1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichenAuftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (20014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um einhöchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichenVorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichenGründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden.
2) Die unter II.1.4) angegebene Zahl ist nicht als Höchstzahl zu verstehen. Sie dient fiktiv dazu, einen Wert desPflichtfeldes auszufüllen.
3) Interessierte Leistungserbringer können über die E-Mailadresse igv@rh.aok.de den Vertrag anfordern, nachdem sie dort die sonstigen Teilnahmeunterlagen eingereicht haben. Die sonstigenTeilnahmeunterlagen können - sofern ein Formblatt existiert - auf der Internetseite www.dtvp.de heruntergeladenwerden. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Leistungserbringer die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jeder Leistungserbringer,die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Vertrages dokumentiert, kann den Vertrag schließen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nichtdurchgeführt.
4) Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.09.2019.
5) Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 30.08.2029 jederzeit möglichenAngebotsabgabe (Vertragsbeitritt) ist es zu verstehen, dass der Termin in Ziffer IV.2.7) am 19.08.2019(Bedingung für die Öffnung der zeitlich erstmöglichen Angebote) zeitlich vor der in Ziffer IV.2.2) festgelegten Angebotsfrist (Frist für die zeitlich letztmögliche Angebotsabgabe) liegt.
6) Aktuell besteht für die Region Hamburg ein Alleinstellungsmerkmal des MVZ Interdisziplinäres Centrum für Radiochirurgie GbR. Die AOK Rheinland/Hamburg hat jedoch ein großes Interesse an einer Leistungserbringervielfalt, so dass dieser Vertrag perspektivisch - sofern der bisherige Vertragspartner kein Alleinstellungsmerkmal mehr besitzt- mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit allen geeigneten Leistungserbringern zur Verfügung stehen soll.