Gammaknife
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Auftraggeber
AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Kasernenstraße 61
40213
Düsseldorf
Deutschland
vergabestelle@bv.aok.de
DE
Gemeinsame Beschaffung
Kommunikation

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYT5S/documents

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYT5S

Art des Auftraggebers
Haupttätigkeit

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung
Gammaknife
2019-07-12-RH-Open-House-PLO

CPV-Code Hauptteil

85000000-9

Art des Auftrags

Kurze Beschreibung

Open-House-Vertrag zur Besonderen Versorgung zur Behandlung mit dem Gammaknife in Hamburg

Geschätzter Gesamtwert

Haupterfüllungsort

Hamburg
DE

Weitere Erfüllungsorte

Angaben über Varianten/Alternativangebote

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Beschreibung der Beschaffung

Der Gesetzgeber räumt den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des § 140a SGB V die Möglichkeit ein, Verträge über eine besondere Versorgung der Versicherten abzuschließen. Sie ermöglichen eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende oder eine interdisziplinär fachübergreifende Versorgung sowie unter Beteiligung vertragsärztlicher Leistungserbringer oder deren Gemeinschaften besondere ambulante ärztliche Versorgungsaufträge. Ziel der Verträge ist es, eine Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung der Versicherten mit zugelassenen Leistungserbrin-gern zu erreichen. Dabei bildet dieser Versorgungsvertrag ein Versorgungskonzept ab, das eine besondere ambulante ärztliche Versorgung durch Vertragsärzte regelt, vgl. §140 a Absatz 1 Satz 2 SGB V. Die Gammaknife-Behandlung ist eine radiochirurgische Behandlung von Erkrankungen aus den Teilgebieten der intrazerebralen Erkrankungen bei bestehender Behandlungsindikation und zeichnet sich durch eine kurze Be-handlungsdauer und eine geringere Beeinträchtigung des Patienten gegenüber kon-ventioneller Behandlungsmethoden aus.

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

01.09.2019
31.08.2029

Zuschlagskriterien

Geschätzter Wert

Angaben zu Optionen

Angaben zu elektronischen Katalogen

Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Zusätzliche Angaben

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

(1) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
(2) Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Gewerberegister oder im Handelsregister (Auszug ausdem Register) oder in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, nicht älter als 12 Monate vom Tag derAngebotsabgabe gerechnet. Leistungserbringer mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigterÜbersetzung einzureichen.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Nachweis des Leistungserbringers über eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe. Wird eine Kopie des Versicherungsvertrages als Nachweis eingereicht und beinhaltet der Vertrag eine Befristung sowie eine automatische Verlängerungsklausel, ist zusätzlich nachzuweisen, dass die Versicherung nicht gekündigt wurde. Kann der Leistungserbringer keinen solchen Nachweis nicht erbringen, hat der Leistungserbringer zu erklären, dass er innerhalb von 8 Wochen nach Vertragsschluss eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe abschließen und den Nachweis vorlegen wird.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Vorliegen folgender Strukturvoraussetzungen
- mindestens ein Facharzt für Neurochirurgie und ein Facharzt für Strahlentherapie tätig sind.
- in den letzten fünf Jahren mindestens 1.250 Patienten mit dem Gammaknife behandelt wurden.
- ein Gammaknife-Gerät vom Typ PERFEXION oder ICON zur Verfügung steht.
- eine regelmäßige Wartung nach den Vorgaben des Herstellers des Gammaknife Gerätes erfolgt.
- der letzte Quellentausch nicht länger als sechs Jahre zurückliegt.
- eine Zertifizierung gemäß ISO 9001 oder vergleichbar vorliegt.
- mindestens ein Medizinphysikexperte für das Gammaknife zur Verfügung steht.
- eine regelmäßige Überprüfung des gesamten Behandlungspfades von der Bildgebung bis zum Zielpunkt gemäß DIN 6875-1 regelmäßig erfolgt.
- eine MRT, CT und DSA Bildgebung zur Verfügung stehen.

Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

99

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Verwaltungsangaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

31.07.2029 07:30 Uhr

Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Bindefrist des Angebots

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

19.08.2019 09:00 Uhr

Weitere Angaben

Verschiedenes

Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zusätzliche Angaben

1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichenAuftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (20014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um einhöchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichenVorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichenGründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden.
2) Die unter II.1.4) angegebene Zahl ist nicht als Höchstzahl zu verstehen. Sie dient fiktiv dazu, einen Wert desPflichtfeldes auszufüllen.
3) Interessierte Leistungserbringer können über die E-Mailadresse igv@rh.aok.de den Vertrag anfordern, nachdem sie dort die sonstigen Teilnahmeunterlagen eingereicht haben. Die sonstigenTeilnahmeunterlagen können - sofern ein Formblatt existiert - auf der Internetseite www.dtvp.de heruntergeladenwerden. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Leistungserbringer die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jeder Leistungserbringer,die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Vertrages dokumentiert, kann den Vertrag schließen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nichtdurchgeführt.
4) Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.09.2019.
5) Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 30.08.2029 jederzeit möglichenAngebotsabgabe (Vertragsbeitritt) ist es zu verstehen, dass der Termin in Ziffer IV.2.7) am 19.08.2019(Bedingung für die Öffnung der zeitlich erstmöglichen Angebote) zeitlich vor der in Ziffer IV.2.2) festgelegten Angebotsfrist (Frist für die zeitlich letztmögliche Angebotsabgabe) liegt.
6) Aktuell besteht für die Region Hamburg ein Alleinstellungsmerkmal des MVZ Interdisziplinäres Centrum für Radiochirurgie GbR. Die AOK Rheinland/Hamburg hat jedoch ein großes Interesse an einer Leistungserbringervielfalt, so dass dieser Vertrag perspektivisch - sofern der bisherige Vertragspartner kein Alleinstellungsmerkmal mehr besitzt- mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit allen geeigneten Leistungserbringern zur Verfügung stehen soll.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
53123
Bonn
Deutschland
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Deutschland

Einlegung von Rechtsbehelfen

Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter GWB-vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB), ist damit nicht verbunden. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen:
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit30Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...).".

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Deutschland
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