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Betreuung und Beratung der Suchmaschinenoptimierung (SEO) mit KI-Expertise
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.09.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
GsR634B
Rosenthaler Str. 31
10178
Berlin
Deutschland
DE300
vergabestelle@bv.aok.de
+49 3034646-0

Angaben zum Auftraggeber

Gruppe öffentlicher Stellen, soweit nichts anderes zutrifft
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
t:022894990
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 22894990
+49 2289499163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79340000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist die Suchmaschinenoptimierung der bundesweiten Webangebote der AOK-Gemeinschaft mit folgender Zielsetzung:
- Die Sichtbarkeit und Auffindbarkeit der AOK-Websites in organischen Suchergebnissen zu steigern und in die relevanten Large Language Models (im Weiteren: LLMs), die im Rahmen der Zusammenarbeit noch zu bestimmen sind, sowie die Auffindbarkeit in der Google AIO (AI Overview) verstärkt zu werden.
- Eine plattformübergreifende SEO-Strategie für die AOK-Onlinewelt kontinuierlich weiterzuentwickeln, besonders im Hinblick auf die Entwicklung von LLMs und KI in Bezug auf Webseitensichtbarkeit.
- Die Maßnahmen fortlaufend zu überwachen und den Erfolg zu messen.
Der Fokus liegt auf der mobilen Suche, während die Desktop-Suche ebenfalls berücksichtigt wird. Alle Maßnahmen orientieren sich am aktuellen Stand der Technik.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Auftragnehmer übernimmt die kontinuierliche SEO-Betreuung der folgenden, bundesweiten AOK-Online-Portale, die im Folgenden auch als "Portale" oder "Fachportale" bezeichnet werden:
- Versichertenportal (aok.de/pk/): Zielgruppe: aktuelle und potenzielle AOK-Versicherte
- AOK-Gesundheitsmagazin (aok.de/pk/magazin): Emotionale Ansprache mit Gesundheitsinhalten in diversen Content-Formaten
- Fachportal für Arbeitgeber (aok.de/fk/): Informationsangebot zur Sozialversicherung und zur betrieblichen Gesundheitsförderung
- Fachportal für Leistungserbringer (aok.de/gp/): Zielgruppe: Vertragspartner im Gesundheitswesen
- Karriereportal (aok.de/ag): Darstellung der AOK als Arbeitgeber mit Stellenangeboten und Employer Branding
- Presse- und Politikportal (aok.de/pp): Informationen für Fachjournalisten, politische Entscheidungsträger und Medienvertreter

Zusätzlich zur regulären SEO-Betreuung erbringt der Auftragnehmer beratende Leistungen für Sonderformate und zeitliche begrenzte Online-Projekte. Diese Beratungsleistungen sind anlassbezogen und umfassen:
- Strategische SEO-Begleitung zu Weiterentwicklungsprojekten der aok.de
- SEO-Optimierung von zielgruppenspezifischen AOK-Services wie Navigatoren oder Online Coaches
- Beratung zur inhaltlichen und technischen Regionalisierung insbesondere in der Regio-Rubrik des Gesundheitsmagazins sowie auf regionalen Landingpages
- Prüfung und Umsetzung von SEO-Anforderungen im Rahmen der Regionalisierung bundesweiter Inhalte
- Unterstützung bei SEO-relevanten Fragen zu neu konzipierten Programmen, Tools oder experimentellen Formaten

Umfang der Auftragsvergabe

840.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.12.2025
30.11.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE300

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Grundlage für die Preisbewertung sind die im Preisblatt angegebenen Preise. Es können insgesamt maximal 40 Punkte im Rahmen der Preisbewertung erreicht werden. Die Bepreisungen gliedern sich in zwei Bereiche (1. jährliches Abonnement, 2. individuelle Leistungen nach Beauftragung).
Für beide Preisbereiche gilt zuerst: Der Bieter mit dem jeweils geringsten Preis erhält 20 Punkte. Alle weiteren Angaben der Bieter hierzu werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zueinander gesetzt und mit Punkten entsprechend anteilmäßig bewertet

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
(1) Kreativaufgaben

Es müssen insgesamt drei Kreativaufgaben bearbeitet werden. Die eingereichten Lösungen der Aufgaben werden anhand einer vergleichenden Bewertung aller eingereichten Konzepte/Lösungen bewertet.
Je Aufgabe können maximal 10 Punkte erreicht werden, diese werden addiert und bilden die Gesamtpunktzahl für die Qualitätsbewertung der Aufgaben (max. 30 Punkte).

