Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV sind durch die Bieter prüffähige Referenzen über Leistungen, die innerhalb der letzten fünf Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erbracht wurden und die nach Art, Inhalt und Umfang mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, vorzulegen. Vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand sind Referenzprojekte, die inhaltlich und technisch die nachfolgenden Themengebiete abdecken. (1) Mindestanforderungen: Es ist jeweils mindestens eine Referenz aus den folgenden Themengebieten vorzulegen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen:
(a) Themengebiet 1: Konsolidierung mehrerer SAP HCM-Systeme in ein harmonisiertes Zielsystem,
(b) Themengebiet 2: Implementierung SAP SuccessFactors Employee Central,
(c) Themengebiet 3: Implementierung SAP SuccessFactors Time Tracking für ein tarifgebundenes Unternehmen in Deutschland,
(d) Themengebiet 4: Implementierung SAP HCM Payroll öD,
(e) Themengebiet 5: Core Hybrid Integration.
(2) Im Rahmen der Bewertung der Referenzen, um die Bieter auszuwählen, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, sofern Teilnahmeanträge von mehr als vier geeigneten Unternehmen vorliegen, können zusätzliche Punkte erzielt werden, wenn zudem das folgende Themengebiet abgedeckt wird:
(f) Themengebiet 6: Integration SAP SuccessFactors Employee Central in eine bestehende SAP SuccessFactors Talentsuite.
Bei der Bewertung der Referenzen wird darüber hinaus positiv berücksichtigt, wenn zusätzliche (also über die unter Ziff. 1 geforderte Mindestzahl hinausgehende) Referenzen vorgelegt werden, die mindestens eines der oben genannten Themengebiete 1 bis 5 abdecken. Darüber hinaus können zusätzliche Punkte erzielt werden, wenn eine Referenz mehrere Themengebiete abdeckt. Dies gilt für alle Referenzen, also auch diejenigen Referenzen mit denen die Mindestanforderungen nachgewiesen werden. Hinsichtlich der einzelnen Kriterien, anhand derer die Referenzen bewertet werden, sowie der im einzelnen erzielbaren Punkte wird auf die "Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb" (Anlage A11 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
(4) Weitere Hinweise: Für jede eingereichte Referenz ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt (Anlage A10 Referenzen) zwingend vollständig auszufüllen. Fehlende Angaben können zur Nichtberücksichtigung der jeweiligen Referenz, zum Nichtvorliegen der Eignung und letztlich zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Die im Rahmen des jeweiligen Referenzprojektes vom Bewerber erbrachten Leistungen sind ausführlich zu beschreiben und - sofern der Auftraggeber oder Dritte an der Referenzleistung mitgewirkt haben - auch gegenüber vom jeweiligen Auftraggeber oder Dritten erbrachten Leistungen klar abzugrenzen. Erforderlich ist, dass die jeweilige Leistung im Referenzprojekt und den einzelnen Themengebieten hauptverantwortlich und in wesentlichen Teilen selbst erbracht wurde.
Eine Referenz kann nur durch ein eignungsverleihendes Unternehmen erbracht werden, wenn dieses im Auftragsfall die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, die Referenzen zu überprüfen. Es ist daher eine Organisationseinheit des Referenzauftraggebers anzugeben, über die ein auskunftsfähiger Ansprechpartner ermittelt werden kann. Referenzen, die in der Weise anonymisiert sind, dass sie für die Auftraggeberinnen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht überprüfbar sind, werden nicht berücksichtigt!
Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft können die Referenzen gemeinsam erbracht werden. Dazu ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt (Anlage A10 Referenzen) für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft übernommen hat.