Der Auftragnehmer hat die Verpflichtung, nach Auftragserteilung durch die kranken oder verletzten Personen, die bei der PBeaKK eine AKV-Stufe abgeschlossen haben (Versicherte), diese aus allen Ländern der Welt nach Deutschland zurück zu transportieren.
Die Kontaktaufnahme des Auftragnehmers mit der PBeaKK, den behandelnden Ärzten, Krankenhäusern, Transportunternehmen und sonstigen notwendigen Dritten hat in jedem Fall unverzüglich nach der ersten Alarmierung durch den Versicherten oder Dritten zu erfolgen.
Der Auftragnehmer stellt die versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen für den Rücktransport fest.
Der Auftragnehmer sichert die transportmedizinische Versorgungskette über die kürzest mögliche Wegstrecke bis zum ständigen Wohnsitz der erkrankten Person oder in das von dort nächsterreichbare Krankenhaus, das für die weitere adäquate Versorgung geeignet ist, mit folgenden Leistungen:
a) Organisation des Transports.
b) Einholung von mindestens drei Angeboten zur Durchführung des Ambulanzfluges mit einem geeigneten Ambulanzflugzeug.
c) Die Vermittlung von Plätzen im Linienverkehr (ggf. mit sogenanntem Stretcher = Liegeeinrichtung an Stelle von Passagiersitzen) mit/ohne ggf. medizinischer Begleitung.
d) Durchführung des Rücktransports mit Krankentransportwagen, Zug oder sonstigem öffentlichen Transportmittel mit/ohne ggf. medizinischer Begleitung (Bodentransport).
e) Gewährleistung der medizinischen Versorgung des Patienten während des Transports durch entsprechendes Fachpersonal sowie im Bedarfsfall Bereitstellung einer über die Regelausstattung hinausgehenden Sonderausstattung des Ambulanzflugzeuges.
f) Betreuung der Angehörigen in Form von Information und ständiger Erreichbarkeit während der Organisation und der Durchführung der Krankenrückholung.
Während des Zeitraums 2022 bis 2024 wurden insgesamt 233 Alarmierungsfälle bearbeitet. Dabei kamen folgende Transportmittel zum Einsatz:
Im Jahr 2022:
12 Ambulanzflüge
7Linienflüge
25 Bodentransporte
20 Alarmierungen hatten nach der medizinischen Abklärung keine Rückholung zur Folge.
Im Jahr 2023:
8 Ambulanzflüge
26 Linienflüge
31Bodentransporte
19 Alarmierungen hatten nach der medizinischen Abklärung keine Rückholung zur Folge.
Im Jahr 2024:
4 Ambulanzflüge
7 Linienflüge
25 Bodentransporte
17 Alarmierungen hatten nach der medizinischen Abklärung keine Rückholung zur Folge.
Die Mengenangaben basieren auf Fallzahlen des jeweils angegebenen Zeitraums; die Menge ist alarmierungsabhängig und unterliegt nicht vorhersehbaren Schwankungen. Mindestumsätze oder Auftragszahlen können daher nicht garantiert werden.