Die Anforderungen der Anbieterqualifikation des GKV-Leitfaden Prävention in der jeweils aktuellen Version (vgl. Kapitel Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten nach § 20a SGB V, Anbieterqualifikationen) müssen erfüllt sein.
Für die Projektleitung ist ein fester Ansprechpartner namentlich zu benennen und Angaben zu deren Projekterfahrungen zu tätigen. Geforderte Nachweise/ Zertifikate sind zwingend einzureichen. Wir behalten uns vor, ggf. weitere Nachweise der Qualifikationen nachzufordern. Die weiteren Profile (Fachkräfte auf Landesebene, Multiplikatoren in den Schulen) sind nicht zwingend namentlich zu benennen, allerdings muss sichergestellt und durch Eigenerklärungen bestätigt werden, dass Mitarbeitende mit entsprechender Qualifikation zur Verfügung stehen werden.
1. Qualifikation der Projektleitung, die für die Konzeption und Entwicklung des Programms verantwortlich ist (Zeugnis oder vergleichbarer Nachweis ist einzureichen):
- Fachkraft mit staatlich anerkanntem Berufs- und Studienabschluss mit dadurch belegten Kenntnissen und Fähigkeiten in Prävention/Gesundheitsförderung/Public Health, Ernährungswissenschaften, Umwelt/Nachhaltigkeit, Agrarwissenschaften sowie Kenntnissen in den Bereichen Prozess- und Projektmanagement und Organisationsentwicklung.
ODER
- Fachkraft mit einem staatlich anerkanntem Berufs- und Studienabschluss, die eine einschlägige Weiterbildung mit dadurch belegten Kenntnissen und Fähigkeiten in Prävention/Gesundheitsförderung/Public Health, Umwelt/Nachhaltigkeit, Ernährungswissenschaften oder Agrarwissenschaften sowie Kenntnissen in den Bereichen Prozess- und Projektmanagement und Organisationsentwicklung.
2. Qualifikation der Fachkräfte auf Landesebene, die für die Beratung und Unterstützung der Lebenswelt-Verantwortlichen zu allen Schritten des Gesundheitsförderungsprozess verantwortlich ist (Eigenerklärung)
- Fachkraft mit staatlich anerkanntem Berufs- und Studienabschluss mit dadurch belegten Kenntnissen und Fähigkeiten in Prävention/Gesundheitsförderung/Public Health, Ernährungswissenschaften, Umwelt/Nachhaltigkeit oder Agrarwissenschaften sowie Kenntnissen in den Bereichen Prozess- und Projektmanagement und Organisationsentwicklung.
ODER
- Fachkraft mit einem staatlich anerkanntem Berufs- und Studienabschluss, die eine einschlägige Weiterbildung mit dadurch belegten Kenntnissen und Fähigkeiten in Prävention/Gesundheitsförderung/Public Health, Ernährungswissenschaften, Umwelt/Nachhaltigkeit oder Agrarwissenschaften sowie Kenntnissen in den Bereichen Prozess- und Projektmanagement und Organisationsentwicklung.
3. Qualifikationen für Multiplikatoren in den Schulen, die mit der konkreten Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Gesundheitsförderungsprozess betraut sind (Eigenerklärung):
- Fachkraft mit staatlich anerkanntem Berufs- und Studienabschluss mit dadurch belegten Kenntnissen und Fähigkeiten in Prävention/Gesundheitsförderung/Public Health, Ernährungswissenschaften, Umwelt/Nachhaltigkeit oder Agrarwissenschaften.
ODER
- Fachkraft mit einem staatlich anerkanntem Berufs- und Studienabschluss, die eine einschlägige Weiterbildung mit dadurch belegten Kenntnissen und Fähigkeiten in Prävention/Gesundheitsförderung/Public Health, Ernährungswissenschaften, Umwelt/Nachhaltigkeit oder Agrarwissenschaften.
ODER
- Multiplikatoren mit projektbezogener Qualifizierung. Für projektbezogene Qualifizierungen von Fachkräften ist immer ein spezifisches zielgruppenadäquates Schulungskonzept durch ausgewiesene Fachkräfte notwendig. Das Schulungskonzept ist vorzulegen.