Übernahme, Transport und Verwertung von 14.700 t/a Grünabfall aus dem südlichen Kreisgebiet Emsland sowie Zerkleinerung und Bereitstellung von 5.500 t/a Grünabfälle am Standort Lingen-Venneberg
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme, Transport und Verwertung von 14.700 t/a Grünabfall aus dem südlichen Kreisgebiet Emsland. Der Auftragnehmer hat die vertragsgegenständlichen Abfälle an den Zentraldeponien in Lingen-Venneberg und Wesuwe zu übernehmen und einer ordnungsgemäßen, schadlosen und umweltgerechten Verwertung zuzuführen. Weiterhin hat der Auftragnehmer am Standort Lingen-Venneberg 5.500 t/a Grünabfälle zu zerkleinern und für die Biomassevergärungsanlage des Auftraggebers bereitzustellen. Verladegeräte und Zerkleinerer sind vom Auftragnehmer zu stellen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird. Der Vertrag kann maximal zweimal verlängert werden.
Aus dem Kreis der wertungsfähigen (nicht ausgeschlossenen) Angebote von geeigneten Bietern wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus dem niedrigsten Angebotspreis gemäß Preisblatt.
Pos.1 Vorhalten von Arbeitsgeräten in EUR/MonatPos. 2 Aufbereitung von Grünabfällen am Standort Venneberg in EUR/tPos. 3 Übernahme von Grünabfällen am Standort Venneberg bzw. Wesuwe in EUR/tPos. 4 Verwertung von Grünabfällen in EUR/t
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Zur Bindefrist (siehe Deckblatt der Vergabeunterlagen): Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes - NTVergG hingewiesen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Der AG kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des AG. Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen.BB 1 Unternehmensbeschreibung:Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. Die Darstellung hat eine vollständige Liste der Gesellschafter bzw. Kommanditisten zu enthalten.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen.BB 2 Registereintrag:Als Anlage ist ein aktueller, den geltenden Registerstand wiedergebender Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen.WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz: Es sind die jeweiligen Umsätze der Jahre 2022, 2023 und 2024 sowie der Mittelwert der Jahresumsätze 2022-2024 anzugeben.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen.Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.4 der Vergabeunterlagen einreichen.
WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen:Sämtliche Umsätze, die mit der Verwertung von organischen Abfällen erzielt wurden. Es sind die jeweiligen Umsätze der Jahre 2022, 2023 und 2024 sowie der Mittelwert der Jahresumsätze 2022-2024 anzugeben.
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer gemäß der Aufstellung in Kap. 5.3.3 der Vergabeunterlagen auszufüllen.Sollte ein Bieter keine der unten aufgeführten Qualitätssicherungen aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.4 der Vergabeunterlagen einreichen.
BL 1 Qualitätssicherung Behandler:Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Bieter/Unterauftragnehmer durchgeführte Tätigkeit "Behandeln" und / oder "Verwerten" für mindestes eine der folgenden Abfallschlüssel 20 02 (Garten- und Parkabfälle) und / oder 20 02 01 (biologisch abbaubare Abfälle).Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung (z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff. bzw. 14000 ff) als Anlage beizufügen.
BL 2 Gütesicherung:Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompostprodukt durch eine vom RAL oder vergleichbaren Einrichtungen anerkannte Gütegemeinschaft, beispielsweise: Bescheinigung nach § 11 Abs. 3 BioAbfV oder Verleihungsurkunde der Bundesgütegemeinschaft Kompost. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein.
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer gemäß der Aufstellung in Kap. 5.3.3 der Vergabeunterlagen auszufüllen.Sollte ein Bieter keine Referenzen aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.4 der Vergabeunterlagen einreichen.
BL 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen:Es ist mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen anzugeben; hier Verwertung von organischen Abfällen. Es sind Angaben zum Auftraggeber einschließlich Kontaktendaten (Name, E-mail-Adresse, Telefonnummer), Tätigkeit, Zeitraum und Umfang der Tätigkeit zu machen.
Zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher bestehender und zukünftiger Verpflichtungen des AN gegenüber dem AG aus dem vorliegenden Vertrag - insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz - hat der AN eine unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines Instituts gemäß § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B in Höhe von 5 % der Gesamtauftragssumme zu stellen. Die Gesamtauftragssumme berechnet sich als Angebotssumme brutto gemäß Preisblatt mal der Mindestvertragslaufzeit in Jahren.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. 2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.