Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung Green Garden

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.10.2026
16.10.2026 10:00 Uhr
16.10.2026 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland-Die Gesundheitskasse
DE271900642
Am Schanzenberg 10
66117
Saarbrücken
Deutschland
DEB3D
Vergabestelle
vergabestelle@rps.aok.de
+49 63511316-32753

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Die Vergabekammern des Bundes
t:04131153308
Kaiser-Friedrich-Straße 16
55113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

03451000-6
30191000-4
03441000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Vermessung, die Anlieferung frei Verwendungsstelle, die Montage/Aufstellung von Pflanzen, Pflanzanlagen und weiteren Elementen (Green Garden), inklusive Befestigungsmaterial, Anlieferung und Montage. Zusätzlich wird ein Pflegevertrag über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung mit ausgeschrieben.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Auftraggeberin kann - aufgrund umfangreicher geplanter Umstrukturierungen (Projektstatus) innerhalb der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Gesamtmengen benennen. Das geschätzte Gesamtvolumen beläuft sich bei derzeitiger Schätzung für die Ausschreibung Green Garden auf ca. 1.723.000 Euro netto. Der Höchstwert der Ausschreibung wird auf 1.895.300 Euro netto festgelegt. Die im Preisblatt (Anlage 4) angegebenen Mengen beruhen auf Schätzungen, es handelt sich hierbei um nicht garantierte Abnahmemengen. Die Angaben dienen einerseits der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes, andererseits erhält die Auftraggeberin somit vergleichbare Angebote. Auch ist die genaue Benennung der später zu beliefernden Standorte zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Einen derzeitigen Stand der geschätzten Standorte mit Ortsangaben entnehmen Sie dem beigefügten Standortverzeichnis (Anlage 9).
Die Mengenangabe im Preisblatt (Anlage 4) beruht auf einer Schätzung für die nächsten 4 Jahre. Wir weisen darauf hin, dass der Auftragnehmer keinen Anspruch auf die Beauftragung im vorgenannten Umfang hat.
Die Auftraggeberin beabsichtigt langfristig eine einheitliche Ausstattung aller Standorte (Büroeinrichtungen, Küchen, Gestaltungsequipment) anzustreben und behält sich aus diesem Grund vor, die im Rahmen dieser Ausschreibung bezuschlagten Gestaltungselemente (Green Garden), nach Beendigung dieser Rahmenvereinbarung, in einer produktbezogenen Ausschreibung fortführend auszuschreiben.
Bei den im Preisblatt (Anlage 4) angegebenen Elementen Green Garden handelt es sich um Beispielvorgaben zur Bepreisung. Zusätzlich ist ein Prozentsatz als Rabatt auf alle Produkte des Herstellers (außer Pflanzen) einzutragen, um auch weitere Gestaltungselemente des Herstellers bei Bedarf bestellen zu können.
Die Elemente des Green Garden sollten grundsätzlich aus Serienprodukten lieferbar sein. Alle Elemente müssen funktional, technisch, organisatorisch, ergonomisch und formal eine Einheit darstellen.
Die Lauftzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung.

Umfang der Auftragsvergabe

1.723.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach 24 Monaten. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht bis zum 31.05. des laufenden Vertragsjahres eine der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt hat. Spätestens nach Ablauf von 48 Monaten oder bei Erreichen des Höchstwertes endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Virchowstraße 30
67304
Eisenberg
Deutschland
DEB3D

Die genaue Benennung der später zu beliefernden Standorte ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich möglich. Einen derzeitigen Stand der geschätzten Standorte mit Ortsangaben entnehmen Sie dem beigefügten Standortverzeichnis (Anlage 9 der Vergabeunterlagen).
Zu einzelnen Standorten kann noch keine genaue Adresse angegeben werden, da es sich teilweise um zukünftige Neuanmietungen handelt. Ebenso können keine Angaben zur Anzahl gemacht werden.
Bei manchen Standorten kann sich die angegebene Adresse ändern, da teilweise noch Neuanmietungen erfolgen werden. Ebenso können keine Angaben zur Anzahl gemacht werden.
werden.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Die Prozentgewichtung wird in berechenbare Punkte umgewandelt. Der günstigste Gesamtnettopreis erhält die volle Punktzahl. Alle weiteren Angebote werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis der Preise zueinander gestellt und mit Punkten entsprechend anteilmäßig bewertet (bis 2 Nachkommastellen).

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Lieferzeit, Service, Garantie

Beim Kriterium Qualität wird die Gesamtpunktzahl (60) aus der Summe der Kriterien
- Lieferzeit (5 Punkte),
- Service [Auftragseingang bis Abnahme] (25 Punkte),
- Service [Reklamation] (25 Punkte) und
- Garantie (5 Punkte)

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Nachhaltigkeit

Bei diesem Kriterium werden die Nachhaltigkeit und die Recyclingfähigkeit in Bezug auf den Bieter und das angebotene Produkt (Pflanzgefäße und Gestänge, Logo, Pflanzwände, Leuchten, Mooswände, usw.) bewertet. Die maximal zu erreichende Punktzahl ist 10 Punkte.
Beim Kriterium Nachhaltigkeit wird die Gesamtpunktzahl aus dem Kriterium Recyclingfähigkeit gebildet (maximal 10 Punkte),

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Die Auftraggeberin beabsichtigt langfristig eine einheitliche Ausstattung aller Standorte (Büroeinrichtungen, Küchen, Gestaltungsequipment) anzustreben und behält sich aus diesem Grund vor, die im Rahmen dieser Ausschreibung bezuschlagten Gestaltungselemente (Green Garden), nach Beendigung dieser Rahmenvereinbarung, in einer produktbezogenen Ausschreibung fortführend auszuschreiben.
Bei den im Preisblatt (Anlage 4) angegebenen Elementen Green Garden handelt es sich um Beispielvorgaben zur Bepreisung. Zusätzlich ist ein Prozentsatz als Rabatt auf alle Produkte des Herstellers (außer Pflanzen) einzutragen, um auch weitere Gestaltungselemente des Herstellers bei Bedarf bestellen zu können.

