Ausgeschrieben wird ein Leasingvertrag über 36 Monate.Gegenstand sind 17 Dienstfahrzeuge mit Elektro- und Hybridantrieben.
Die Mobil Krankenkasse stellt insgesamt 17 Dienstfahrzeuge im Wege des Kilometerleasings für eine Grundlaufzeit von 36 Monaten mit einer einseitigen Option auf Verlängerung um bis zu 12 Monate zur Verfügung.
Los 1: 4x Plug-in-Hybrid-Kombifahrzeuge der MittelklasseLos 2: 9x vollelektische Kompakt SUV mit AllradantriebLos 3: 4x vollelektische Kompakt SUV ohne Allradantrieb
Die Fahrzeuge sind als Neufahrzeuge zu liefern.
Mit einer einseitigen Option auf Verlängerung um bis zu 12 Monate zur Verfügung.
Leasingpreis pro Monat für 36 Monate
Nach Ablauf der vereinbarten Leasingzeit werden für Minderkilometer ein Prozentsatz X pro 1000km vergütet. Die ersten 2500 Minderkilometer bleiben unberücksichtigt.
Geben Sie die elektrische Reichweite gemäß WLTP in Kilometern an.
Geben Sie den Energieverbrauch (kWh/100km/kombiniert) an.
Geben Sie die aktuelle Lieferzeit an.
Ersatzbeschaffungsoption
1) Fällt ein geleastes Fahrzeug während der Vertragslaufzeit aufgrund eines Totalschadens, Diebstahls oder eines sonstigen dauerhaften Wegfalls der Nutzungsmöglichkeit aus, ist die Mobil Krankenkasse berechtigt, einmalig ein Ersatzfahrzeug entsprechend den Anforderungen des jeweiligen Loses zu beauftragen.
2) Das Ersatzfahrzeug wird zu den für das jeweilige Los angebotenen Konditionen geleast. Die Leasinglaufzeit endet mit Ablauf der Vertragslaufzeit des ersetzten Fahrzeugs. Die für das ersetzte Fahrzeug geltende Verlängerungsoption von zwölf Monaten kann entsprechend auch für das Ersatzfahrzeug ausgeübt werden.
Rügen nach § 160 GWB sind zwingend als solche zu kennzeichnen.Werden vom Bewerber im Vergabeverfahren Verstöße gegen Vergabevorschriften erkannt, so hat er diese innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Mobil Krankenkasse zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits in der Bekanntmachung eines europaweiten Vergabeverfahrens erkennbar sind, hat der Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Mobil Krankenkasse zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat der Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Mobil Krankenkasse zu rügen.Bewerber können innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Mobil Krankenkasse, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt einreichen.Für das Nachprüfungsverfahren gelten §§ 160 ff. GWB.
Manche fehlende Bieterunterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden.