Gegenstand der Leistung ist die Lizenzierung, Weiterentwicklung und der technische Betrieb eines Kampagnenplanungstools für alle AOK-Landesgesellschaften und den AOK-Bundesverband, das die gemeinsamen Prozesse erleichtert.
Die Kampagnenplanung erfolgt derzeit in jeder AOK für ihre eigenen Kampagnen, im AOK-BV für die gemeinschaftlichen Kampagnen separat und unter Einsatz unterschiedlicher Tools. Der Kampagnenplanungsprozess ist durch eine hohe Anzahl interner und externer Beteiligter wie z.B. interne AOK Marketingabteilung, externe Mediaagenturen, externe Kreativagenturen geprägt. Jede AOK-Landesgesellschaft und der AOK-BV haben für Ihre Kampagnen unterschiedliche externe Dienstleister.
Vor dem Hintergrund der organisatorischen Komplexität ist das Ziel eine Planungsplattform, die alle Beteiligten entlang des Planungsprozesses über ein Berechtigungssystem Zugriff ermöglicht, Abstimmungen zwischen den Beteiligten vereinfacht, Abstimmungsrisiken minimiert und die Planungssicherheit erhöht. Damit soll eine Effizienzsteigerung erreicht werden.
Die einzelnen bewertungsrelevanten Angebotspreise werden nach der folgenden Formel in Punkte umgewandelt, wobei der Bieter mit dem jeweils geringsten Preis 10 Punkte (Höchstpunktzahl) erhält: Erreichte Punktzahl (Preis) = (niedrigster Angebotspreis) / (eigener Angebotspreis)..Für die Berechnung einer Gesamtpunktzahl werden die einzelnen erreichten Punktzahlen nach folgender Gewichtung addiert: - Punkt 1 des Preisblattes (Implementierung) 25%- Punkt 2 des Preisblattes (Tagessatz) 15%- Punkt 3 des Preisblattes (Lizenzen) 55%- Punkt 4 des Preisblattes (Schulungen) 5%.Erreichte Gesamtpunktzahl (Preis) = (Punkt 1 des Preisblattes*0,25) + (Punkt 2 des Preisblattes*0,15) + (Punkt 3 des Preisblattes*0,55) + Punkt 4 des Preisblattes*0,05)
Die Qualität wird anhand der schriftlichen Konzepte mit den Lösungen der Kreativaufgaben bewertet und wie folgt gewichtet: 25% erste Teilaufgabe, 65% zweite Teilaufgabe. Wertungsrelevant ist ebenfalls die Usability des Tools, die mit 10% in die Wertung einfließt. .Es können je Qualitätskriterium (Konzept 1, Konzept 2, Usability) maximal jeweils 10 Punkte erreicht werden, die nach folgender Formel gewichtet werden:Erreichte Punktzahl = (erreichte Punkte Konzept 1*0,25)+(erreichte Punkte Konzept 2*0,65)+(erreichte Punkte Usability*0,1).Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Punktzahl des Bestangebotes mit der höchsten tatsächlich erreichten Punktzahl (in der Qualität) ins Verhältnis gesetzt:Erreichte Gesamtpunktzahl (Qualität) = (eigene Punktzahl) / (höchste erreichte Punktzahl (Qualität))*10.Hinweis: Eine Bewertung mit 0 Punkten in mind. einem der (Unter-)Kriterien führt zum Ausschluss des Angebots.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht."(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."§ 135 GWB Unwirksamkeit."(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:1. gegen § 134 verstoßen hat..."§ 160 GWB Einleitung, Antrag.(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer."(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin/-innen vom AOK-Bundesverband durchgeführt.(II.) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet/-n die Auftraggeberin/-innen die E-Vergabelösung DTVP.Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Auftragsunterlagen sind dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Auftragsunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Auftragsunterlagen (Bewerbungsbedingungen).(III.) a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine entsprechende Erklärung zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen und es sind Erklärung zur Haftpflichtversicherung, Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen und zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft der/den Auftraggeberin/-innen vorzulegen.(III.) b) Hinweis Eignungsleihe oder Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern und/oder der Eignungsleihe ist dies im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer anzugeben. Zusätzlich sind folgende Unterlagen von jedem Unterauftragnehmer und/oder Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber/Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründe und Verpflichtungserklärung zur Erbringung der Leistungen/Kapazitäten gegenüber dem Bewerber/Bieter.(III.) c) Im Weiteren, insbesondere zur Eignungsleihe, wird auf die Konkretisierung in den Auftragsunterlagen verwiesen.
Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberinnen ist nach Abgabe des Angebotes ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbareVersicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt.(a) Hinweis Bietergemeinschaften:Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Angabe von mindestens einer Referenz über innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Datum der Angebotsfrist) erbrachte Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Auftrag nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbar ist. Es muss nachgewiesen werden, dass die folgenden Leistungen im Referenzprojekt erbracht wurden, wobei die Leistungen auch durch mehrere Referenzen erbracht worden sein können. D.h. die nachfolgenden Punkte können durch eine Referenz, die alle Punkte abdeckt oder aber auch durch mehrere Referenzen, von denen jede Referenz mindestens einen der folgenden Punkte abdeckt, abgedeckt werden:
- Durchführung der Anforderungsaufnahme für Prozesse im Kampagnenplanungstool mit multiplen Stakeholdern, die mit dem ausgeschriebenen Auftrag nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbar sind.- Durchführung eines gesamthaften Implementierungsprojektes eines Kampagnenplanungstools, das ausgeschriebenen Auftrag nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad (mit multiplen Stakeholdern) vergleichbar ist.
Der Auftragnehmer stellt für das Implementierungsprojekt ein festes Projekt-Kernteam zur Verfügung (vgl. Ziffer 6.1 der Leistungsbeschreibung, Anlage 02). Durch dieses sind die nachfolgend unter den Qualifikationen 1-3 beschriebenen fachlichen und methodischen Anforderungen abzudecken. Der Mitarbeiter mit Erfahrung in der Umsetzung eines Implementierungsprojektes für ein Kampagnenplanungstool (Ziffer 1) ist vom Bieter bereits mit Angebotsabgabe namentlich zu benennen. Für diesen sind die einschlägigen Erfahrungen, Qualifikationen und Referenzen vollständig darzustellen.Hinsichtlich der weiteren unter Ziffer 2 und 3 genannten Kernteam-Rollen erklärt der Bieter mit Angebotsabgabe, dass die geforderten Kompetenzen grundsätzlich abgedeckt werden können und die entsprechenden personellen Ressourcen für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen, ohne dass diese Personen bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe namentlich benannt werden müssen. Spätestens mit Beginn des Implementierungsprojektes ist das Kernteam vollständig zu benennen. .1) Mitarbeiter Implementierungsprojekt: Mindestens ein Mitarbeiter mit mindestens 2 Jahren Erfahrung in der Umsetzung eines Implementierungsprojektes für ein Kampagnenplanungstools mit vergleichbarem Umfang und vergleichbarer Komplexität wie das ausgeschriebene Projekt und mit - fachlichem Know-How zu Kampagnen und Kampagnenplanungsprozessen.- Erfahrung in der Kommunikation mit verschiedenen Stakeholdergruppen- Erfahrung in der Durchführung der Anforderungsworkshops - Erfahrung in der Aggregation von Anforderungen und der Abstimmung dieser in Zusammenarbeit mit den verschiedensten Stakeholdern - Erfahrung in der Umsetzung der erhobenen Anforderungen - Erfahrung in der Vorstellung dieser Umsetzung, Feedbackeinholung und ggf. Nachbesserungen- Sicheres Kommunizieren in deutscher Sprache in Wort und Schrift.2) Key Account/Projektmanager: Ein Mitarbeiter mit mindestens 2 Jahren Erfahrung in der Key-Account Betreuung/ Projekt Management in der Umsetzung eines Implementierungsprojektes für ein Kampagnenplanungstools mit vergleichbarem Umfang und vergleichbarer Komplexität wie das ausgeschriebene Projekt - Laufende Kundenbetreuung/zentrale Ansprechperson für alle Belange des Auftraggebers - z.B. Vertrags und Beziehungsmanagement, Status und Fortschrittsberichte, Reviews zur Nutzung und Weiterentwicklungsmöglichkeiten, Projektmanagement.- Sicheres Kommunizieren in deutscher Sprache in Wort und Schrift.3) Mitarbeiter Datenschutz: Ein Mitarbeiter mit mindestens 3 Jahren Erfahrung im Datenschutz sowie sicherem Kommunizieren in deutscher Sprache in Wort und Schrift.
(1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den in der Bekanntmachung und den Auftragsunterlagen genannten Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrags Vertrags und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aufrechterhalten wird und auf Nachfrage den Auftraggeberinnen durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird.(2) Es gilt die Pflicht zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit geltenden Fassung (Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen), siehe hierzu die Eigenerklärung in den Auftragsunterlagen.(3) Der Bieter erkennt die den Vergabeunterlagen beigefügten Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit für die Auftragsdatenverarbeitung einschließlich der Anhänge A bis E ohne Einschränkung an.