Zusätzliche Angaben

Zur Bewertung der Qualität sind nachfolgende Unterlagen bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen:
Konzept zu Fallstudie 1 (Prozessbeschreibung vom Auftragseingang bis Abnahme)
Konzept zu Fallstudie 2 (Reklamation)
Angaben zu Lieferzeit,Garantie,Recyclingfähigkeit
Die Konzepte werden nach Zuschlagserteilung Bestandteil der Rahmenvereinbarung. Sämtliche in den Konzepten enthaltenen leistungs- und wertungsrelevanten Angaben, Qualitäts-, Service- und Leistungszusagen sind für den Auftragnehmer verbindlich und konkretisieren die vertraglich geschuldete Leistung.
Soweit in einzelnen Positionen Hersteller-, Marken-, Produkt-, Typen-, Material- oder Ausführungsbezeichnungen genannt werden, dienen diese ausschließlich der Konkretisierung und Veranschaulichung des geforderten Qualitäts-, Funktions- und Ausführungsstandards. Mit ihrer Nennung ist keine Festlegung auf einen bestimmten Hersteller, eine bestimmte Marke, ein bestimmtes Fabrikat oder eine bestimmte Bezugsquelle verbunden.
Die Bieter sind ausdrücklich berechtigt, technisch, funktional und qualitativ gleichwertige Produkte und Lösungen anderer Hersteller anzubieten.
Maßgeblich für die Prüfung der Gleichwertigkeit ist nicht die Hersteller- oder Produktidentität, sondern ausschließlich die Erfüllung der festgelegten Anforderungen.
Besonderen Wert legt die Auftraggeberin auf die Recyclingfähigkeit bzw. Verwertbarkeit der eingesetzten Materialien, die Verarbeitungsqualität der Produkte sowie die Funktionsweise und technische Ausgestaltung des manuellen Bewässerungssystems. Eine Übereinstimmung mit sämtlichen konstruktiven oder produktspezifischen Einzelmerkmalen eines beispielhaft genannten Referenzproduktes ist nicht erforderlich, sofern diese Merkmale nicht ausdrücklich als Mindestanforderungen in der Leistungsbeschreibung festgelegt sind. Abweichende technische Lösungen sind zulässig, wenn sie die geforderten Funktionen und Mindestanforderungen in mindestens gleichwertiger Weise erfüllen.
Die Bieter sind hinsichtlich der Auswahl des Herstellers und der Bezugsquelle frei. Die Beschaffung über den Fach- oder Großhandel ist zulässig. Gegenstand der Angebotsprüfung ist nicht die Herstellerzugehörigkeit eines Produktes, sondern die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen. Wird ein von einem Referenzprodukt abweichendes Produkt angeboten, ist dieses im Angebot eindeutig zu bezeichnen. Die Erfüllung der maßgeblichen Anforderungen und die Gleichwertigkeit müssen anhand geeigneter Produktdaten, technischer Unterlagen, Herstellerangaben oder anderer geeigneter Nachweise nachvollziehbar beurteilt werden können. Diese sind mit Abgabe des Angebotes einzureichen!
Mit der Zulassung gleichwertiger Produkte und Lösungen verfolgt die Auftraggeberin das Ziel, einen möglichst offenen Wettbewerb zu gewährleisten, allen Bietern einen gleichberechtigten Zugang zum Vergabeverfahren zu ermöglichen und zugleich eine transparente und nachvollziehbare Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

999
1.895.300,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXMPFP

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt 5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung für alle Mitglieder zu erbringen.

Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.

Die unter Punkt 5.1.12 unter Bedingungen für die Ausführung des Auftrags aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.

2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist.

Die Bewerbungsbedingungen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland- die Gesundheitskasse sind den Vergabeunterlagen beigefügt und zu beachten.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

45
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Vergabeplattform DTVP

Die Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse statt. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Die Bindefrist endet am 30.11.2026

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Angaben von mindestens 2 aktuellen Referenzen (Referenzliste), welche innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden und die jeweils nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag (Beplanung, Lieferung, Montage und Pflege von Pflanzen, Grün-wänden, Mooswänden usw.) vergleichbar sind. Es ist jeweils eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über eine vorhandenene oder noch abzuschließende Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall:
Personenschäden pro Person: 2.000.000,00 EUR
Sachschäden: 2.000.000,00 EUR
Vermögensschäden inkl. Datenschutz: 1.000.000,00 EUR
Weiterhin erklärt der Bieter, dass er den zuvor genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin spätestens vor Ausführungsbeginn vorzulegen.
(Anlage 17 der Vergabeunterlagen)

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG).
Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von
20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der
Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden (Anlage 6a bzw. 6b der Vergabeunterlagen).
Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des
Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist;
Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt (Anlage 12 der Vergabeunterlagen).
Eigenerklärung über die Einhaltung der Sanktionen der EU (Anlage 11 der Vergabeunterlagen).

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung