Errichtung, Bereitstellung und Betrieb eines standortübergreifenden Sprach- und Datennetzes inkl. Service
Es wird ein Vertrag mit einer Laufzeit von 48 Monaten plus zweimal 24 Monaten Verlängerungsoption ausgeschrieben. Dies wird damit begründet, dass die technische Umstellung auf einen neuen Vertragspartner mit einem hohen Aufwand beim Bieter und bei der MKK verbunden ist.
Zweimalige Verlängerungsoption für jeweils 24 Monaten
Ausschließlich Bewertung nach Preisrangfolge
Preis
Rügen nach § 160 GWB sind zwingend als solche zu kennzeichnen.Werden vom Bewerber im Vergabeverfahren Verstöße gegen Vergabevorschriften erkannt, so hat er diese innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Mobil Krankenkasse zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits in der Bekanntmachung eines europaweiten Vergabeverfahrens erkennbar sind, hat der Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Mobil Krankenkasse zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat der Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Mobil Krankenkasse zu rügen.Bewerber können innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Mobil Krankenkasse, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt einreichen.Für das Nachprüfungsverfahren gelten §§ 160 ff. GWB.