Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) betreibt verschiedene Entsorgungsanlagen in der Region; u. a. am Standort Kolenfeld. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Basisabdichtung der dortigen Deponie in Richtung Westen weiter auszubauen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Oberflächenentwässerung und die Lieferung und Verlegung der Versorgungsleitungen für Strom und Löschwasser sowie der Schachtgestelle der Sickerwassersammelschächte für das Baufeld 1:
Äußere Umfahrung Baufeld 1 und 2, Zufahrten Sickerwassersammelschächte Baufeld 1, Zufahrt Randdamm Südwest Baufeld 1:- Herstellung Asphalttragdeckschicht rd. 3.100 m² (inkl. Unterbau),- Pflasterarbeiten Sickerwassersammelschächte rd. 50 m² (inkl. 80 m Tiefborde),- Lieferung Bodenmaterial für Dammkörper/Zufahrt Randdamm rd. 4.500 m³,- Erdarbeiten rd. 5.500 m³;Podeste und Treppenanlagen Sickerwassersammelschächte Baufeld 1:- Liefern und Herstellung Podeste und Treppenanlagen der Sickerwassersammelschächte,- Anzahl 7 Stück (inkl. Herstellung Fundamente, Geländer, etc.),- Höhe Podeste ca. 2,00 m über GOK;Äußere Entwässerung Baufeld 1:- Erdarbeiten rd. 750 m³,- Lieferung/Einbau Rahmendurchlässe Gesamtlänge rd. 190 m,- Sohl- und Böschungspflaster rd. 200 m²;Sedimentationsbecken Baufeld 1 und 2:- Erdarbeiten rd. 700 m³,- Wasserhaltung für Grundwasserabsenkung;Regenrückhaltebecken, Drosselschacht und Einleitstelle Vorfluter Baufeld 1 und 2:- Erdarbeiten rd. 2.100 m³,- Lieferung/Herstellung Schotterrasenmaterial 1.700 m²,- Sohl- und Böschungspflaster rd. 60 m²,- Lieferung/Herstellung Drosselschacht (inkl. Ausstattung);Kabelleerrohrtrasse (Strom):- Gesamtlänge rd. 860 m,- Lieferung/Einbau Kabelschächte, rd. 24 Stück;Löschwasserleitung:- Gesamtlänge rd. 250 m (inkl. Formstücke und Armaturen).
Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über dieVergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden.
Zu "Weitere Auskünfte - oben genannte Stelle": Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich überdas Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt.
Zu "Bindefrist": Die Bieter sind bis einschließlich 12.05.2026 an ihr Angebot gebunden.
Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes hingewiesen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Zuschlagskriterien siehe Kap. 2.11.3 der Vergabeunterlagen.Innerhalb des Kreises der wertungsfähigen Angebote von geeigneten Bietern wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem niedrigsten Angebotspreis gemäß Leistungsverzeichnis.
Elektronische Angebotseinreichung und -öffnung.
Bei der elektronischen Angebotsöffnung sind die Bieter nicht zugelassen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 16a EU VOB/A fehlende Unterlagen und Nachweise nachgefordert werden. Sie sind spätestens innerhalb von sechs Kalendertagen vorzulegen, ansonsten wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, zunächst nur vom Bestbieter Nachforderungen zu verlangen.
Anforderungen über die Mindestentlohnung von Mitarbeitern gemäß § 4 Abs. 1 Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz. Anforderungen gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022bezüglich Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in derFassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie §§ 6e EU und 6f EU VOB/A.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften.BB 1 Unternehmensbeschreibung: Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen hervorgehen (z. B. Unternehmensstruktur, Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, ggf. zuständigeNiederlassung).BB 2 Registereintrag: Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beigefügt.Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB (vgl. auch § 6e EU VOB/A) sowie zu § 4 Abs. 1 NTVergG und zur Anlage zum BMWK Rundschreiben vom 14.04.2022 eine Erklärung abzugeben. Die jeweils abzugebenden Erklärungen sind inKap. 5.4 der Vergabeunterlagen bzw. des Angebotsformulars enthalten.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Bauarbeiten ganz oder teilweise übernehmen sollen, auszufüllen. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.Angaben jeweils für 2022, 2023, 2024 und Mittelwert 2022-2024:- WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz;- WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, bezogen auf die Herstellung einer vergleichbaren Oberflächenentwässerung.- WL 3 Berufshaftpflichtversicherung.Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von jeweils 5 000 000 EUR für Personen, Sach- und Vermögensschäden. Als Anlage zum Angebot beigefügt.
Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Bauarbeiten ganz oder teilweise übernehmen sollen, auszufüllen. Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.BL 1 Referenzen (mindestens 2 Referenzen)Bezogen auf die Herstellung einer vergleichbaren Oberflächenentwässerung für eine Abfalldeponie. Es sind Referenzen, die bis maximal 2018 zurückreichen, zugelassen.Mit Angabe:- des Auftraggebers;- des Namens der Deponie;- des Leistungsumfangs;- des Ausführungsjahrs;- Kontakt des jeweiligen Referenzgebers.
Gemäß VHB Formblatt 214 (Besondere Vertragsbedingungen) sowie Beiblatt zum Formblatt 214 (weitere Besondere Vertragsbedingungen).
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 6d EU Abs. 2 VOB/A.