Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 13 der Vergabeunterlagen) abzugeben.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Anlage 10 der Vergabeunterlagen), die Erklärung gemäß §§ 123 + 124 GWB (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) und die Erklärung Sanktionen EU des Wirtschaftsteilnehmers für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Erklärungen grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung
der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise (Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit) grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils
auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen,
wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung (Anlage 14 der Vergabeunterlagen) bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Anlage 15 der Vergabeunterlagen) der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind.
Die Bewerbungsbedingungen inkl. Info DSGVO der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse für die Vergabe öffentlicher Liefer- und
Dienstleistungsaufträge sind den Vergabeunterlagen beigefügt und zu beachten.
Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen sind bis Montag, 20. Oktober 2025 schriftlich über das Vergabeportal zu stellen! Ansonsten bleibt die Anfrage unberücksichtigt.
Zur Überprüfung der Informatiossicherheit und des Management-Tools sind entsprechende Fragen zur Informatiossicherheit zu beantworten. Die Angaben sind durch entsrpechende Nachweise zu belegen:
Werden die aktuellen gesetzlichen Voraussetzung zur Informationssicherheit bei der Verarbeitung von Sozial- und Gesundheitsdaten im Wege des Cloud-Computing-Dienstes vom Bieter bereits erfüllt (§393 SGBV)? Dem Angebot ist ein Nachweis beizulegen (C5-Typ2-Testat oder vergleichbar; die Vergleichbarkeit ist vom Bieter nachzuweisen) Statt eines Nachweises kann auch ein Link zur Überprüfung angegeben werden.
Wird ein Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO/IECO 27001:2022 oder nach einem vergleichbaren Standard (BSI-Grundschutz) betrieben? (Nachweis B3S GKV/PV §392 SGB V)
Dem Angebot ist ein Nachweis beizulegen
(Zertifikat inkl. Scope-Statement) Statt eines Nachweises kann ein Link zur Überprüfung angegeben werden.
Wird ein Business-Continuity-Managementsystem nach ISO/ 22301 oder nach einem vergleichbaren Standard (BSI-Grundschutz) betrieben? (Nachweis B3S GKV/PV §392 SGB V) Statt eines Nachweises kann ein Link zur Überprüfung angegeben werden.
Werden die aktuellen gesetzlichen Voraussetzung zur Informationssicherheit bei der Verarbeitung von Sozial- und Gesundheitsdaten im Wege des Cloud-Computing-Dienstes von einem Unterauftragnehmer (Cloud-Computing-Anbieter) bereits erfüllt (§393 SGBV)? Dem Angebot ist ein Nachweis beizulegen
(C5-Typ2-Testat oder vergleichbar; die Vergleichbarkeit ist vom Bieter nachzuweisen) Statt eines Nachweises kann ein Link zur Überprüfung angegeben werden.
Wurden bereits Maßnahmen in die Wege geleitet, so dass die
aktuellen gesetzlichen Voraussetzung zur Informationssicherheit bei der Verarbeitung von Sozial- und Gesundheitsdaten im Wege des Cloud-Computing-Dienstes bis spätestens zum 28.02.2026 erfüllt sein werden (§393 SGBV)? Dem Angebot ist eine nachvollziehbare und glaubhafte Dokumentation beizulegen, die darlegt, welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden. Des Weiteren ist ein Zeit-Maßnahmen-Plan auszuführen, aus dem die Umsetzungsschritte bis zum 28.02.2026 ersichtlich sind.
Außerdem ist link zur DEMO-Version bereitszustellen (Anlage 12 der Vergabeunterlagen)