Abschnitte der U-Bahnlinie U5 vergeben werden - und nicht mehr nur in Bezug auf den Abschnitt U5M1000.2. Es wird klargestellt, dass die auf Grundlage des Qualifizierungssystems vergebenen Aufträge auch die Form von Rahmenverträgen haben können.3. Der Leistungsumfang des Leistungsbereichs 2 wurde erweitert. Künftig können neben den bisher vorgesehenen Leistungen der Ausführungs- und Genehmigungsplanung auch Leistungen der Bauüberwachung beauftragt werden.
Im Kriterium 5.1.9, FP.2 wird auf die Benennung einer Person verzichtet, die Berufserfahrung in der Projektleitung Verkehrstechnik und Projektleitung Verkehrsplanung hat.
Stattdessen ist erforderlich, dass eine Person benannt wird, die Erfahrung in der Projektleitung Verkehrstechnik hat und eine (ggf. dieselbe Person) benannt wird, die Erfahrung in der Projektleitung Verkehrsplanung hat.
Die Details der Änderungen sind dem Text der geänderten Bekanntmachung zu entnehmen.
Ziffer 5.1.9, FP.2 c) Bekanntmachung