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Verfahrensangaben

RV Marketing-Druckdienstleistungen

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
04.05.2026
11.05.2026 10:00 Uhr
11.05.2026 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
DE271900642
Vogelsang 3
66869
Kusel
Deutschland
DEB3D
Vergabestelle
vergabestelle@rps.aok.de
+49 63511316-53307

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Die Vergabekammern des Bundes
t:04131153308
Kaiser-Friedrich-Straße 16
55113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

22000000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse schreibt die Leistung zur Produktion von Marketing-Drucksachen einschließlich der Bereitstellung eines online-Abrufsystems in Form eines "Offenen Verfahrens" als Rahmenvertrag aus.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Aktuell plant die Auftraggeberin mit folgenden Produktgruppen für Druckerzeugnisse, welche über einen individualisierten Onlineshop bestellt werden können:
Pos. 1
Broschüren DIN A4
Pos. 2
Broschüren DIN A5
Pos. 3
Flyer DIN A5 / DIN A6 (170 g/m²)
Pos. 4
Flyer DIN lang (120 g/m²)
Pos. 5
Flyer DIN lang (150 g/m²)
Pos. 6
Flyer Visitenkartenformat (350 g/m²)
Pos. 7
Falzflyer in versch. Formaten/Falzarten
Pos. 8
Moderationskarte DIN A5
Pos. 9
Postkarte DIN A6
Pos.10
Plakate
Pos. 11
Infoblatt DIN A4
Pos. 12
Trennblatt DIN A4
Pos. 13
Durchschreibesatz DIN A4 (2-fach)
Pos. 14
Selfmailer DIN lang
Pos. 15
Seminarblock
Pos. 16
Urkunde
Pos. 17
Aufkleber
Pos. 18
Roll-Up-Banner (inkl. Pos. 18a - Roll-Up-System)
Der Auftragnehmer fertigt die Druckerzeugnisse an und liefert sie inkl. Verpackung in der gewünschten Mengeneinheit an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse.
Soweit Zusatzleistungen/-Artikel benötigt werden, kann es zusätzlich zum vereinbarten Leistungsumfang zu weiteren Bestellungen von Druckerzeugnissen kommen. Einzuplanen ist hier ein jährlicher Wert für diese Kleinmengen von maximal 10 % des Auftragswertes. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. (s. auch Anlage 2 der Vergabeunterlagen)

Umfang der Auftragsvergabe

566.105,28
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht bis zum 29.02.2028 bzw. 28.02.2029 von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt wurde. Spätestens zum 30.06.2030 endet der Vertrag, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Sollte der von der Auftraggeberin kalkulierten Höchstbetrag (in EUR) erreicht werden, endet der Rahmenvertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Virchowstraße 30
67304
Eisenberg
Deutschland
DEB3D

Der Auftragnehmer fertigt die Druckerzeugnisse an und liefert sie inkl. Verpackung in der gewünschten Mengeneinheit an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
30% Qualität

30% Qualität
Die Prozentgewichtung wird in berechenbare Punkte umgewandelt. Maximal können 40 Punkte erreicht werden, welche der Höchstpunktzahl von 30 Punkten für die Qualitätsbewertung entspricht. Die tatsächlich erreichten Punktwerte werden zur Höchstpunktzahl rechnerisch ins Verhältnis gestellt und mit Punkten (jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet) entsprechend bewertet.
Die Qualitätsbewertung findet im Rahmen einer Teststellung statt. Dazu ist ein Onlineshop (Demoversion) einzurichten, welcher nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 2, Pkt. 5 ff) zu konfigurieren ist.
Folgende Kriterien fließen im Rahmen der Teststellung in der Qualitätsbewertung ein:
1.
Aufbau bzw. Optik des Onlineshops
2.
Benutzerfreundlichkeit des Onlineshops
Hins. des Aufbaus bzw. der Optik des Onlineshops wird bewertet:
Anmeldemaske
Benutzeroberfläche
Schaltflächen
(s. auch Anlage 3 der Vergabeunterlagen)

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Preis
70% Preis

70% Preis
Kriterium für die Bewertung ist ausschließlich die rechnerisch überprüfte Angebotssumme für die beschriebenen Ausschreibungsinhalte (wertungsrelevanter Angebotspreis gesamt netto (EUR) gem. Anlage 4).
Die Prozentgewichtung wird in berechenbare Punkte umgewandelt. Der niedrigste Preis erhält die Bewertung 70 Punkte. Alle weiteren Angebote werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zu diesem gestellt und mit Punkten (jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet) entsprechend bewertet.

Gewichtung
70,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Soweit Zusatzleistungen/-Artikel benötigt werden, kann es zusätzlich zum vereinbarten Leistungsumfang zu weiteren Bestellungen von Druckerzeugnissen kommen. Einzuplanen ist hier ein jährlicher Wert für diese Kleinmengen von maximal 10 % des Auftragswertes. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Soweit Zusatzleistungen erforderlich werden, erfolgt deren Vergütung auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listen- bzw. Katalogpreise des Auftragnehmers. Diese sind der Auftraggeberin offenzulegen. Auf dieser Grundlage können Abschläge vereinbart werden. Eine gesonderte Bewertung der Preise dieser Zusatzleistungen im Rahmen der Angebotswertung erfolgt nicht.

Zusätzliche Angaben

Die im Einzelpreisblatt (Anlage 4) angegebenen Mengen bzw. Stückzahlen sind geschätzte Bedarfswerte auf Grundlage der Umsätze der vergangenen Jahre. Sie dienen ausschließlich der Angebotswertung sowie der Sicherstellung einer einheitlichen Kalkulations- und Vergleichsbasis für alle Bieter. Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin hinsichtlich der im Einzelpreisblatt aufgeführten Mengen besteht nicht. Der tatsächliche Bedarf kann von den angegebenen Mengen sowohl nach oben als auch nach unten abweich

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

999
622.715,80
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXMLWY

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt 5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung für alle Mitglieder zu erbringen.

Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.

Die unter Punkt 5.1.12 unter Bedingungen für die Ausführung des Auftrags aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.

2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist.

Die Bewerbungsbedingungen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland- die Gesundheitskasse sind den Vergabeunterlagen beigefügt und zu beachten.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

35
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

DTVP

Die Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse statt. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB" der Vergabeunterlagen).

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Angabe spezifischer Jahresumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich, der mit der zu vergebenen Leistung (Druckdienstleistungen) vergleichbar ist. Das anbietende Unternehmen muss in jedem dieser Geschäftsjahre mindestens einen Jahresumsatz von mindestens 500.000,00 EUR erreicht haben.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen. (siehe "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen)

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Angabe allgemeiner Jahresumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (siehe "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen)
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (siehe "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen)
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (siehe "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen)

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Eigenerklärung über 2 Leistungen (Referenzen), die in den letzten drei Jahren erbracht wurden und die in Art un Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Als vergleichbar wird die Referenz gewertet, wenn folgende Mindestkriterien erfüllt sind:
- Abwicklung über einen Onlineshop (Web-to-Print-Shop)
- Produktion von mindestens 6 der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) genannten Artikel für den Referenzgeber
Bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied gesondert einzureichen. Die Anforderungen an den Umsatz und die Referenz können dabei gemeinsam erbracht werden.

Finanzierung

Keine.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG).
Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von
20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der
Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden (Anlage 6a bzw. 6b der Vergabeunterlagen).
Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des
Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist;
Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt (Anlage 8 der Vergabeunterlagen).
Eigenerklärung über die Einhaltung der Sanktionen der EU (Anlage 10 der Vergabeunterlagen).

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung