Containertransporte von Feinfraktion und ablagerungsfähigem Rottegut aus Restabfällen zwischen der Deponie Mansie und der MBA Großefehn einschließlich Gestellung der Transportcontainer
Durchzuführen sind Containertransporte von Feinfraktion aus Restabfällen von der Mechanischen Behandlungsanlage an der Deponie Mansie (Lk Ammerland) zur MBA Großefehn sowie von ablagerungsfähigem Rottegut aus Restabfällen von der MBA Großefehn (Lk Aurich) zur Deponie Mansie. Die Gestellung der nötigen Transportcontainer ist Bestandteil des Auftrags.Für Näheres siehe Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen.
maximal zweimal um jeweils ein Jahr, für Näheres dazu siehe § 11 in Kapitel 4 der Vergabeunterlagen
Innerhalb des Kreises der wertungsfähigen Angebote geeigneter Bieter wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses bestimmt sich nach dem niedrigsten Angebotspreis gemäß Preisblatt.
Ausschlaggebend ist der Jahres-Angebotspreis gemäß Preisblatt
Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei dem Vergabeportal für diese Ausschreibung registrieren. Zu "Weitere Auskünfte" oben genannte Stelle:Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Vergabeportal mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Vergabeportal erteilt. Die Bieter werden gebeten, etwaige Fragen innerhalb der Fragefrist (siehe Deckblatt) zu stellen, damit eine Beantwortung durch den AG innerhalb der Angebotsfrist sichergestellt werden kann. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet.Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Teilnahmeunterlagen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaigeNachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.Der AG kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige Unterlagen (Eigenerklä-rungen, Bescheinigungen o. Ä.) nachzureichen oder zu korrigieren (zu diesbezüglichen Ein-schränkungen siehe § 56 Abs. 2 und 3 VgV). Der Bieter hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass der AG von seiner Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des AG.Im Fall der Nachforderung sind die Unterlagen vom Bieter innerhalb einer vom AG im Nachfor-derungsschreiben festgelegten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter dem nicht fristgerecht und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der AG für die Feststellung der Eignung und die sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten bleiben vorbehalten.
BB2: aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist
WL1: Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre; der Gesamtumsatz sollte mindestens 3x so hoch sein wie das Volumen dieses Auftrags.
WL2: Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen, hier Abfalltransporte, für die letzten drei Geschäftsjahre
BL 1 Zulässigkeit und Qualitätssicherung Abfalltransporte: Efb-Zertifikat (Tätigkeit Befördern) für die Abfallarten (AVV-Nr.) 191212, 190305 oder 200301;ausländische Bieter haben ein vergleichbares Qualitätssicherungssystem, z. B. Zertifizierung nach ISO 14.001 nachzuweisen.
BL 2 Referenzen: mindestens eine Referenz, nicht älter als 3 Jahre, für Abfalltransporte vergleichbarer Größenordnung mit Angabe des Auftraggebers inkl. Kontaktdaten, des Leistungszeitraums, der Abfallart und des Umfangs in t/a.
BL 3 Betriebliche Ausstattung: Angabe der Anzahl verfügbarer Abrollkipper am für die Leistungserbringung zuständigen Betriebsstandort, der Anzahl beschäftigter Fahrer am für die Leistungserbringung zuständigen Betriebsstandort, ggf. Darlegung, wie eine (noch nicht) ausreichende Verfügbarkeit von Personal oder Fahrzeugen einschl. Fahrzeugreserve im Leistungszeitraum sichergestellt werden soll.
siehe Vergabeunterlagen, Kap. 4, § 10
Gemäß dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) hat sich der Bieter bei Angebotsabgabe zu verpflichten, bei der Ausführung des Auftrags im Inland die Mindestarbeitsbedingungen nach Mindestlohngesetz (MiLoG) einzuhalten. Es werden vom AG diesbezügliche Kontroll- und Vertragsstrafenregelungen gemäß §§14 und 15 NTVerG vorgegeben (für Näheres siehe Kap. 2.15 der Vergabeunterlagen).