Stahlbauarbeiten Kaiserslautern
VO: VOB Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
DE271900642
Vogelsang 3
66869
Kusel
Deutschland
DEB3D
Vergabestelle
vergabestelle@rps.aok.de
+49 63814208307

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Die Vergabekammern des Bundes
t:04131153308
Kaiser-Friedrich-Straße 16
55113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Die Vergabekammern des Bundes
t:04131153308
Kaiser-Friedrich-Straße 16
55113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45223210-1
45262670-8
45262700-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Umbau, Erweiterung und in Teilen um eine Kernsanierung (1.OG bis 4.OG) des AOK Büro- und Verwaltungsgebäudes mit Tiefgarage am Standort Kaiserslautern, Kanalstraße 25. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Stahlbauarbeiten.
Herstellen und Montieren einer Stahlkonstruktion als Erweiterung eines zurückgesetzten Dachgeschosses
(4. OG) auf einem Bestandsgebäude von 1975, Fläche Erweiterung ca. 240 m², (mit Bestand ca. 270 m²)
als Zweifeldträger mit Kragarmen auf Rundstützen bestehend aus
- Profilstahl HEA 280, S235: ca. 6,38 t
- Profilstahl Rundrohr 193,7x10 S235 ca. 2,45 t
- Trapezbleche Trapezblech 100/ 275 -1,0: ca. 4,28 t

Stahlkonstruktion als Technikraumerweiterung bestehend aus
- Profilstahl HEA 100, ca. 0,30 t
- Stahlkassetten als Fassadenkonstruktion ca. 40 m²

Sonstige Stahlprofile ca. 4,95 t

Herstellen und montieren einer gewendelten Treppe, 1 Geschoss, als Erweiterung einer vorhandenen Treppe bestehend aus
- Stahlblech geschweißt, grundiert
- Geländer/Umwehrung aus Rundstahl, geschweißt, grundiert
Termine / Fristen
- Einweisungstermin: spätestens 7 Kalendertagen nach Auftragserteilung
- Vorlage Baufristenplan / Feinterminplan: 10 Kalendertage nach Auftragserteilung
- Montagebeginn: spätestens 65 Kalendertage nach Ausführungsbeginn = Aufforderung zum Arbeitsbeginn
- Fertigstellung Erweiterung Dachaufstockung inkl. Technikraum:
Spätestens 95 Kalendertage nach Ausführungsbeginn = Aufforderung zum Arbeitsbeginn

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Herstellen und Montieren einer Stahlkonstruktion als Erweiterung eines zurückgesetzten Dachgeschosses
(4. OG) auf einem Bestandsgebäude von 1975, Fläche Erweiterung ca. 240 m², (mit Bestand ca. 270 m²)
als Zweifeldträger mit Kragarmen auf Rundstützen bestehend aus
- Profilstahl HEA 280, S235: ca. 6,38 t
- Profilstahl Rundrohr 193,7x10 S235 ca. 2,45 t
- Trapezbleche Trapezblech 100/ 275 -1,0: ca. 4,28 t

Stahlkonstruktion als Technikraumerweiterung bestehend aus
- Profilstahl HEA 100, ca. 0,30 t
- Stahlkassetten als Fassadenkonstruktion ca. 40 m²

Sonstige Stahlprofile ca. 4,95 t

Herstellen und montieren einer gewendelten Treppe, 1 Geschoss, als Erweiterung einer vorhandenen Treppe bestehend aus
- Stahlblech geschweißt, grundiert
- Geländer/Umwehrung aus Rundstahl, geschweißt, grundiert
Termine / Fristen
- Einweisungstermin: spätestens 7 Kalendertagen nach Auftragserteilung
- Vorlage Baufristenplan / Feinterminplan: 10 Kalendertage nach Auftragserteilung
- Montagebeginn: spätestens 65 Kalendertage nach Ausführungsbeginn = Aufforderung zum Arbeitsbeginn
- Fertigstellung Erweiterung Dachaufstockung inkl. Technikraum:
Spätestens 95 Kalendertage nach Ausführungsbeginn = Aufforderung zum Arbeitsbeginn

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
202.867,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
14.07.2025
10.10.2025
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Kanalstraße 25
67655
Kaiserslautern
Deutschland
DEB32

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

100% Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Umbau, Erweiterung und in Teilen um eine Kernsanierung (1.OG bis 4.OG) des AOK Büro- und Verwaltungsgebäudes mit Tiefgarage am Standort Kaiserslautern, Kanalstraße 25. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Stahlbauarbeiten.
Termine / Fristen
- Einweisungstermin: spätestens 7 Kalendertagen nach Auftragserteilung
- Vorlage Baufristenplan / Feinterminplan: 10 Kalendertage nach Auftragserteilung
- Montagebeginn: spätestens 65 Kalendertage nach Ausführungsbeginn = Aufforderung zum Arbeitsbeginn
- Fertigstellung Erweiterung Dachaufstockung inkl. Technikraum:
Spätestens 95 Kalendertage nach Ausführungsbeginn = Aufforderung zum Arbeitsbeginn

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt 5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung für alle Mitglieder zu erbringen.

Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.

Die unter Punkt 5.1.12 unter Bedingungen für die Ausführung des Auftrags aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.

2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

3
3

Größe der Unternehmen

3
3

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

202.867,00
EUR
248.990,00
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

-AOK23086-990 -
Stahlbauarbeiten Kaiserslautern
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Bard und Beckmann
12812
Kleines Unternehmen
Auf Rodert 4
66636
Tholey
Deutschland
DEC06
info@bard-beckmann.de
beckmann.brita@bard-beckmann.de
06853-91340
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

14.07.2025
14.07.2025

Angaben zum Wert des Auftrags

202.867,00
EUR

Angaben zum Angebot

CX242A542A5
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung