Rahmenvereinbarung für Baumpflege- und Baumfällarbeiten
Rahmenvereinbarung für die Baumpflege- und Baumfällarbeiten auf den Flächen der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein zur Erhaltung und Wiederherstellung der Verkehrssicherheit
Die Flächen befinden sich in ganz Schleswig-Holstein.
Rahmenvereinbarung mit 3 Losen nach Regionen und jeweils 3 bezuschlagten Bietern. Beauftragung der Einzelvorhaben nach Kaskadenprinzip.
Die Submission erfolgt über das Vergabeportal DTVP.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die dieWirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Diesgilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise denGesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Fernerwerden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, derenEinzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
3 Referenzen des Unternehmens zu Baumpflege-/ Baumfällmaßnahmen aus den letzten 3 Jahren
Die möglichen ausführenden Personen der Baumpflege-/ fällarbeiten sind im Referenzblatt anzugeben und müssen über mindestens eine der folgenden Qualifikationen verfügen, welche als Nachweise den Angebotsunterlagen beizufügen sind: - European Treeworker- European Tree Technician- Fachagrarwirt Baumpflege und Baumsanierung- B.Sc. Arboristik
Mitarbeiter, die mit Motorsägen arbeiten, müssen die erforderlichen Bescheinigungen (AS Baum I und II) vorweisen.
Kletternde Mitarbeiter müssen den SKT-A und B absolviert haben.
Nachweise sind den Angebotsunterlagen hinzuzufügen.
Hydraulikgeräte sind mit Biohydrauliköl zu betreiben. Nachweise für die entsprechenden Geräte sind den Angebotsunterlagen hinzuzufügen.
Nachweis einer Betriebshaftpflicht, min. Deckungssumme 3,5 Millionen Euro
Die gesamte Pflegekolonne muss in der Einhaltung der einschlägigen Unfallverhü-tungsvorschriften und der Straßenverkehrsordnung geschult sein sowie besondere Anweisungen des AG und der öffentlichen Verkehrsträger bezüglich der Baustellen- und Arbeitssicherheit einhalten.Der AN hat für die entsprechende Schutzausrüstung und deren Einsatz zu sorgen. Alle Mitarbeiter müssen bei Arbeiten im Straßenverkehr Warnbekleidung tragen.
Formular Eigenerklärung