LK Ammerland Abfalltransporte
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
05.12.2025
15.12.2025 10:00 Uhr
15.12.2025 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Ammerland
030-0000000030-60
Ammerlandallee 12
26655
Westerstede
Deutschland
DE946
Herr Hauschke
m.hauschke@ammerland.de
+49 4488 56-2480

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

ATUS GmbH Berater Gutachter Ingenieure
HRB 57312
Osterbekstraße 90c
22083
Hamburg
Deutschland
DE600
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
t: 04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-1334
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90512000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Containertransporte von Feinfraktion und ablagerungsfähigem Rottegut aus Restabfällen zwischen der Deponie Mansie und der MBA Großefehn einschließlich Gestellung der Transportcontainer

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Durchzuführen sind Containertransporte von Feinfraktion aus Restabfällen von der Mechanischen Behandlungsanlage an der Deponie Mansie (Lk Ammerland) zur MBA Großefehn sowie von ablagerungsfähigem Rottegut aus Restabfällen von der MBA Großefehn (Lk Aurich) zur Deponie Mansie. Die Gestellung der nötigen Transportcontainer ist Bestandteil des Auftrags.
Für Näheres siehe Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.08.2026
28.02.2031

maximal zweimal um jeweils ein Jahr, für Näheres dazu siehe § 11 in Kapitel 4 der Vergabeunterlagen

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deponie Mansie Westersteder Straße 41
26655
Westerstede
Deutschland
DE946

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Entsorgungszentrum Großefehn Holtmeedeweg 6
26629
Großefehn
Deutschland
DE947

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Innerhalb des Kreises der wertungsfähigen Angebote geeigneter Bieter wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses bestimmt sich nach dem niedrigsten Angebotspreis gemäß Preisblatt.

Zuschlagskriterium

Preis

Ausschlaggebend ist der Jahres-Angebotspreis gemäß Preisblatt

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei dem Vergabeportal für diese Ausschreibung registrieren.
Zu "Weitere Auskünfte" oben genannte Stelle:
Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Vergabeportal mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Vergabeportal erteilt. Die Bieter werden gebeten, etwaige Fragen innerhalb der Fragefrist (siehe Deckblatt) zu stellen, damit eine Beantwortung durch den AG innerhalb der Angebotsfrist sichergestellt werden kann. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Teilnahmeunterlagen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJMYGB

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige
Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

11
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Der AG kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige Unterlagen (Eigenerklä-rungen, Bescheinigungen o. Ä.) nachzureichen oder zu korrigieren (zu diesbezüglichen Ein-schränkungen siehe § 56 Abs. 2 und 3 VgV). Der Bieter hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass der AG von seiner Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des AG.
Im Fall der Nachforderung sind die Unterlagen vom Bieter innerhalb einer vom AG im Nachfor-derungsschreiben festgelegten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter dem nicht fristgerecht und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der AG für die Feststellung der Eignung und die sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten bleiben vorbehalten.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

BB2: aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

WL1: Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre; der Gesamtumsatz sollte mindestens 3x so hoch sein wie das Volumen dieses Auftrags.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

WL2: Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen, hier Abfalltransporte, für die letzten drei Geschäftsjahre

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

BL 1 Zulässigkeit und Qualitätssicherung Abfalltransporte: Efb-Zertifikat (Tätigkeit Befördern) für die Abfallarten (AVV-Nr.) 191212, 190305 oder 200301;
ausländische Bieter haben ein vergleichbares Qualitätssicherungssystem, z. B. Zertifizierung nach ISO 14.001 nachzuweisen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

BL 2 Referenzen: mindestens eine Referenz, nicht älter als 3 Jahre, für Abfalltransporte vergleichbarer Größenordnung mit Angabe des Auftraggebers inkl. Kontaktdaten, des Leistungszeitraums, der Abfallart und des Umfangs in t/a.

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

BL 3 Betriebliche Ausstattung: Angabe der Anzahl verfügbarer Abrollkipper am für die Leistungserbringung zuständigen Betriebsstandort, der Anzahl beschäftigter Fahrer am für die Leistungserbringung zuständigen Betriebsstandort, ggf. Darlegung, wie eine (noch nicht) ausreichende Verfügbarkeit von Personal oder Fahrzeugen einschl. Fahrzeugreserve im Leistungszeitraum sichergestellt werden soll.

Finanzierung

siehe Vergabeunterlagen, Kap. 4, § 10

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Gemäß dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) hat sich der Bieter bei Angebotsabgabe zu verpflichten, bei der Ausführung des Auftrags im Inland die Mindestarbeitsbedingungen nach Mindestlohngesetz (MiLoG) einzuhalten. Es werden vom AG diesbezügliche Kontroll- und Vertragsstrafenregelungen gemäß §§14 und 15 NTVerG vorgegeben (für Näheres siehe Kap. 2.15 der Vergabeunterlagen).

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung