Der AOK-Bundesverband sucht einen Dienstleister für einen Rahmenvertrag über Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich der Employer Branding-Kommunikation und des Personalmarketings auf dem deutschen Markt.
Der AOK-Bundesverband vertritt als Dachorganisation die Interessen der AOK-Gemeinschaft. Zu den Aufgaben des AOK-Bundesverbandes zählen u.a. die politische Interessenvertretung, die Pflege der Marke "AOK - Die Gesundheitskasse" und die Dachkommunikation sowie die Kommunikation der AOK als Arbeitgeber. In 2022 wurde ein kreatives Dach-Konzept auf Basis der ausgearbeiteten Employer Value Proposition (EVP) der AOK-Gemeinschaft strategisch hergeleitet. Das Konzept mit der Leitidee "Besser gemeinsam weiterkommen" dient als kommunikatives Dach für alle Employer Branding- und Personalmarketing-Maßnahmen auf Bundes- und Regional-Ebene. In Zukunft ist geplant, die Leitidee "Besser gemeinsam weiterkommen" weiterhin zu nutzen und in den Zielgruppen passgenau weiter zu verankern. Gesucht wird eine ausgeprägt strategisch, kreativ und datenorientiert denkende und handelnde Fullthinking-Agentur, die die Auftraggeberin in allen Fragen des Employer Brandings und des Personalmarketings inkl. Analyse, Strategie, Planung, Idee, Konzeption, Entwicklung, Design, Gestaltung, Umsetzung und Produktionsbetreuung von Werbemaßnahmen in allen Belangen zeitgemäßer crossmedialer Kommunikationskonzept berät und unterstützt.
Das Verfahren ist zweistufig gegliedert, in einen Teilnahmewettbewerb und eine sich anschließende eine Angebotsphase mit Verhandlungsrunde. Die Auftraggeberin nimmt im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs eine vergleichende Bewertung der eingehenden Teilnahmeanträge mittels Punktevergabe vor. Die drei Bewerber mit der Höchstpunktzahl werden aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Punktegleichstand auf dem letzten Platz den Bieterkreis zu erweitern und mehr als drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht."(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."§ 135 GWB Unwirksamkeit."(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:1. gegen § 134 verstoßen hat..."§ 160 GWB Einleitung, Antrag.(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer."(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
(I.) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet/-n die Auftraggeberin/-innen die E-Vergabelösung DTVP.Die für die Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebotes zwingend zu verwendenden Auftragsunterlagen sind Link dortabzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Auftragsunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.Bitte beachten Sie, dass die Abgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebotes finden Sie in den Auftragsunterlagen (Teilnahmebedingungen).(II.) a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine entsprechende Erklärung zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen und es sind Erklärung zur Haftpflichtversicherung, Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen und zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft der/den Auftraggeberin/-innen vorzulegen.(II.) b) Hinweis Eignungsleihe oder Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern und/oder der Eignungsleihe ist dies im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer anzugeben. Zusätzlich sind folgende Unterlagen von jedem Unterauftragnehmer und/oder Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber/Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründe und Verpflichtungserklärung zur Erbringung der Leistungen/Kapazitäten gegenüber dem Bewerber/Bieter.(II.) c) Im Weiteren, insbesondere zur Eignungsleihe, wird auf die Konkretisierung in den Auftragsunterlagen verwiesen.
Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin ist nach Abgabe des Angebotes/Teilnahmeantrags ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/Bewerbers/der Mitglieder der Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Teilnahmeantrags, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche mindestens 500.000 Euro - 3fach maximiert für alle Fälle eines Jahres - für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden, inklusive Verletzungen von Datenschutzbestimmungen, abdeckt.(a) Hinweis Bietergemeinschaften:Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Es sind drei Referenzprojekte über in den letzten drei Jahren (2022, 2023, 2024) ausgeführten Employer Branding- und Personalmarketing-Maßnahmen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag (= Auftragsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung) vergleichbar sind, in Form umfassender Fallbeispiele (keine Einzelmaßnahmen, z.B. einzelne Werbemittel/Assets oder nur Umsetzungen anhand eines einzelnen Kanals) vorzulegen. Ein Referenzprojekt ist nur dann inhaltlich mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar, wenn es die nachfolgenden Anforderungen erfüllt:- Das Referenzprojekt zeigt die Entwicklung eines Dachkonzeptes für alle Personalmarketingmaßnahmen und über verschiedene Zielgruppen hinweg.- Das Referenzprojekt zeigt ein crossmediales Kommunikationskonzept mit Maßnahmen und Umsetzungen für mehrere Kanäle - Online und Offline.- Das Referenzprojekt enthält detaillierte Schilderungen von Analyse, Strategie und Planung sowie der daraus abgeleiteten Konzeption, der Idee und der kreativen Umsetzung.Folgende Angaben sind jeweils zwingend zu machen: - Auftraggeber mit Adresse- Zeitraum der Erbringung der erbrachten Leistung (MM/JJ bis MM/JJ). (Das Beratungsende eines Referenzprojekts darf nicht vor Juli 2022 liegen!)- Ausführliche und nachvollziehbare Referenzprojekt-Darstellung mit folgenden Bestandteilen:- Hintergrund/Problem/Herausforderung- Aufgabe/Zielsetzung- Strategische und prozessuale Herangehensweise- Umsetzung, Kreation- (Zwischen-)Ergebnis- Größe des Projektteams- Angabe, wie viele Mitarbeiter auf Vollzeitbasis (Full Time Equivalent) an dem Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr mitgearbeitet haben- Angabe, wie viele und welche Mitarbeiter aus dem Kernteam an dem Referenzprojekt in maßgeblicher Funktion mitgearbeitet haben (wertungsrelevant).Mit den Referenzprojekten ist zwingend nachzuweisen, dass an ihnen pro Referenzprojekt mindestens 1 der Mitglieder des Kernteams mitgearbeitet hat, da nur so gewährleistet werden kann, dass die mit den Referenzprojekten angeführte Fachkompetenz noch zumindest teilweise auf Seiten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vorhanden ist. Haben mehr als ein Mitglied des Kernteams an den Referenzprojekten mitgearbeitet, fließt dies in die Bewertung des Teilnahmeantrags ein. Nichteinreichen der geforderten drei Referenzen und Nichterfüllung der genannten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Weitere Konkretisierungen sind den Auftragsunterlagen zu entnehmen.
Es ist ein Kernteam (aus mindestens vier Personen) zu benennen. Die im Teilnahmeantrag benannten Personen für das Kernteam dürfen nur mit Einwilligung der Auftraggeberin durch gleichwertig qualifizierte Personen ausgewechselt werden. Eine Person darf maximal zwei Positionen begleiten. Dies gilt nicht für die beiden Hauptansprechpartner (Senior-Beratung und Projektmanagement). Diese Positionen müssen jeweils alleine von einer einzelnen Person begleitet werden. Für die nachfolgenden Positionen sind dabei die jeweiligen festen Ansprechpartner namentlich zu benennen: a) Senior-Beratung - übergeordneter Hauptansprechpartner im Tagesgeschäft (Mindestanforderung: Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung - davon 2 Jahre Führungserfahrung - in der Kundenberatung einer Kommunikations- oder Werbeagentur mit 360°Ansatz)b) Projektmanagement - operativer Hauptansprechpartner im Tagesgeschäft (Mindestanforderung: Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Kundenberatung einer Kommunikations- oder Werbeagentur mit 360°Ansatz)c) Strategie Kommunikation/Content/Digital (Mindestanforderung: Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung - davon 2 Jahre Führungserfahrung - in der Strategie einer Kommunikations- oder Werbeagentur mit 360°Ansatz)d) Kreativdirektion Art (Mindestanforderung: Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung - davon 2 Jahre Führungserfahrung - in einer Kommunikations- oder Werbeagentur mit 360°Ansatz)e) Kreativdirektion Text/Redaktion (Mindestanforderung: Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung - davon 2 Jahre Führungserfahrung - in einer Kommunikations- oder Werbeagentur mit 360°Ansatz)f) Senior Online-Marketing und Social Media (Mindestanforderung: Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in einer Kommunikations- oder Werbeagentur mit 360°Ansatz).
Vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen, wie die Qualitätssicherung in der Zusammenarbeit mit Kunden und Auftraggebern grundsätzlich gehandhabt wird. Dabei ist auf die folgenden Punkte einzugehen:- Grundsätzliche Qualitätssicherungsmaßnahmen- die Erreichbarkeit und Reaktionszeiten- Vertretungs- und Abwesenheitsregelungen- Weiterbildungsmaßnahmen.
(1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Teilnahmeantrags/Angebotes, dass er den in der Bekanntmachung und den Auftragsunterlagen genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der/den Auftraggeberin/-innen durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird.(2) Es gilt die Pflicht zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit geltenden Fassung (Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen), siehe hierzu die Eigenerklärung in den Auftragsunterlagen.