NEU! Webbasierte Angebotsabgabe! Weitere Informationen unter https://csx.de/JiViu

Verfahrensangaben

Webbasiertes Berichtswesen in der betrieblichen Gesundheitsförderung: externe IT-U...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
24.03.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
GsR634B
Rosenthaler Str. 31
10178
Berlin
Deutschland
DE300
vergabestelle@bv.aok.de
+49 3034646-0

Angaben zum Auftraggeber

Gruppe öffentlicher Stellen, soweit nichts anderes zutrifft
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
t:022894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Webbasiertes Berichtswesen in der betrieblichen Gesundheitsförderung: externe IT-Unterstützung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Nach § 20b Abs. 1 SGB V besteht die gesetzliche Verpflichtung, die gesundheitliche Situation in den Betrieben zu erheben. Als geeignete Instrumente zur Erfassung der gesundheitlichen Situation werden u.a. Analysen des Arbeitsunfähigkeitsgeschehens von der AOK angeboten. Die AOKs liefern zu diesem Zweck halbjährlich Arbeitsunfähigkeitsdaten aus ihrem Bestand an das Wissenschaftliche Institut der AOK(WIdO) im AOK-Bundesverband, die für die vom WIdO angebotenen webbasierten Berichte aufbereitet sowie zu bundesweiten Vergleichsdaten verdichtet werden. Diese webbasierten Berichte werden den AOKs automatisiert zur Verfügung gestellt und von den Usern jährlich über 20 000 Mal abgerufen. Anwender sind die Berater der AOKs im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung, die den Unternehmen Arbeitsunfähigkeitsberichte bereitstellen. Diese Analysen sind eine Voraussetzung für die Beratung und Unterstützung von Unternehmen seitens der AOK zur Implementierung nachhaltiger gesundheitsfördernder Strukturen im Betrieb. Die Berichte stellen das Arbeitsunfähigkeitsgeschehen nach unterschiedlichen Bedarfen für einzelne Betriebe, Betriebsgruppen und Regionen dar. Gegenstand der Ausschreibung ist die kontinuierliche Erweiterung und der Ausbau bereits bestehender Funktionen der verschiedenen Web-Applikationen für die betriebliche und regionale Analyse von Arbeitsunfähigkeitsdaten und die Problembehebung beim Einsatz der webbasierten Softwarekomponenten(Support).

Umfang der Auftragsvergabe

700.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Rosenthaler Str. 31
10178
Berlin
Deutschland
DE300

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Nähere Angaben ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Anlage B06)

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Nähere Angaben ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Anlage B06)

Gewichtung
60,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Dieser Vertrag tritt mit dem 01.08.2026 in Kraft und gilt bis 31.07.2028. Er verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit jeweils automatisch max. zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wurde.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
890.400,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Unzulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKMBHY

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
4
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin ist nach Abgabe des Teilnahmeantrags ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/Bewerbers/der Mitglieder der Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Der Bieter erklärt, dass er innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung vorlegt, mit der folgende Deckungssummen je Versicherungsfall abgedeckt sind:

- 500.000,00 EUR gegen Personenschäden sowie
- 500.000,00 EUR gegen Sachschäden
- 250.000,00 EUR gegen Vermögensschäden, inklusive Schäden, die auf der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften beruhen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Jeweils innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erwirtschafteter Jahresumsatz des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft.

(Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben ihre Umsätze jeweils gesondert anzugeben. Im Rahmen der Bewertung wird der Durchschnitt der summierten Jahresumsätze aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft berücksichtigt.)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
5,00

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Jeweils innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erwirtschafteter spezifischer Jahresumsatz des Bewerbers/ Mitglieds der Bewerbergemeinschaft in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft.

Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben ihre Umsätze jeweils gesondert anzugeben. Im Rahmen der Bewertung wird der Durchschnitt der prozentualen Anteile der summierten spezifischen Jahresumsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags am summierten erwirtschafteten Gesamtjahresumsatz der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft berücksichtigt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
15,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Es sind Referenzen einzureichen, die innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden (Stichtag Ende der Teilnahmefrist), die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind und nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen. Die Mindestanforderungen können in Gänze durch ein Referenzprojekt abgedeckt werden. Alternativ können auch bis zu 3 Referenzprojekte benannt werden, die in ihrer Gesamtheit alle Mindestanforderungen abdecken.

- Anhand einer Referenz ist nachzuweisen, dass der Bewerber Erfahrungen mit der Entwicklung von datenbankbasierter Software unter Verwendung einer Oracle-Datenbank mit Ausgabeschnittstelle nach MS-Excel und MS-Word sowie der automatischen Generierung von Berichten im PDF- und PowerPoint-Format hat.
- Anhand einer Referenz ist nachzuweisen, dass der Bewerber Erfahrungen mit der Entwicklung einer Web-Applikation mit produktivem Einsatz von LaTeX unter Verwendung von DevExpress-Komponenten hat
- Anhand einer Referenz ist nachzuweisen, dass der Bewerber Erfahrungen mit der Entwicklung einer Web-Applikation basierend auf ASP.NET IIS hat.

Über die Erfüllung der Mindestanforderungen hinaus erfolgt eine Bewertung eingereichter Referenzen. Bei den im Rahmen der Wertungskriterien eingereichten Referenzen muss es sich nicht zwingend um weitere Referenzen handeln. Vielmehr können die hier geforderten Inhalte ebenso durch jene Referenzen abgedeckt werden, die zum Nachweis der Mindestanforderungen dienen. Soweit weitere Referenzen benannt werden, müssen diese zwingend nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sein, jedoch nicht zwingend die weiteren Mindestanforderungen nochmals erfüllen.

Auch wenn die benannten Anforderungen mehrfach erfüllt werden, kann die zu erreichende maximale Punktzahl jeweils nur einmal erlangt werden.

Anforderung 1: Verarbeitung großer Mengen an GKV-Abrechnungsdaten in relationalen Datenbanksystemen auf Basis von Versicherten.

Anforderung 2: Es besteht eine Erfahrung von mindestens drei Jahren mit der Verarbeitung von GKV-Abrechnungsdaten innerhalb eines Projektes.

Anforderung 3: Es wurden Kennwertberechnungen von Arbeitsunfähigkeitsdaten durchgeführt.

Anforderung 4: Es wurde eine technische Dokumentation erstellt.

Anforderung 5: Es wurde eine Software unter Anwendung agiler Methoden entwickelt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
80,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

(1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Teilnahmeantrags/Angebotes, dass er den in der Bekanntmachung und den Auftragsunterlagen genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der/den Auftraggeberin/-innen durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird.

(2) Der Bieter erkennt die den Vergabeunterlagen beigefügten Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit für die Auftragsdatenverarbeitung einschließlich des Anhangs A ohne Einschränkung an.

(3) Es gilt die Pflicht zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit geltenden Fassung (Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen), siehe hierzu die Eigenerklärung in den Auftragsunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung