Der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein obliegt als Grundstückseigentümerin von ca. 40.000 Hektar die Verkehrssicherungspflicht an Straßen verschiedener Kategorien. Diese beinhalten Bundesstraßen, Landesstraßen, Wasserstraßen, Bahnschienen, Wanderwege, Feld- und Waldwegen.
Der Auftragnehmer führt erforderliche Kontrollbegehungen zur Überprüfung der Verkehrssicherung durch, dokumentiert die Ergebnisse in einem Protokoll digital und in Papierform. Die zu kontrollierende Abschnitte und die Kontrollintervalle stehen zu Beginn des Auftrags bereits zu einem großen Teil fest. Die Festlegung der Kontrollintervalle für hinzukommende Abschnitte und die Überprüfung bestehender Kontrollintervalle wird in Abhängigkeit der fachlichen Notwendigkeit durch den Auftragnehmer erarbeitet.Maßnahmen zur Verkehrssicherungen werden durch den Auftragnehmer, unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Gesichtspunkte, vorgeschlagen.Grundlage für die Kontrolle der Verkehrssicherheit ist die "FLL - Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit" (FLL Bkr) unter Berücksichtigung des"Leitfaden der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein zur Verkehrssicherung Teil A: Bäume und Waldflächen" (Anlage II), sowie weiterführender FLL-Leitfäden z.B. zum Thema Artenschutz und Baumuntersuchung.
Der Auftragszeitraum: 01.Oktober 2026 - 30.09.2027Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit seitens des Auftragnehmers oder des Auftraggebers gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre bis maximal 30.09.2030.
Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar erhält 5 Punkte.0 Punkte erhalten alle Angebote mit dem 2-fachen und mehr des niedrigsten Honorars. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Honorare erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
ZK 3.1 GF2: Anzahl und Aussagekraft der Referenzen, wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (3 Punkte = 3 Referenzen; 2 Punkte = 2 Referenzen; 1 Punkt = 1 Referenz;0 Punkte = keine).ZK 3.2 GF1: Anzahl der Fortbildungen, wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet(3 Punkte = 3 FB; 2 Punkte = 2 FB; 1 Punkt = 1 FB; 0 Punkte = keine)ZK 3.3 GF1,5: Aussagekraft der Referenzen, wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (3 Punkte = 3 Referenzen; 2 Punkte = 2 Referenzen; 1 Punkt = 1 Referenz; 0 Punkte = keine)ZK 3.5 GF 0,5: Erfahrung GIS Anwendungen wird mit 0 bis 3 Punkte bewertet (2 Punkte = QGIS/ QField; 1 Punkt = andere Anwendungen; 0 Punkte = keine)
Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
fünf aussagekräftige Referenzprojekte des Unternehmens die im Zusammenhang mit der zu vergebenen Leistung stehen. (Baumkontrolle)
Nachweis mind. einer Qualifikation, mehrere Nachweise möglich)ausgebildetes Fachpersonal als: - Fachagrarwirt Baumpflege oder- Dipl. Forstwirt oder- European Treeworker oder- "FLL-Zertifizierter" Baumkontrolleur
Alle notwendigen Werkzeuge für die praktische Umsetzung der Regelkontrolle: -Fernglas, Taschenlampe, Schonhammer und Sondierstab, witterungsbeständige Forstmarkierfarbe (gelb/rot).-GNSS-Erfassungsgerät (Genauigkeit +/-1m oder geringer)-Mobile Android oder Apple Endgeräte (mobilfunkfähig) für die Nutzung der App QField-PKW sowie Führerschein Klasse 3
Nachweis einer Betriebshaftpflicht, mind. 3,5 Millionen Deckungssumme für Personen und Sachschäden pro Versicherungsfall.