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
(2) Qualifikation des Teams

Es ist ein Kernteam bestehend aus einem "Senior SEO Projektmanager und Stratege" und zwei "Technischen SEO- und Datenanalysten" zur Verfügung stellen, welches die in den Eignungskriterien beschriebenen Mindestanforderungen erfüllt.

Eine über die Mindestanforderungen hinausgehende Qualifikation einzelner Kernteammitglieder wird mit Punkten basierend auf den zur Verfügung gestellten Profilen des Kernteams bewertet. Je Profil können maximal 10 Punkte erreicht werden, diese werden addiert und bilden die Gesamtpunktzahl für die Qualitätsbewertung der Qualifikation des Teams (max. 30 Punkte).

Über die Mindestbesetzung hinaus können dem Kernteam weitere Mitarbeiter hinzugefügt werden, deren Qualifikationen jedoch nicht in die Bewertung einfließen. Wertungsrelevant sind ausschließlich die benannten Personen.

Das benannte Kernteam ist verbindlich und ein Wechsel ist nur nach Zustimmung der Auftraggeberin durch gleichwertig qualifizierte Personen erlaubt.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
1.008.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK5711

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

4
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin ist nach Abgabe des Angebotes ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine angemessene und gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit mindestens folgenden Deckungssummen verfügt:
a. 1.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie
b. 1.000.000 EUR für Vermögensschäden, inkl. Schäden aufgrund von datenschutzrechtlichen Verstößen.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Es müssen mindestens drei Referenzen über Leistungen nachgewiesen werden, die innerhalb der letzten drei Kalenderjahre (Stichtag: Datum der Angebotsfrist) erbracht wurden und die mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, die die folgenden Anforderungen erfüllen:

Projektzeitraum:
Die Leistungen müssen zum Zeitpunkt der Angebotsangabe mindestens seit einem Jahr erbracht werden. Laufende Referenzen, bei denen die Leistung erst seit weniger als einem Jahr erbracht wird, werden nicht berücksichtigt.

Auftragsgegenstand:
Die Projekte beinhalten SEO-Beratung inklusiver technischer und inhaltlicher Maßnahmen sowie strategischer Weiterentwicklung.

Auftraggeber:
Mindestens eine Referenz muss einen Referenzauftraggeber aus dem öffentlichen Sektor oder aus vergleichbaren Organisationen wie NGO, Stiftung, Körperschaft mit bundesweiter oder regionaler Portalstruktur haben.

Leistungsumfang und Ergebnisse:
Mindestens eine Referenz muss eine nachgewiesene Steigerung der organischen Sichtbarkeit von mindestens 25% innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme der Leistungserbringung erreicht haben.

Es sind die vom Bieter/Referenzauftragnehmer vorgenommenen Maßnahmen hierfür darzustellen.

Bei mindestens einer Referenz muss die Mindestanzahl an Pageviews pro Kundenreferenz vor Aufnahme der Leistungserbringung bei mind. 3 Mio. Pageviews pro Jahr gelegen haben.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Der Bieter muss ein Kernteam benennen, das mindestens die folgenden vier Rollen abdeckt:
- 1 Senior SEO-Projektmanager und Stratege
- 2 technische SEO- und Daten-Analysten mit nachgewiesener Erfahrung in der Analyse und Optimierung, von komplexen Webportalen (inkl. strukturierter Daten, Core Web Vitals, Crawling, Indexierung, Logfile-Analyse)
- 1 SEO Spezialist

Es handelt sich hierbei um die operativ tätigen Personen, die für die Leistungsausführung eingesetzt werden. Die Qualifikationen der benannten Personen ist durch die Angaben in der Anlage "Mitarbeiterprofile" nachzuweisen.

Die Mitglieder des Kernteams müssen entweder deutsche Muttersprachler sein oder über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C2 (nach GER) verfügen. Sprachkenntnisse von Nicht-Muttersprachlern sind durch geeignete Zertifikate nachzuweisen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

(1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den in der Bekanntmachung und den Auftragsunterlagen genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der/den Auftraggeberin/-innen durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird.
(2) Der Bieter erkennt die den Vergabeunterlagen beigefügten Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit für die Auftragsdatenverarbeitung einschließlich der Anhänge A bis E ohne Einschränkung an.
(3) Es gilt die Pflicht zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit geltenden Fassung (Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen), siehe hierzu die Eigenerklärung in den Auftragsunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung