Verfahrensangaben

Software zur Datenbewirtschaftung

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.10.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
GsR634B
Rosenthaler Str. 31
10178
Berlin
Deutschland
DE300
vergabestelle@bv.aok.de
+49 3034646-0

Angaben zum Auftraggeber

Gruppe öffentlicher Stellen, soweit nichts anderes zutrifft
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
t:022894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Software zur Datenbewirtschaftung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Lieferung, Implementierung und Wartung einer on-prem Standardsoftware für Datenbewirtschaftung zur Verarbeitung großer Datenmengen inkl. Data-Mining und Statistik Features und Auto-ML Funktionalität.
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Bieter-Präsentation in der an Hand von Use-Cases von dem Bieter gezeigt werden muss, wie spezifische Anwendungsfälle mit der Software gelöst werden. Die Bieter-Präsentation dient der Bewertung der Bedienbarkeit und Validierung der Wertungskriterien des Anforderungskataloges.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
72
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Rosenthaler Str. 31
10178
Berlin
Deutschland
DE300

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität des Angebotes

Die Bewertung der Qualität der Angebote erfolgt anhand der in Anlage B3.1 der Vergabeunterlagen "Anforderungskatalog und Bewertungskriterien" genannten Kriterien und Bewertungsmaßstäbe.

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Maßgeblich für die Bewertung der Angebotspreise ist der "Wertungsrelevante Gesamtpreis EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A oder B" wie er sich aus dem im Preisblatt (Ablage B5 der Vergabeunterlagen) ergibt. Die Bewertungsformel ist der Anlage B3.1 der Vergabeunterlagen "Anforderungskatalog und Bewertungskriterien"
zu entnehmen.

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Gem. § 21 Abs. 6 VgV liegt ein im Gegenstand der Leistung begründeter Sonderfall vor, sodass eine Laufzeit von sechs Jahren vorgesehen ist.

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKM8TE

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(I.) Geschätzter Höchstwert der Rahmenvereinbarung: Es ist beabsichtigt, für maximal 24 Entwickler, 2 Admins und maximal 2 Server für bis zu 100 Business User Lizenzen abzurufen.
(II.) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung DTVP. Die für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote zwingend zu verwendenden Auftragsunterlagen sind dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Auftragsunterlagen zu verwenden soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe der Teilnahmeanträge sowie der späteren Angebote elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Abgabe der Teilnahmeanträge finden Sie in den Vergabeunterlagen (Teilnahmebedingungen).
(III.) (1) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB ist durch Vorlage der Eigenerklärung in Formblatt A3 der Vergabeunterlagen nachzuweisen. (III.) (2) Das Nichtvorliegen von Russlandsanktionen nach Art. 5 k Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ist durch Vorlage der Eigenerklärung in Formblatt A4 der Vergabeunterlagen nachzuweisen. (IV.) (1) Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine entsprechende Erklärung zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen und es sind die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen und zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen. (IV.) (2) Hinweis zur Eignungsleihe sowie zum Einsatz von Drittunternehmern oder Unterauftragnehmern: Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmern/Eignungsverleihern und/oder Unterauftragnehmern ist dies im Verzeichnis der einzusetzenden Drittunternehmer und Unterauftragnehmer anzugeben. Zusätzlich sind im Fall der Eignungsleihe folgende Unterlagen von jedem Unterauftragnehmer und/oder Drittunternehmer, dessen Kapazitäten der Bewerber/Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123/124 GWB und Verpflichtungserklärung zur Erbringung der Leistungen/Kapazitäten gegenüber dem Bewerber/Bieter. Bei bloßen Unterauftragnehmern (d.h. nicht im Fall der Eignungsleihe) können die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123/124 GWB sowie die Verpflichtungserklärung zur Erbringung der Leistungen gegenüber dem Bewerber/Bieter für jeden Unterauftragnehmer optional bereits mit dem Teilnahmeantrag oder mit dem späteren Angebot vorgelegt werden. Sie sind jedenfalls auf Nachforderung der Auftraggeberin vorzulegen. (IV.) (3) Im Weiteren, insbesondere zur Eignungsleihe, wird auf die Konkretisierung in den Auftragsunterlagen verwiesen.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin ist nach Abgabe des Angebotes/Teilnahmeantrags ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/Bewerbers/der Mitglieder der Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

(1) Der Bewerber hat seinen innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erwirtschafteten spezifischen Jahresumsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Tätigkeitsbereich der Softwareüberlassung zur Datenbewirtschaftung anzugeben. (2) Mindestanforderung: Der diesbezügliche Mindestjahresumsatz muss im Durchschnitt über die drei letzten Geschäftsjahre eine Höhe von 1.000.000 Euro netto erreicht haben. Wird dieser Umsatz nicht erzielt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. (3) Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen ihren jeweiligen Jahresumsatz einzeln ausweisen und als Bewerbergemeinschaft gemeinsam die Anforderung an den Mindestjahresumsatz erfüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

(1) Der Bewerber hat jeweils für die Jahre 2024, 2025 (Stichtag jeweils 31.12.) und 2026 (Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags) die Anzahl der Fachkräfte mit Erfahrungen im Bereich Entwicklung und Support einer Software zur Datenbewirtschaftung, über die sein Unternehmen verfügt, anzugeben. (2) Mindestanforderung: Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags über mindestens 20 Fachkräfte im Bereich Entwicklung und Support einer Software zur Datenbewirtschaftung verfügen. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, so führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

A. Angabe von spezifischen prüfbaren Referenzen
(1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV sind durch die Bieter prüffähige Referenzen über Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erbracht wurden und die nach Art, Inhalt und Umfang mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, vorzulegen. Vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand sind Referenzprojekte, die inhaltlich und technisch die nachfolgenden Themengebiete abdecken. (2) Mindestanforderungen: (a) Es ist mindestens eine Referenz aus dem Bereich "Datenbankzentrierte Ausführung" vorzulegen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen:
Gegenstand der Referenz muss eine On-Premises-Installation sein. Dabei wird die Software verwendet um Prozesse auf einer Datenbank (db2 / Oracle oder sonstige relationale Datenbankmanagementsysteme) als Quellsystem abzubilden. Die Datenverarbeitung läuft über Operatoren (push down) im jeweiligen Quellsystem. (b) Darüber hinaus sind mindestens zwei Referenzen aus dem Bereich "komplexe Prozessketten" vorzulegen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen:
Gegenstand der Referenzen muss jeweils eine On-Premises-Installation zur Umsetzung komplexer Prozessketten sein. Hierbei müssen Operatoren verwendet worden sein, die die Ablaufsteuerung der Prozesskette abbilden und entsprechende SQL-Statements auf der Datenbank ausführen. Dabei wurden an die SQL-Statements Variablen übergeben die sich durch die Ablaufsteuerung ergeben, (Beispiel: lade alle Daten des Jahres 2022). (c) Darüber hinaus sind mindestens zwei Referenzen aus dem Bereich "Auto-ML" vorzu-legen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen:
Gegenstand der Referenzen muss jeweils eine On-Premises-Installation zur Umsetzung von AUTO-ML mit Feature Engineering gewesen sein. (d) Hinweis: Mit einem Referenzprojekt können mehrere Bereiche abgedeckt werden. (e) Weitere Hinweise: Für jede eingereichte Referenz ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt (Anlage A10 Referenzen) zwingend vollständig auszufüllen. Fehlende Angaben können zur Nichtberücksichtigung der jeweiligen Referenz, zum Nichtvorliegen der Eignung und letztlich zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Die im Rahmen des jeweiligen Referenzprojektes vom Bewerber erbrachten Leistungen sind ausführlich zu beschreiben und - sofern der Auftraggeber oder Dritte an der Referenzleistung mitgewirkt haben - auch gegenüber vom jeweiligen Auftraggeber oder Dritten erbrachten Leistungen klar abzugrenzen. Eine Referenz kann nur durch ein eignungsverleihendes Unternehmen erbracht werden, wenn dieses im Auftragsfall die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47Abs. 1 Satz 3 VgV). Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzen zu überprüfen. Es ist daher eine eine Organisationseinheit des Referenzauftraggebers anzugeben, über die ein auskunftsfähiger Ansprechpartner ermittelt werden kann. Referenzen, die in der Weise anonymisiert sind, dass sie für die Auftraggeberin unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht überprüfbar sind, werden nicht berücksichtigt!
B. Referenzliste
(1) Ziel der Auftraggeberin ist es, eine am Markt etablierte Standardsoftware zur Datenbewirtschaftung zu erwerben. Daher hat der Bieter über die oben genannten Referenzen hinaus, seinem Teilnahmeantrag eine formlose Liste der Auftraggeber, denen er in den letzten drei Jahren seine Software zur Datenbewirtschaftung, die er auch in diesem Vergabeverfahren anbieten wird, bereitgestellt und zur Nutzung überlassen hat, beizufügen. Reine Vertriebs-, Beratungs-, Entwicklungs- oder Wartungsleistungen ohne Bereitstellung und Nutzung einer entsprechenden Softwarelösung sind nicht anzugeben.
Die Referenzliste muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name des Auftraggebers
- Bezeichnung des bereitgestellten Softwareproduktes
- Vertragszeitraum
(2) Mit der Referenzliste soll ausschließlich nachvollziehbar gemacht werden, bei welchen bzw. wie vielen Auftraggebern das Produkt bereits eingesetzt wurde. Die Angabe von Ansprechpartnern oder Kontaktdaten der Referenzauftraggeber ist nicht erforderlich. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, einzelne Angaben durch geeignete Nachweise oder durch Kontaktaufnahme zum jeweiligen Auftraggeber zu überprüfen.
Mehrere Installationen, Mandanten, Module, Lizenzen oder Nutzungsverträge bei demselben Auftraggeber sind nur als eine Referenz anzugeben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Nach Ziffer 16.3 des EVB-IT Überlassungsvertrags Typ A wird der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 17 EVB-IT Pflege S-AGB vereinbart.
Gemäß Ziffer 15.4 des EVB-IT Überlassungsvertrags Typ B weist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrages und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aufrechterhalten. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung