Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) gilt seit dem 01.01.2015 als Berechtigungsnachweis zur Inanspruchnahme von Leistungen der Mobil Krankenkasse.
Für die eGK benötigt die Mobil Krankenkasse (im Folgenden auch als Auftraggeber bezeichnet) grundsätzlich von allen Versicherten ab dem 15. Lebensjahr ein Lichtbild. Der Prozess zur Bildbeschaffung beinhaltet den Versand einer schriftlichen Aufforderung an die Versicherten des Auftraggebers (AG) zur Abgabe eines Lichtbildes (nachfolgend auch als "Foto", "Aufnahme" oder "Bild" bezeichnet) durch den Auftraggeber selbst und die nachfolgende Verar-beitung des Lichtbildes durch den AN. Der Kunde wird in der schriftlichen Aufforderung gebeten das Lichtbild über ein Upload-Modul online hochzuladen. Alternativ kann der Versicherte sich einen durch QR-Code personalisierten Bogen auf der Webseite des AG herunterladen, diesen selbst ausdrucken und das Lichtbild im Passbildformat aufkleben. Im Einzelfall besteht auch die Möglichkeit, dass der AG auf Wunsch des Versicherten den durch QR-Code personalisierten Vordruck, zum Aufkleben des Lichtbilds im Passbildformat, per Post an den Versicherten versendet. Die Rücksendung erfolgt im Anschluss direkt an den AN zur weiteren Verarbeitung. Dieser Paradigmenwechsel (digital statt analog) soll zeitgemäße Prozesse etablieren und den AG als modernes Unternehmen präsentieren. Außerdem wird das beschriebene Verfahren den Anforderungen an Nachhaltigkeitsgebote gerecht und es spart CO2 sowie Portokosten ein. Es wird eine Quote von 90% digitaler Bilder zu analogen Bildern angestrebt.
Der Kunde soll die Möglichkeit haben, das Lichtbild über ein Upload-Modul selbständig hochzu-laden. Hierfür kann er ein Foto direkt mit seinem Smartphone oder per Webcam aufnehmen. Es kann auch ein bereits vorhandenes Bild hochgeladen werden. Im vorliegenden Vergabeverfahren geht es um die Leistungen zur Verarbeitung und Archivierung digitaler und analoger Lichtbilder für die eGK. Die Abwicklung des Versands der Lichtbild-Anforderungsschreiben (Erstanforderung, 1. Erinnerung, 2. Erinnerung, Korrekturanforderung, Konsequenzschreiben) erfolgt direkt durch den AG bzw. dessen Postdienstleister und ist somit nicht Gegenstand des Vergabeverfahrens.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind - die Bereitstellung von digitalen Upload-Modulen als Webanwendungen,- die Bereitstellung einer Webanwendung zur Generierung und zum Download der durch QR-Code personalisierten Rücksendebögen auf der Webseite des AG,- die Bereitstellung einer Weboberfläche zur Lichtbildverwaltung,- die Vollständigkeits- sowie Qualitätsprüfung und ggf. Optimierung der digital eingehenden Lichtbilder,- die Verarbeitung papiergebundener Rücksendebögen (Brieföffnung, Scannung, Vollständigkeits- sowie Qualitätsprüfung und ggf. Optimierung der postalisch eingehenden Lichtbilder),- der Upload postalisch eingehender Lichtbilder in den Webservice,- die Archivierung der postalisch eingehenden Lichtbilder im Original,- die Vernichtung der postalisch eingehenden Lichtbilder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist,- die Übermittlung aller Lichtbilder und Rücksendebögen an das Rechenzentrum des AG,- sowie der Support und die Instandhaltung der Module (Webanwendungen zum digitalen Upload, Webanwendung zur Generierung personalisierter Rücksendebögen) und der Weboberfläche zur Verwaltung der Lichtbilder.
Es besteht die Option der Verlängerung zweimal jeweils um 12 Monate.
Rügen nach § 160 GWB sind zwingend als solche zu kennzeichnen.Werden vom Bewerber im Vergabeverfahren Verstöße gegen Vergabevorschriften erkannt, so hat er diese innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Mobil Krankenkasse zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits in der Bekanntmachung eines europaweiten Vergabeverfahrens erkennbar sind, hat der Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Mobil Krankenkasse zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat der Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Mobil Krankenkasse zu rügen.Bewerber können innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Mobil Krankenkasse, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt einreichen.Für das Nachprüfungsverfahren gelten §§ 160 ff. GWB.
Die Mobil Krankenkasse behält sich vor fehlende Unterlagen nachzufordern.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:Mit dem Teilnahmeantrag ist die Anlage 3 - Eigenerklärung zur Eignung abzugeben.- Abzugeben ist die Eigenerklärung des Bieters, dass die erforderlichen Registereintragungen (Berufs-, Handelsregister o. ä.) vorliegen.- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister. Ausländische Bieter haben eine Bescheinigung des Handelsregisters ihres Herkunftslandes beizufügen.- Die Mobil Krankenkasse behält sich vor, vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einzuholen.- Die Mobil Krankenkasse holt vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister ein.
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise abzugeben:- Anlage 3 - Eigenerklärung zur Eignung - Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung oder alternativ Eigenerklärung über die Bereitschaft zum Abschluss einer projektbezogenen Betriebshaftpflichtversicherung bzw. der Erhöhung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall