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Verfahrensangaben

Rahmenvertrag Sitzmöbel Los 1 Bürodrehstühle

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
DE271900642
Vogelsang 3
66869
Kusel
Deutschland
DEB3D
Vergabestelle
vergabestelle@rps.aok.de
+49 63511316-53307

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Die Vergabekammern des Bundes
t:04131153308
Kaiser-Friedrich-Straße 16
55113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

39112000-0
39130000-2
39111100-4
39110000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse schreibt eine Rahmenvereinbarung "Sitzmöbel" mit ingesamt 4 Losen aus. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Anlieferung frei Verwendungsstelle, die Montage/Aufstellung von Bürodrehstühlen, Kopf- und Nackenstützen und einer Stuhlreinigung (Los 1).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um eine Projektausschreibung. Die Auftraggeberin beabsichtigt langfristig eine einheitliche Ausstattung aller Standorte.
Die Mengenangabe im Preisblatt (Anlage 4) von geschätzten 400 Bürodrehstühlen mit weißem Gestell, 650 Bürodrehstühlen mit schwarzem/alu-Gestell und 50 Kopf- und Nackenstüzten beruht auf einer Schätzung für die nächsten 4 Jahre.
Wir weisen daraufhin, dass der Auftragnehmer keinen Anspruch auf die Beauftragung im vorgenannten Umfang hat.

Umfang der Auftragsvergabe

583.500,00
EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Virchowstraße 30
67304
Eisenberg
Deutschland
DEB3D

Lieferung an aktuell insgesamt ca. 32 Standorte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. (Standortverzeichnis siehe Anlage 9 der Vergabeunterlagen)

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der niedrigste Gesamtnettopreis erhält die volle Punktzahl. Alle weiteren Angebote werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis der Preise zueinander gestellt und mit Punkten entsprechend anteilmäßig bewertet (bis 2 Nachkommastellen).

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Beim Kriterium Qualität wird die Gesamtpunktzahl (55) aus der Summe der Kriterien
- Lieferzeit (5 Punkte),
- Service [Auftragseingang bis Abnahme] (25 Punkte),
- Service [Reklamation] (10 Punkte)
- Service (Einweisung/Schulung) (5 Punkte)
- Service (Stuhlreinigung) (5 Punkte)
- Garantie (5 Punkte)
gebildet.

Gewichtung
55,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Nachhaltigkeit

Beim Kriterium "Nachhaltigkeit" werden die Nachhaltigkeit und die Recyclingfähigkeit gewertet. Beim Kriterium Nachhaltigkeit wird die Gesamtpunktzahl aus der Summe der Kriterien
- Recyclingfähigkeit (maximal 5 Punkte),
- Zertifikate Nachhaltigkeit (maximal 10 Punkte),
gebildet.

Gewichtung
15,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Angabe eines Rabattsatzes auf das gesamte Sortiment der Produktgruppe "Sitzmöbel" des angebotenen Herstellers. (siehe Einpreisblatt - Anlage 4 der Vergabeunterlagen)

Zusätzliche Angaben

Zur Bewertung der Qualität sind nachfolgende Unterlagen zwingend bis zum Ende der Angebotsfrist folgende Konzepte einzureichen:
1. Prozessbeschreibung vom Auftragseingang bis Abnahme
2. Reklamation
3. Einweisung / Schulung der Mitarbeiter
4. Stuhlreinigung

Teststellung:
Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Verifizierung der angebotenen Produkte entsprechende Muster/Bürodrehstühle zu verlangen. Hierzu werden nach Abschluss der Angebotswertung die 3 bis 5 bestplatzierten Bieter aufgefordert, die Muster kostenfrei an die AOK Bad Kreuznach zu liefern.
Ferner behält sich die Auftraggeberin vor, für alle angebotenen Teile und Materialien Prüfzeugnisse amtlicher oder amtlich anerkannter Prüfinstitute zu verlangen (weitere Hinweise zu Zertifikaten und Mindestkriterien siehe Leistungsbeschreibung Anlage 2).

Der Höchstwert der Ausschreibung Los 1 Bürodrehstühle wird auf 700.200 Euro festgelegt.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
700.200,00
EUR
381.051,25
EUR
419.156,38
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt 5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung für alle Mitglieder zu erbringen.

Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.

Die unter Punkt 5.1.12 unter Bedingungen für die Ausführung des Auftrags aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.

2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist.

Die Bewerbungsbedingungen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland- die Gesundheitskasse sind den Vergabeunterlagen beigefügt und zu beachten.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

4
4

Größe der Unternehmen

4
1
3

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

3
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

381.051,25
EUR
381.051,25
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

381.051,25
EUR
419.156,38
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

AOK26004-990
Rahmenvertrag Sitzmöbel Los 1 Bürodrehstühle
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

sumsum OfficeMöbility Kirstin Hoppelshäuser
DE208910984
Kleines Unternehmen
Lindleystr. 7
60314
Frankfurt
Deutschland
DE712
office@sumsum.de
+49 069 94143741
+49069 94143742
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

27.04.2026
27.04.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

381.051,25
EUR

Angaben zum Angebot

CX243CBD43CBD
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung