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Verfahrensangaben

Aktuarielle Leistungen

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.06.2026 10:00 Uhr
09.06.2026 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
GsR634B
Rosenthaler Str. 31
10178
Berlin
Deutschland
DE300
vergabestelle@bv.aok.de
+49 3034646-0

Angaben zum Auftraggeber

Gruppe öffentlicher Stellen, soweit nichts anderes zutrifft
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Weiterer Auftraggeber

AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
DE811695320
Carl-Wery-Str. 28
81739
München
Deutschland
DE212
vergabestelle@bv.aok.de
+49 8962730-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Weiterer Auftraggeber

AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
DE114110216
Basler Str. 2
61352
Bad Homburg
Deutschland
DE718
vergabestelle@bv.aok.de
+49 8000000255

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Weiterer Auftraggeber

AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
DE192651227
Hildesheimer Str. 273
30519
Hannover
Deutschland
DE929
vergabestelle@bv.aok.de
+49 05118701-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Weiterer Auftraggeber

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
DE271900642
Virchowstraße 30
67304
Eisenberg
Deutschland
DEB3D
vergabestelle@bv.aok.de
+49 06351403-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit
Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
t:022894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

66519600-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Erbringung aktuarieller Leistungen für Wahltarife nach § 53 SGB V - insbesondere nach Abs. 1, 2, und 6 - und Bonusangebote nach § 65a SGB V.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten bzw. Mitgliedern verschiedene optionale Leistungen an. Hierzu zählen zum Beispiel Bonusangebote sowie Wahltarife. Im Rahmen des Produktangebotes sowie der Produktentwicklung und -anpassung ergeben sich hieraus verschiedene Handlungsanlässe für aktuarielle Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind. Diese sind insbesondere
1. Versicherungsmathematische Begutachtung bereits bestehender Tarife/Angebote insbesondere aufgrund gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Anforderungen
2. Versicherungsmathematische Begutachtung bei Anpassung bereits bestehender Tarife / Angebote
3. Versicherungsmathematische Begutachtung vor Einführung neuer Tarife / Angebote

Umfang der Auftragsvergabe

271.200,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE300

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Nähere Angaben ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Anlage 07)

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Nähere Angaben ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Anlage 07)

Hinweis: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Rahmen der Qualität erfolgt in zwei Phasen. Die Auftraggeberinnen beabsichtigen, auf der Grundlage der eingereichten Angebote mit drei Bietern eine wertende und verifizierende Teststellung mit Präsentation vorzunehmen.

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
325.440,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Unzulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKMFTF

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin/-innen ist nach Abgabe des Angebotes ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit folgenden Mindestdeckungssummen verfügt:

- 250.000 EUR für Personen- und Sachschäden und
- 250.000 EUR für Vermögensschäden (inkl. Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz) je Schadensfall.

(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Es ist zum Nachweis der fachlichen Eignung mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag Ende Angebotsfrist) einzureichen, die mit dem Auftragsgegenstand nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbar ist. Der Beginn der Referenz kann bereits vor dem benannten Zeitraum liegen, relevant ist jedoch, dass innerhalb der letzten drei Jahre vor Ende der Angebotsfrist mindestens eine wie in der Ausschreibung geforderte vergleichbare Leistung erbracht wurde.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenz zu überprüfen. Es ist daher mindestens eine Organisationeinheit des Referenzauftraggebers anzugeben, über die ein auskunftsfähiger Ansprechpartner ermittelt werden kann.

(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Unterlagen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

(1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den in der Bekanntmachung und den Auftragsunterlagen genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der/den Auftraggeberin/-innen durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird.

(2) Der Bieter erkennt die den Vergabeunterlagen beigefügten Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit für die Auftragsdatenverarbeitung einschließlich der Anhänge A bis F ohne Einschränkung an.

(3) Es gilt die Pflicht zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit geltenden Fassung (Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen), siehe hierzu die Eigenerklärung in den Auftragsunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung