Programmierung Rabattberechnung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erweiterung bereits bestehender Funktionen und insbesondere der Ausbau einer Web-Applikation zur Unterstützung der Rabattberechnungen. Der AOK-Bundesverband sucht daher einen technischen Dienstleister zur (Weiter-)Entwicklung der Java-Web-Applikation basierend auf Apache Wicket sowie weiterer Java-Anwendungen mit Zugriff auf eine Oracle-Datenbank. Für weitere Details wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit jeweils automatisch max. zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wurde.
Für Details wird auf die Zuschlagskriterien in Anlage B6 der Vergabeunterlagen verwiesen.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht."(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."§ 135 GWB Unwirksamkeit."(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:1. gegen § 134 verstoßen hat..."§ 160 GWB Einleitung, Antrag.(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer."(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
(I.) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet/-n die Auftraggeberin/-innen die E-Vergabelösung DTVP.Die für die Erstellung des Teilnahmeantrags und Angebots zwingend zu verwendenden Auftragsunterlagen sind dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Auftragsunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.Bitte beachten Sie, dass die Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Abgabe finden Sie in den Auftragsunterlagen (Teilnahmebedingungen/ Hinweise zur Angebotserstellung).(II.) a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine entsprechende Erklärung zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen und es sind Erklärung zur Haftpflichtversicherung, Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen und zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft der/den Auftraggeberin/-innen vorzulegen.(II.) b) Hinweis Eignungsleihe oder Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern und/oder der Eignungsleihe ist dies im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer anzugeben. Zusätzlich sind folgende Unterlagen von jedem Unterauftragnehmer und/oder Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber/Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründe und Verpflichtungserklärung zur Erbringung der Leistungen/Kapazitäten gegenüber dem Bewerber/Bieter.(II.) c) Im Weiteren, insbesondere zur Eignungsleihe, wird auf die Konkretisierung in den Auftragsunterlagen verwiesen.
Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Angabe des jeweils innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (zeitlich abgelaufen, nicht haushälterisch) erwirtschafteten Jahresumsatzes des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (2022-2024). Für weitere Details wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Angabe des jeweils innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (zeitlich abgelaufen, nicht haushälterisch) erwirtschafteten spezifischen, durchschnittlichen Jahresumsatzes des Wirtschaftsteilnehmers in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich der Anwendungsberatung und Softwareentwicklung des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (2022-2024). Für weitere Details wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Bieter erklärt, dass er unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in nachfolgender Ausgestaltung durch Vorlage einer aktuell bestehenden und gültigen Bescheinigung durch Bestätigung des Versicherers der Auftraggeberin vorlegen wird: Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 18.1 EVB-IT Erstellungs-AGB mit folgenden Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall:- 500.000,00 EUR gegen Personenschäden sowie- 500.000,00 EUR gegen Sachschäden- 250.000,00 EUR gegen Vermögensschäden, inklusive Schäden, die auf der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften beruhen.
Vorlage von prüfbaren Referenzen über Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden und die nach Art, Inhalt und Umfang mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Es kann dabei eine Referenz eingereicht werden, die alle drei nachfolgenden Kompetenzbereiche abdeckt oder mehrere Referenzen, die in Summe alle drei Kompetenzbereiche abdecken. Zwingend ist, dass jeder Kompetenzbereich mind. einmal nachgewiesen wird. Aus den Referenzen muss sich insgesamt ergeben, dass der Bewerber Kenntnisse in Bezug auf die Berechnung von Arzneimittel-Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V sowie die Preisbildung bei Arzneimitteln und den Arzneimittel- und Krankenversicherungsmarkt im Allgemeinen hat.Folgende Kompetenzbereiche sind zwingend abzudecken (Mindestanforderung):1. Entwicklung einer datenbankbasierten Software unter Verwendung einer Oracle-Datenbank mit Ausgabeschnittstelle nach MS-Excel und Generierung von Reports im pdf-Format mit JasperReports, 2. Entwicklung einer Web-Applikation unter Verwendung von Apache Wicket,3. Beratung bei Analyse und Design geplanter Anwendungen sowie Erstellung eines resultierenden Feinkonzepts. Die im Rahmen des jeweiligen Referenzprojektes erbrachten Leistungen sind ausführlich zu beschreiben. Dabei sind folgende Angaben zwingend zu tätigen:a) Angabe des öffentlichen / privaten Auftraggebers,b) Angabe eines Ansprechpartners oder alternativ Angabe einer aussagekräftigen Organisationseinheit beim Referenzauftraggeber für Rückfragen (Vor- und Zuname, Telefon, Telefax / E-Mail),c) Angabe des Leistungszeitraums (in mm/jjjj),d) Schriftliche Kurzdarstellung der Tätigkeiten und des Umfangs der Beratungsprojekte auf jeweils vorzugsweise max. 2 Seiten.Darüber hinaus wird bei der Bewertung der Referenzen positiv berücksichtigt, wenn zusätzlich Referenzen aus den folgenden Bereichen vorgelegt werden (wertungsrelevant):4. Analyse von großen Datenmengen in relationalen Datenbanksystemen. Dabei müssen die analysierbare Datenmenge und Datenkomplexität sowie die Vielfalt und Komplexität der möglichen Analysen dargestellt werden.5. Erstellung einer Anwenderdokumentation.6. Agile SoftwareentwicklungDabei können die drei Bereiche über eine gemeinsame Referenz erbracht werden oder über separate Referenzen, die einen oder mehrere der Bereiche abdecken. Dies ist entsprechend in den Formblättern zu kennzeichnen. Für weitere Einzelheiten der Bewertung wird auf die Anlage A5 "Wertungsmatrix TNA" der Vergabeunterlagen verwiesen.
