Es ist zum Nachweis der fachlichen Eignung mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag Angebotsfrist) einzureichen, die die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt:
- Leistungsinhalt:
Briefdienstleistungen (Abholung, Beförderung und Zustellung)
- Leistungsumfang:
Abholung, Beförderung und Zustellung von mindestens 50.000 Briefsendungen p.a.
- Zudem muss die Referenz erkennen lassen, dass bereits persönliche Zustellungen nach § 336 Abs. 4 Nr. 1 SGB V oder vergleichbare Zustellarten (namentlich Einschreiben mit Rückschein oder Postzustellungsauftrag) erbracht wurden.
Die Mindestanforderung hinsichtlich der Abholung, Beförderung und Zustellung von mindestens 50.000 Briefsendungen p.a. kann in Gänze auch durch bis zu drei verschiedenen Referenzen abgedeckt werden, soweit diese über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten zeitgleich in den letzten drei Jahren (Stichtag Angebotsfrist) erbracht wurden.
(a) Hinweis Bietergemeinschaft: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die Erklärungen gemeinsam von der
Bietergemeinschaft erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den
das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Nachweise und Erklärungen sind, soweit
vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Mitglied der
Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Nachweise und Erklärungen für jedes
Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Nachweise
und Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen
vom jeweiligen Eignungsleiher mit dem Angebot einzureichen.