Organisation / Durchführung der Krankenrückholung aus dem Ausland - weltweit
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Berichtigungen

Änderung/en
31.10.2025 07:39 Uhr
Informationen wurden aktualisiert

Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 14.11.2025, 12:00 Uhr.

Aufgrund von Bieterfragen wurde durch eine Änderung der Vergabeunterlagen deutlich gemacht, dass die Transporte nicht selbst durchzuführen sind. Weitere Details siehe Vergabeunterlagen und die am 30.10.2025 veröffentlichten Antworten der Bieterfragen inkl. Compare-Versionen der geänderten Vergabeunterlagen

Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 14.11.2025, 12:00 Uhr.

Aufgrund von Bieterfragen wurde durch eine Änderung der Vergabeunterlagen deutlich gemacht, dass die Transporte nicht selbst durchzuführen sind. Weitere Details siehe Vergabeunterlagen und die am 30.10.2025 veröffentlichten Antworten der Bieterfragen inkl. Compare-Versionen der geänderten Vergabeunterlagen.

U.a. wurde Anh. 7 der Vergabeunterlagen, Eignungskriterien, lfd. Nr. 5 angepasst. Daher ändert sich der Bekanntmachungstext unter 5.1.9 Eignungskriterien, Kriterium Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen, wie folgt:
C) Vorzulegen sind folgende Nachweise/Unterlagen:
Eine Referenzliste mit Referenzen aus dem Bereich der Organisation der Krankenrückholung aus dem Ausland der letzten 3 Jahre inkl. Ansprechpartner und Telefonnummern der Ansprechpartner.
Formvorgabe / Mindestanforderung:
Nachweis von mindestens 2 Referenz aus dem Bereich der Organisation der Krankenrückholung aus dem Ausland der letzten 3 Jahre liegt vor.
Zum Nachweis ist ausschließlich Anhang 7B "Referenzblatt" zu verwenden. Dieses muss enthalten:
- Auftraggeber inkl. Adresse, inkl. Ansprechpartner (mit Angabe von Name und Telefonnummer des Ansprechpartners)
- Art der ausgeführten Leistung/Vergleichsverträge (aus dem
Bereich der Organisation der Krankenrückholung aus dem Ausland der letzten 3 Jahre)
- Vertragsbeginn und ggf. Vertragsende,
- mengenmäßiges Auftragsvolumen der organisierten Rücktransporte nach Deutschland: Als Jahressumme mit gerundeter prozentualer Angabe der tangierten Kontinente

23.10.2025
Änderung/en
16.10.2025 05:30 Uhr
Informationen wurden aktualisiert

Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 10.11.2025, 12:00 Uhr

Verlängerung der Angebotsfrist

5.1.12 Frist für den Eingang der Angebote: 10.11.2025, 12:00 Uhr

Änderung der Angebotsaufforderung A.I.12 und A.II.3:
neue Angebotsfrist: 10.11.2025, 12:00 Uhr.

15.10.2025
Änderung/en
27.09.2025 18:16 Uhr
Informationen wurden aktualisiert

Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 20.10.2025, 12:00 Uhr

IV.2.2 Schlusstermin für den Eingang der Angebote:
Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 20.10.2025, 12:00 Uhr

Änderung der Angebotsaufforderung A.I.12 und A.II.3:
neue Angebotsfrist: 20.10.2025, 12:00 Uhr

25.09.2025
Änderung/en
29.08.2025 08:31 Uhr
Fehlerhafte Angaben korrigiert

Vertragsenddatum - Tag wird berichtigt:
falsch: 30.01.
richtig: 31.01.

5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerung: 2
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung an den Auftragnehmer in Kraft. Vertragliche Leistungen sind vom Auftragnehmer ab dem 01.02.2026 zu erbringen. Der Vertrag ist zunächst bis zum 31.01.2028 befristet und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, jedoch maximal um zwei weitere Jahre, sollte er nicht mit einer Frist von vier Monaten zum jeweiligen Laufzeitende durch die Auftraggeberin gekündigt werden (einseitige Kündigungsoption).

Vertragsenddatum - Tag wird berichtigt:
falsch: 30.01.
richtig: 31.01.

Unter 5.1.4 heißt es nun richtig:
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerung: 2
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung an den Auftragnehmer in Kraft. Vertragliche Leistungen sind vom Auftragnehmer ab dem 01.02.2026 zu erbringen. Der Vertrag ist zunächst bis zum 31.01.2028 befristet und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, jedoch maximal um zwei weitere Jahre, sollte er nicht mit einer Frist von vier Monaten zum jeweiligen Laufzeitende durch die Auftraggeberin gekündigt werden (einseitige Kündigungsoption).

Anhang 9 der Vergabeunterlagen, Rahmenvereinbarung § 8 Abs. 1 wurde entsprechend korrigiert.

28.08.2025