Es ist ein Kernteam zu benennen, welches für die Leistungserbringung des Bewerbers/Bieters vorgesehen ist. Das Kernteam muss aus einem Projektleiter und mindestens einem weiteren Mitarbeiter (Softwareentwickler) bestehen. Die Benennung eines weiteren Mitarbeiters (Softwareentwicklers) ist zwingend, ein zweiter weiterer Mitarbeiter (Softwareentwickler) kann zusätzlich benannt werden und wird in der Bewertung entsprechend berücksichtigt. Es gelten folgende Mindestanforderungen an die Fachkunde und berufliche Befähigung der Mitglieder des Projektteams: Projektleiter/-in:a) Hochschulabschluss im Bereich Informatik/Mathematik oder einen vergleichbaren Abschlussb) Berufserfahrung im Bereich der Projektleitung in der Softwareentwicklung, inkl. Beratung bei Analyse und Design geplanter Anwendungen sowie Erstellung eines resultierenden Feinkonzeptsc) Kenntnisse in Bezug auf die Berechnung von Arzneimittel-Rabattverträgen nach §130a Abs. 8 SGB V sowie die Preisbildung bei Arzneimitteln und den Arzneimittel- und Krankenversicherungsmarkt im Allgemeinen. Die Kenntnisse und Erfahrungen des Projektleiters sind mit konkreten Referenzprojekten zu belegen.Weitere Mitarbeiter/-innen (Softwareentwickler/-innen):a) qualifizierter Abschluss im Bereich Informatik/Anwendungsentwicklungb) Berufserfahrung im Bereich der Softwareentwicklungc) Kenntnisse in Bezug auf die Berechnung von Arzneimittel-Rabattverträgen nach §130a Abs. 8 SGB V sowie die Preisbildung bei Arzneimitteln und den Arzneimittel- und Krankenversicherungsmarkt im Allgemeinen. Die Kenntnisse und Erfahrungen der weiteren Mitarbeiter/-innen (Softwareentwickler/-innen) sind mit konkreten Referenzprojekten zu belegen. Bitte weisen Sie die berufliche Befähigung, Kenntnisse und Erfahrungen der Mitarbeiter/-innen des Projektteams sowie von den Mitarbeitern durchgeführte Referenzprojekte, die für den aus-geschriebenen Auftrag von Relevanz sind, anhand der Formblätter in den Vergabeunterlagen nach. Die berufliche Befähigung, Kenntnisse und Erfahrungen der Mitarbeiter/-innen des Projektteams (Projektleiter/-in und zwei weitere Mitarbeiter/-innen) werden im Rahmen der Bewertung der Referenzen als Auswahlkriterium herangezogen. Für weitere Einzelheiten der Bewertung wird auf die Anlage A5 "Wertungsmatrix TNA" der Vergabeunterlagen verwiesen.
(1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Teilnahmeantrags/Angebotes, dass er den in der Bekanntmachung und den Auftragsunterlagen genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der/den Auftraggeberin/-innen durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird.(2) Der Bieter erkennt die den Vergabeunterlagen beigefügten Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit ohne Einschränkung an.(3) Es gilt die Pflicht zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit geltenden Fassung (Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen), siehe hierzu die Eigenerklärung in den Auftragsunterlagen.