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Verfahrensangaben

Studio- und Medientechnik

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
18.06.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
GsR634B
Rosenthaler Str. 31
10178
Berlin
Deutschland
DE300
vergabestelle@bv.aok.de
+49 3034646-0

Angaben zum Auftraggeber

Gruppe öffentlicher Stellen, soweit nichts anderes zutrifft
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
t:022894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

32000000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Einrichtung eines hochwertigen Studios zur Produktion von internen und externen Videoinhalten - hier Studiotechnik

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ziel des Projekts ist die Erneuerung und Modernisierung der medientechnischen Ausstattung eines multifunktionalen Veranstaltungsraums des AOK-Bundesverbands. Das Vorhaben soll eine zeitgemäße, zuverlässige und flexible Nutzung für folgende Formate ermöglichen:
- Professionelle Presseveranstaltungen
- Hochwertige Streaming-Formate
- Hybride Sitzungen und Konferenzen
- Diverse interne und externe Kommunikationsformate.
Die neue Medientechnik hat eine exzellente Bild- und Tonqualität, eine intuitive Bedienbarkeit sowie einen stabilen und schlüsselfertigen Betrieb zu gewährleisten. Unterschiedliche Nutzungsszenarien müssen ohne aufwändige manuelle Umrüstungen unterstützt werden. Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Leistungen, die für die fachgerechte Planung (Werks- und Montageplanung), Lieferung, Montage, Integration, Inbetriebnahme, Dokumentation, Einweisung sowie die abnahmefähige Übergabe der ausgeschriebenen medientechnischen Gesamtanlage erforderlich sind. Der Auftragnehmer schuldet die Übergabe eines betriebsfertigen Gesamtsystems. Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Rosenthaler Str. 31
10178
Berlin
Deutschland
DE300

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis ist das alleinige Kriterium.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Abgabe von maximal zwei Hauptangeboten ist zugelassen. Diese sind eindeutig als Hauptangebote zu kennzeichnen. Andernfalls, ohne eindeutige Kennzeichnung als Hauptangebote, wird das zuletzt eingereichte Angebot eines Bieters gewertet. Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Die Studiotechnik ist Teil einer Gesamtmaßnahme mit dem Zweck "Errichtung eines Studios", für die eine Gesamtheit an Leistungen unterschiedlicher Art zu erbringen und daher zu beauftragen sind. Aufgrund des funktionalen Zusammenhanges dieser Leistungen
können sie nicht einzeln betrachtet werden, vielmehr sind es Lose eines Gesamtauftrages. Es handelt sich um einen öffentlichen Auftrag, der sowohl Bauleistungen als auch Liefer- und Dienstleistungen bezüglich der technischen und funktionsprägenden Ausstattung zum Gegenstand hat. Auch wenn der überwiegende Wertanteil sich auf Dienstleistungen und Lieferleistungen erstreckt, spricht die wertende funktionale Betrachtung für einen Bauauftrag. Zur Wahrung der Vorsorge erfolgt die Vergabe dennoch nach den Regelungen der VgV europaweit im Offenen Verfahren.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKMA94

