Abgabe einer Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister / Handelsregister (Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen)
Abgabe einer Erklärung über die Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft (Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen).
Abgabe einer Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen).
Abgabe einer Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Aufträgen (Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen).
Abgabe einer Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde (Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen).
Abgabe einer Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen).
Abgabe einer Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal (Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen).
Angabe von 2 Referenzen, die in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren erbracht wurden und die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mit Angabe des Namens des Auftraggebers, einer Beschreibung der Leistung und des Umfangs, sowie des Ausführungszeitraums (Monat/Jahr) (Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen).Vergleichbar sind insbesondere Referenzen über Abbrucharbeiten an Gebäuden und Gebäudeteilen. Referenzen über reine Innenabbrüche gelten nicht als vergleichbar im Sinne dieser Anforderung.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er die dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot in der Anlage "Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen" angeben.
Eigenerklärung über die Einhaltung der Sanktionen der EU (siehe Anlage in den Vergabeunterlagen).
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Soweit die zuvor genannten und geforderten Eignungsanforderungen durch die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Eignungsnachweise erfüllt werden, gelten diese durch die Präqualifizierung als erbracht. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen und Anforderungen an die Eignung sind zusätzlich bereits mit dem Angebot vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die oben aufgeführten Eignungsnachweise mit dem Angebot einzureichen.