A. Angabe von spezifischen prüfbaren Referenzen
(1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV sind durch die Bieter prüffähige Referenzen über Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erbracht wurden und die nach Art, Inhalt und Umfang mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, vorzulegen. Vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand sind Referenzprojekte, die inhaltlich und technisch die nachfolgenden Themengebiete abdecken. (2) Mindestanforderungen: (a) Es ist mindestens eine Referenz aus dem Bereich "Datenbankzentrierte Ausführung" vorzulegen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen:
Gegenstand der Referenz muss eine On-Premises-Installation sein. Dabei wird die Software verwendet um Prozesse auf einer Datenbank (db2 / Oracle oder sonstige relationale Datenbankmanagementsysteme) als Quellsystem abzubilden. Die Datenverarbeitung läuft über Operatoren (push down) im jeweiligen Quellsystem. (b) Darüber hinaus sind mindestens zwei Referenzen aus dem Bereich "komplexe Prozessketten" vorzulegen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen:
Gegenstand der Referenzen muss jeweils eine On-Premises-Installation zur Umsetzung komplexer Prozessketten sein. Hierbei müssen Operatoren verwendet worden sein, die die Ablaufsteuerung der Prozesskette abbilden und entsprechende SQL-Statements auf der Datenbank ausführen. Dabei wurden an die SQL-Statements Variablen übergeben die sich durch die Ablaufsteuerung ergeben, (Beispiel: lade alle Daten des Jahres 2022). (c) Darüber hinaus sind mindestens zwei Referenzen aus dem Bereich "Auto-ML" vorzu-legen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen:
Gegenstand der Referenzen muss jeweils eine On-Premises-Installation zur Umsetzung von AUTO-ML mit Feature Engineering gewesen sein. (d) Hinweis: Mit einem Referenzprojekt können mehrere Bereiche abgedeckt werden. (e) Weitere Hinweise: Für jede eingereichte Referenz ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt (Anlage A10 Referenzen) zwingend vollständig auszufüllen. Fehlende Angaben können zur Nichtberücksichtigung der jeweiligen Referenz, zum Nichtvorliegen der Eignung und letztlich zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Die im Rahmen des jeweiligen Referenzprojektes vom Bewerber erbrachten Leistungen sind ausführlich zu beschreiben und - sofern der Auftraggeber oder Dritte an der Referenzleistung mitgewirkt haben - auch gegenüber vom jeweiligen Auftraggeber oder Dritten erbrachten Leistungen klar abzugrenzen. Eine Referenz kann nur durch ein eignungsverleihendes Unternehmen erbracht werden, wenn dieses im Auftragsfall die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47Abs. 1 Satz 3 VgV). Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzen zu überprüfen. Es ist daher eine eine Organisationseinheit des Referenzauftraggebers anzugeben, über die ein auskunftsfähiger Ansprechpartner ermittelt werden kann. Referenzen, die in der Weise anonymisiert sind, dass sie für die Auftraggeberin unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht überprüfbar sind, werden nicht berücksichtigt!
B. Referenzliste
(1) Ziel der Auftraggeberin ist es, eine am Markt etablierte Standardsoftware zur Datenbewirtschaftung zu erwerben. Daher hat der Bieter über die oben genannten Referenzen hinaus, seinem Teilnahmeantrag eine formlose Liste der Auftraggeber, denen er in den letzten drei Jahren seine Software zur Datenbewirtschaftung, die er auch in diesem Vergabeverfahren anbieten wird, bereitgestellt und zur Nutzung überlassen hat, beizufügen. Reine Vertriebs-, Beratungs-, Entwicklungs- oder Wartungsleistungen ohne Bereitstellung und Nutzung einer entsprechenden Softwarelösung sind nicht anzugeben.
Die Referenzliste muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name des Auftraggebers
- Bezeichnung des bereitgestellten Softwareproduktes
- Vertragszeitraum
(2) Mit der Referenzliste soll ausschließlich nachvollziehbar gemacht werden, bei welchen bzw. wie vielen Auftraggebern das Produkt bereits eingesetzt wurde. Die Angabe von Ansprechpartnern oder Kontaktdaten der Referenzauftraggeber ist nicht erforderlich. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, einzelne Angaben durch geeignete Nachweise oder durch Kontaktaufnahme zum jeweiligen Auftraggeber zu überprüfen.
Mehrere Installationen, Mandanten, Module, Lizenzen oder Nutzungsverträge bei demselben Auftraggeber sind nur als eine Referenz anzugeben.