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(I.) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet/-n die Auftraggeberin/-innen die E-Vergabelösung DTVP.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Auftragsunterlagen sind dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Auftragsunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Auftragsunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
(II.) a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine entsprechende Erklärung zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen und es sind Erklärung zur Haftpflichtversicherung, Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen und zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft der/den Auftraggeberin/-innen vorzulegen.
(II.) b) Hinweis Eignungsleihe oder Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern und/oder der Eignungsleihe ist dies im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer anzugeben. Zusätzlich sind folgende Unterlagen von jedem Unterauftragnehmer und/oder Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber/Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründe und Verpflichtungserklärung zur Erbringung der Leistungen/Kapazitäten gegenüber dem Bewerber/Bieter.
(II.) c) Im Weiteren, insbesondere zur Eignungsleihe, wird auf die Konkretisierung in den Auftragsunterlagen verwiesen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin/-innen ist nach Abgabe des Angebotes/Teilnahmeantrags ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/Bewerbers/der Mitglieder der Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Gefordert ist der Nachweis von mindestens zwei vergleichbaren Referenzprojekten, die in den letzten drei Jahren (ab 2023) abgeschlossen wurden und mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Vergleichbar sind Projekte / Aufträge, die:
- jeweils die Lieferung, die Installation und die Inbetriebnahme von Studio- und Medientechnik mit mindestens einer Projektsumme i. H. v. 500.000 EUR (netto) und
- die Lösung vergleichbar komplexer Aufgabenstellungen bzgl. der Planung und Realisierung von fernsehtechnischen Produktionsanlagen und LED-Wänden und
- die Realisierung unter ähnlichen organisatorischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen (Bestandsimmobilie, im laufenden Betrieb, ...) umfassen.
Es sind hierfür die Tabellen zur Referenzbeschreibung vollständig auszufüllen. Die Auftraggeberin behält sich Nachprüfungen der angegebenen Referenzen vor. Es ist neben der hinreichend detaillierten Beschreibung der erbrachten Leistungen zwingend die Angaben der Telefonnummern der Ansprechpartner oder auskunftsfähigen Organisationseinheit der Auftraggeber anzugeben. Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Es ist nachzuweisen, dass das für den Auftrag tätig werdende Personal über die erforderliche fachliche Qualifikation, praktische Erfahrung und persönliche Eignung zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt. Der Nachweis ist über persönliche Lebensläufe für folgende Positionen zu erbringen:
a) Projektleiter
b) Stellvertretender Projektleiter
c) Bauleiter
d) Stellvertretender Bauleiter
e) Drei Mitarbeiter
Alle Positionen/Mitarbeiter sind namentlich zu benennen.
Es sind in den Lebensläufen jeweils Angaben zum beruflichen Werdegang sowie zu vorhandenen Projekterfahrungen zu machen; die nachfolgend dargestellten Mindestanforderungen sind eindeutig darzustellen.
Für mindestens einen Mitarbeiter ist ein Produktschulungszertifikat des Herstellers Samsung für "Samsung The Wall MPF Serie" nachzuweisen.
(a) Mindestanforderungen an den Projektleiter:
- Projekterfahrungen als Projektleiter bei mindestens 2 Projekten, die mit diesem Auftrag vergleichbar sind, unter Angabe und Beschreibung der Referenzprojekte
- Erfahrung bei der Planung von Audio-, Video- und Medientechnik
- Kenntnisse in ton- und bildtechnischen Produktionsabläufen
(b) Mindestanforderungen an den stellv. Projektleiter:
- Projekterfahrungen mindestens als stellv. Projektleiter bei mindestens 2 Projekten, die mit diesem Auftrag vergleichbar sind, unter Angabe und Beschreibung der Referenzprojekte
- Erfahrung bei der Planung von Audio-, Video- und Medientechnik
- Kenntnisse in ton- und bildtechnischen Produktionsabläufen
(c) Mindestanforderungen an den Bauleiter:
- Projekterfahrungen als Bauleiter bei mindestens 2 Projekten, die mit diesem Auftrag vergleichbar sind, unter Angabe und Beschreibung der Referenzprojekte
- Erfahrung bei der Planung, Installation und Inbetriebnahme von Audio-, Video- und Medientechnik
- Kenntnisse in ton- und bildtechnischen Produktionsabläufen
(d) Mindestanforderungen an den stellv. Bauleiter:
- Projekterfahrungen mindestens als stellv. Bauleiter bei mindestens 2 Projekten, die mit diesem Auftrag vergleichbar, unter Angabe und Beschreibung der Referenzprojekte
- Erfahrungen bei der Installation und Inbetriebnahme von Audio-, Video- und Medientechnik
- Kenntnisse in ton- und bildtechnischen Produktionsabläufen
(e) Mindestanforderungen an die drei eingesetzten Mitarbeiter
- Kenntnisse bei der Installation und Inbetriebnahme von Audio-, Video- und Medientechnik, unter Angabe und Beschreibung von Referenzprojekten
- Kenntnisse in ton- und bildtechnischen Produktionsabläufen
- Mind. zweijährige Beschäftigung (Festanstellung) im Unternehmen
Fällt einer der benannten Mitarbeiter im laufenden Vergabeverfahren weg, so ist die Auftraggeberin umgehend darüber zu informieren und es ist eine geeignete Person mit gleichwertiger Qualifikation und Erfahrung nach zu benennen. Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens vier Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine gemäß Ziffer 17.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Der Bieter hat den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023 bis 2025 bzw. 2022 bis 2024, sofern die Umsatzzahlen aus 2025 noch nicht vorliegen) anzugeben. Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Der Bieter hat den Umsatz (netto) des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich der Studio- und Medientechnik anzugeben, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023 bis 2025 bzw. 2022 bis 2024, sofern die Umsatzzahlen aus 2025 noch nicht vorliegen). Der geforderte Mindestumsatz (netto) im Tätigkeitsbereich beträgt 1.000 TEUR pro Jahr. Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Finanzierung

Der Bieter hat eine Erklärung über den Nachweis einer Mängelhaftungssicherheit abzugeben:
Gemäß Ziffer 19.5.2 des Vertrages hat der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Systemlieferung der Auftraggeberin den Nachweis zu erbringen, dass er gemäß § 18 Nr. 5 VOL/B einen Geldbetrag in Höhe von 5 % des Auftragswerts hinterlegt hat, oder er legt der Auftraggeberin eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder eines vergleichbaren Kreditinstituts aus einem Mitgliedstaat der EU in Höhe von 5 % des Auftragswerts vor.
Die Sicherheit dient der Absicherung sämtlicher Mängelansprüche.
Sofern die Auftraggeberin im Einzelfall begründete Bedenken gegen die Tauglichkeit des Bürgen hat, hat der Auftragnehmer die Tauglichkeit nachzuweisen.
Solange ein Nachweis über die Hinterlegung oder eine Bürgschaft gemäß 19.5.2 des Vertrages nicht vorliegt, ist die Auftraggeberin berechtigt, insgesamt bis zur Höhe der genannten Sicherheit an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütungen einzubehalten. Wird danach ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Bürgschaft vorgelegt, sind die einbehaltenen Beträge unverzüglich an den Auftragnehmer auszuzahlen. Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

(1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den in der Bekanntmachung und den Auftragsunterlagen genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird.
(2) Der Bieter erkennt die den Vergabeunterlagen beigefügten Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit für die Auftragsdatenverarbeitung ohne Einschränkung an.
(3) Es gilt die Pflicht zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit geltenden Fassung (Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen), siehe hierzu die Eigenerklärung in den Auftragsunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung