Verfahrensangaben

Arbeitgeberkommunikation: Druck

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
03.09.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AOK Baden - Württemberg
DE168368778
Presselstraße 19
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
vergabestelle@bv.aok.de
+49 7112593-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Weiterer Auftraggeber

AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
DE811695320
Carl-Wery-Str. 28
81739
München
Deutschland
DE212
vergabestelle@bv.aok.de
+49 8962730-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Weiterer Auftraggeber

AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
DE275390265
Behlertstraße 33A
14467
Potsdam
Deutschland
DE404
vergabestelle@bv.aok.de
+49 8002650800

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Weiterer Auftraggeber

AOK Bremen/Bremerhaven
DE114397726
Bürgermeister - Smidt - Straße 95
28195
Bremen
Deutschland
DE501
vergabestelle@bv.aok.de
+49 04211761-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Weiterer Auftraggeber

AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
DE114110216
Basler Str. 2
61352
Bad Homburg
Deutschland
DE718
vergabestelle@bv.aok.de
+49 8000000255

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Weiterer Auftraggeber

AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
DE192651227
Hildesheimer Str. 273
30519
Hannover
Deutschland
DE929
vergabestelle@bv.aok.de
+49 05118701-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Weiterer Auftraggeber

AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
DE207055164
Wanheimer Str. 72
40468
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
vergabestelle@bv.aok.de
+49 2118791-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Weiterer Auftraggeber

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
DE271900642
Virchowstraße 30
67304
Eisenberg
Deutschland
DEB3D
vergabestelle@bv.aok.de
+49 06351403-0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Weiterer Auftraggeber

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
DE256878834
Sternplatz 7
01067
Dresden
Deutschland
DED21
vergabestelle@bv.aok.de
+49 8002471001

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Weiterer Auftraggeber

AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
DE124159739
Kopenhagener Str. 1
44269
Dortmund
Deutschland
DEA52
vergabestelle@bv.aok.de
+49 8002655000

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit
Beschaffungsdienstleister

Adresse

AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
GsR634B
Rosenthaler Str. 31
10178
Berlin
Deutschland
DE300
vergabestelle@bv.aok.de
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
t:022894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79800000-2
79823000-9
79824000-6
79810000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Leistungsgegenstand ist der Druck der Arbeitgebermedien (inklusive Druckabnahme, Zwischenlagerung, Qualitätssicherung und Termintreue bis zum Endprodukt), deren Weiterverarbeitung (inklusive Beanschriftung/Adressierung) und die Vorbereitung des Versands inklusive der Übergabe aller erforderlichen Varianten an den Auftragnehmer "Versand".

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Vertrag ist ein Rahmenvertrag, unter dessen Geltung die Auftraggeberinnen - insgesamt oder einzeln - Einzelaufträge abrufen oder Auftraggeberinnen und Auftragnehmer Einzelverträge abschließen können.

Der Vertrag tritt zum 16. Januar 2027 in Kraft. Er hat eine ordentliche Laufzeit bis zum 31. Mai 2029.

Umfang der Auftragsvergabe

3.629.688,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
16.01.2027
31.05.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
3.789.027,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKM392

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin/-innen vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II.) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet/-n die Auftraggeberin/-innen die E-Vergabelösung DTVP.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Auftragsunterlagen sind dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Auftragsunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Auftragsunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
(III.) a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine entsprechende Erklärung zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen und es sind Erklärung zur Haftpflichtversicherung, Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen und zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft der/den Auftraggeberin/-innen vorzulegen.
(III.) b) Hinweis Eignungsleihe oder Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern und/oder der Eignungsleihe ist dies im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer anzugeben. Zusätzlich sind folgende Unterlagen von jedem Unterauftragnehmer und/oder Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber/Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründe und Verpflichtungserklärung zur Erbringung der Leistungen/Kapazitäten gegenüber dem Bewerber/Bieter.
(III.) c) Im Weiteren, insbesondere zur Eignungsleihe, wird auf die Konkretisierung in den Auftragsunterlagen verwiesen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin/-innen ist nach Abgabe des Angebotes ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/Bewerbers/der Mitglieder der Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) in Höhe von mindestens 10 Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards

Der Bieter weist folgende aktuelle Zertifizierungen nach:
(1) Blauer Engel-Zertifizierung (DE-UZ 195) oder gleichwertig
(2) PSO-Zertifizierung nach ISO 12647 oder gleichwertig
(3) Internationale Umweltmanagementnorm DIN EN ISO 14001, alternativ DIN EN ISO 50001 oder EMAS oder gleichwertig
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Unterlagen ge-meinsam erbracht werden. Dazu sind die Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mit-glied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Der Bieter erklärt, dass er für die Ausführung des Auftrages mindestens über
- zwei Rollenoffsetdruckmaschinen, die nicht älter als 20 Jahre sind und
- zwei Bogenoffsetdruckmaschinen, die nicht älter als 10 Jahre sind
verfügt und diese im Zuschlagsfall für die Ausführung des Auftrages einsetzt.
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Unterlagen ge-meinsam erbracht werden. Dazu sind die Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mit-glied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Es sind mindestens zwei Referenzprojekte der letzten drei Jahre (Stichtag: Datum der Angebotsfrist) nachzuweisen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar und abgeschlossen sind.

Die Referenzprojekte müssen jeweils die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- produziert im Rollenoffsetdruck
- einen Umfang von mindestens 24 Seiten pro Exemplar
- in mindestens fünf Versionen (= Wechselseiten in Umschlag und/oder Innenteil)
- eine Gesamtauflage i.H.v. mindestens 500.000 Exemplaren je Ausgabe
- beinhaltet die Weiterverarbeitung (Beanschriftung/Adresseindruck inkl. Nennung des Verfahrens zur Adressaufbringung und Sortierung für Versand)

Beleg der Referenzen durch Muster:
- Referenzprodukte sind in zweifacher Ausfertigung zu bemustern und müssen innerhalb der Angebotsfrist bei der Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes eingehen (s. dazu Ziffer 6.3 der Bewerbungsbedingungen)
- Die Muster müssen den Kriterien des Prozessstandard Offsetdruck (PSO) entsprechen.
- Die Muster müssen im Rollenoffsetdruck produziert worden sein

Werden keine Muster fristgerecht eingereicht, wird das Referenzprojekt nicht berücksichtigt.
Sofern ein Referenzprojekt die Mindestanforderungen ganz oder teilweise nicht erfüllen kann, wird diese Referenz nicht berücksichtigt.
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Unterlagen ge-meinsam erbracht werden. Dazu sind die Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Im Rahmen der Leistungserbringung ist für die Durchführung der Leistung ein Kernteam von Mitarbeitenden einzusetzen, dessen einzelne Mitarbeitende nur mit Zustimmung der Auftraggeberinnen ausgewechselt werden dürfen. Mindestens die folgenden Positionen (Kernteam) müssen für die Leistungserbringung personell besetzt und mit Angebotsabgabe verbindlich namentlich benannt sein. Jede Person darf nur eine Rolle ausfüllen:

- Projektleitung (zentrale Ansprechperson der Auftraggeberinnen - mindestens fünf Berufsjahre in der Druckindustrie, davon mindestens zwei Jahre Führungserfahrung; Sprachniveau mind. C1)
- Erste Stellvertretung der Projektleitung (mindestens fünf Berufsjahre in der Druckindustrie; Sprachniveau mind. C1)
- Zweite Stellvertretung der Projektleitung (mindestens fünf Berufsjahre in der Druckindustrie; Sprachniveau mind. C1)

Sofern die Mindestanforderungen an das Kernteam ganz oder teilweise nicht erfüllt werden ist das Angebot auszuschließen.

(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Unterlagen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

(1) Der Bieter erklärt, dass er den in der Bekanntmachung und den Auftragsunterlagen genannten Versicherungsschutz bis zur Verjährung aller Mängelansprüche aus dem Vertrag und allen Einzelverträgen/Einzelabrufen aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der/den Auftraggeberin/-innen durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird.
(2) Der Bieter erklärt, dass er die in der Leistungsbeschreibung sowie der Auftragsbekanntmachung genannten Zertifizierungen bis zum Ende des Vertrages aufrechterhalten wird und auf Nachfrage den Auftraggeberinnen dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird.
(3) Der Bieter erkennt die den Vergabeunterlagen beigefügten Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit für die Auftragsdatenverarbeitung einschließlich der Anhänge A bis F ohne Einschränkung an.
(4) Es gilt die Pflicht zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit geltenden Fassung (Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen).

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung