Der Landkreis Osnabrück hat zur Erfüllung seiner abfallwirtschaftlichen Aufgaben eine 100%ige Tochtergesellschaft, die AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH, gegründet. Es wird beabsichtigt, die Abfuhr von Rest- und Bioabfall zukünftig unter Einsatz eines Identsystems durchzuführen. Dazu werden Leistungen zur erforderlichen Ausstattung ausgeschrieben, die zwei Lose umfassen.
- Los 1 - Behälternachrüstung/Nachchippen: Ausstattung der Behälter für Rest- und Bioabfall mit Transponderchips. Dieses Los wird als Dienstleistung aufgefasst.- Los 2 - Fahrzeugausstattung: Ausstattung der Sammelfahrzeuge für Rest- und Bioabfall (vor allem Seitenlader) mit der entsprechenden Ident-Technik sowie Schulung der Mitarbeiter der AWIGO Service GmbH. Dieses Los wird als Lieferleistung inkl. Montage aufgefasst.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Vergabeportal mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, die für die Erstellung des Angebots relevant seinkönnen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal erteilt.
Es wird zugelassen, dass Bieter für den Fall der gemeinsamen Vergabe beider Lose einen Rabatt einräumen. Der Rabatt ist als prozentualer Abschlag auf die Preise der beiden Lose auszugestalten; der Abschlag gilt für alle Positionen der beiden Lose. Der Rabatt ist bis zur Abschlussrechnung im November 2027 gültig und nicht für darüberhinausgehende Nachlieferungen.
Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 6 der Vergabeunterlagen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheressiehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
Elektronische Angebotsöffnung.
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Der Auftraggeber kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigenoder zu korrigieren. Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertungder Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der Auftraggeber für die Feststellung der Eignung und für die sonstige Angebotsprüfung im Rahmen der Aufklärung für erforderlich ansieht, bleibt vorbehalten.
Anforderungen gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 bezüglich Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts derHandlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Anforderungen gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Anforderungen gemäß NTVergG.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften auszufüllen. BB 1 Unternehmensbeschreibung:Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä.beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen hervorgehen (z. B. Unternehmensstruktur, Muttergesellschaften,Konzernzugehörigkeit, ggf. zuständige Niederlassung). BB 2 Registereintrag: Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes,in dem der Bieter ansässig ist, beigefügt.Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB sowie bei Los 1 zu § 4 Abs.1 NTVergG sowie zur Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 sowie zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz eine Erklärung abzugeben. Die abzugebenden Erklärungen sind in Kap. 6.5 der Vergabeunterlagen bzw. des Angebotsformulars enthalten.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche das Nachchippen (Los 1) ganz oder teilweise übernehmen sollen, auszufüllen. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätzedes Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 6.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.Angaben jeweils für 2025, 2024, 2023 und Mittelwert 2023-2025:WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz.WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen. Sämtliche Umsätze, die- bei Los 1 mit der Lieferung von Transponderchips, dem Ausliefern oder Nachchippen von Abfallbehältern,- bei Los 2 mit der Lieferung von Fahrzeughardware für Identsysteme bzw. laufende Verträge mit diesem Gegenstanderzielt wurden.
Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche das Nachchippen (Los 1) ganz oder teilweise übernehmen sollen, auszufüllen. Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 6.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
BL 1 Referenzen für vergleichbare LeistungenEs sind je Los Referenzen für vergleichbare Leistungen anzugeben. Los 1: Lieferung von Transponderchips, Ausliefern von Abfallbehältern mit Etikett und Chip oder Nachchippen von Abfallbehältern, nur Projekte mit mindestens 50.000 Stück. Hier sind mindestens zwei Referenzen für die Lieferung von Transponderchips und mindestens drei Referenzen fürAusliefern/Nachchippen von Abfallbehältern - davon mindestens eine für Nachchippen - gefordert.Jeweils mit Angabe- des Auftraggebers - der Tätigkeit (L = Liefern von Transpondern; A = Ausliefern von Behältern; N = Nachchippen von Behältern) - des Zeitraums - der Stückzahl- Kontakt des jeweiligen Referenzgebers
Los 2: Ausstattung von Seitenlader-Fahrzeugen mit Hardware für Identsystem, nur Projekte mit mindestens 5 Fahrzeugen, die noch in Betrieb sind. Hier sind mindestens fünf Referenzen für die Lieferung von Fahrzeugausstattung, davon mindestens drei für Datenübermittlung per Mobilfunk auf einen Server des Auftragnehmers, anzugeben.Jeweils mit Angabe- des Auftraggebers - des Zeitraums (Ausstattung erstes Fahrzeug; Ende = Ausstattung bisher letztes Fahrzeug)- der Stückzahl (Stückzahl gesamt / Stückzahl noch in Betrieb)- der Fahrzeugtypen (gefordert sind Seitenlader)- der Datenübermittlung (Anzahl Übermittlung auf Server / Anzahl sonstige Übermittlung)- Kontakt des jeweiligen Referenzgebers
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. 2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Gegenstand der Leistung ist die Ausstattung der im Landkreis Osnabrück aufgestellten Abfallsammelbehälter für Rest- und Bioabfall mit vom Auftragnehmer gelieferten Transpondern und Etiketten sowie alle zugehörigen Arbeiten.Behälter ohne oder mit glattem oder defektem Chipnest sind vom Auftragnehmer gegen einen Behälter gleicher Größe und Abfallfraktion zu tauschen; die Behälter werden vom Auftraggeber gestellt.
Bei Los 1 bestimmt sich das wirtschaftlichste Angebot aus dem niedrigsten Gesamtpreis gemäß Preisblatt. Dabei werden etwaige Rabatte für die gemeinsame Vergabe beider Lose berücksichtigt
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über einen Zeitraum von 5 Jahren zu den angebotenen Preisen die Transponder nachzuliefern. Er hat über einen Zeitraum von insgesamt 20 Jahren die funktionskompatible Nachlieferung von Transpondern zu garantieren.
Laufzeit: Das Nachchippen kann nach Zuschlagserteilung unter Beachtung der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Abstimmungs- und Vorlauffristen jederzeit begonnen werden. Es besteht die Vorgabe, dass es bis zum 30.09.2027 abgeschlossen sein muss und in einer zusammenhängenden Kampagne erfolgt. Gewollte Unterbrechungen (z. B. aufgrund von Ferienzeiten) sind nur nach Zustimmung des Auftraggebers gestattet.
Ausstattung der Sammelfahrzeuge für Rest- und Bioabfall (überwiegend Seitenlader) mit der entsprechenden Ident-Technik sowie Schulung der Mitarbeiter der AWIGO Service GmbH. Dieses Los wird als Lieferleistung inkl. Montage aufgefasst.Ein auszustattender Hecklader kann auch ein Elektro-Fahrzeug sein. Die AWIGO verfügt zudem über ein Wasserstoff-Fahrzeug (Hecklader), das ggf. ausstatten ist.Die Mitarbeiter der AWIGO Service GmbH sind während der Montage der Fahrzeuge vom Auftragnehmer so zu schulen, dass sie sowohl die regelmäßige Wartung als auch eine Montage der Identausstattung nach Abschluss des Projekts selbstständig durchführen können. Es soll ihnen auch möglich sein, eine Identausstattung von einem Fahrzeug zu demontieren und auf ein anderes Fahrzeug wieder zu montieren. Alle Fahrzeuge, die nach Beendigung des Projekts ausgestattet werden sollen, werden dann durch die AWIGO Service GmbH mit vom Auftragnehmer zugelieferten Teilen ausgestattet sowie vom Auftragnehmer in Betrieb und abgenommen (Montagefreigabe genannt, siehe Vergabeunterlagen).Der Auftragnehmer ist ferner verpflichtet, für die Betriebszeit einer gelieferten Fahrzeugausstattung - aber nicht länger als 10 Jahre - zu den Preisen gemäß Pos. 2 des Preisblatts in Verbindung mit der Preisgleitklausel Betrieb und Support zu leisten.
Der Bieter mit dem niedrigsten Preis gemäß Preisblatt erhält 45 Punkte. Die Punktzahlen der anderen Bieter werden linear anhand der Abstände zum Bestpreis verringert - d. h., wenn der nächsthöhere Preis 10 % höher liegt, so werden diesem Bieter 10 % der Punkte abgezogen. Bei einem Preisabstand von über 100 % werden einheitlich 0 Punkte vergeben. Kommt der Zuschlag auf rabattierte Angebote für die gemeinsame Vergabe beider Lose in Betracht, wird dieselbe Bewertung auch mit den rabattierten Preisen durchgeführt.
Hierbei werden die Gestaltung und Bedienerfreundlichkeit des Systems durch den Auftraggeber bewertet.Dabei wird auf folgende Punkte geachtet:- Übersichtlichkeit der Darstellungen und Bedienbarkeit- Möglichkeit, Entsorgungsmeldungen einzugeben- Möglichkeit, Fotos bspw. von fehlbefüllten Behältern zu machen und diese beim Behälter abzuspeichern- Darstellung von Einzelaufträgen- Umfang der möglichen FernwartungHierbei stützt sich der Auftraggeber auf die vom Bieter eingereichten Unterlagen; er behält sich vor, hierzu Aufklärung in Form einer Vorführung per Videokonferenz zu verlangen.
Zunächst wird das Modul von Athos, das für die Darstellung der Live-Verfolgung von Behälterleerungen genutzt werden soll, noch nicht einsatzbereit sein. Der Auftragnehmer hat daher eine solche Live-Verfolgung als webbasiertes Software-Tool zur Verfügung zu stellen. Hierbei werden die Gestaltung und Bedienerfreundlichkeit der Software durch den Auftraggeber bewertet.Dabei wird auf folgende Punkte geachtet:- Übersichtlichkeit der Darstellungen und Bedienbarkeit- Selbstständige Benutzerverwaltung durch den Auftraggeber (z. B. Anlegen von neuen Benutzern)Hierbei stützt sich der Auftraggeber auf die vom Bieter eingereichte Beschreibung; er behält sich vor, hierzu Aufklärung in Form einer Vorführung per Videokonferenz zu verlangen.
Hierbei wird das Konzept des Bieters für die Schulungen hinsichtlich Hard- und Software für die Fahrer und die Disposition bewertet. Mindestens die Schulungen für die derzeit 42 Fahrer haben vor Ort in Georgsmarienhütte stattzufinden. Von diesem Konzept nicht umfasst ist das Anlernen des Werkstattpersonals der AWIGO Service GmbH.
Der Auftragnehmer ist für die Dauer von 15 Jahren ab Zuschlag verpflichtet, Nachlieferungen und Leistungen zu den Preisen gemäß Pos. 1 des Preisblatts in Verbindung mit der Preisgleitklausel zu leisten.
Bei Los 2 sind keine Unterauftragnehmer für die Lieferung, die Wartung und den Support der Fahrzeugausstattung zugelassen; Zulieferer und Serverbetreiber gelten nicht als Unterauftragnehmer. Der Werkstattbetreiber AWIGO Service GmbH ist kein Unterauftragnehmer des Auftragnehmers.
Laufzeit: Die Leistung der Fahrzeugausstattung kann nach Zuschlagserteilung unter Beachtung der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Abstimmungs- und Vorlauffristen jederzeit begonnen werden und ist bis zum 31.08.2027 abzuschließen; die Schulungen müssen spätestens bis zum 30.09.2027 abschließend erfolgt sein. Der vom Auftragnehmer vorgesehene Durchführungszeitraum ist innerhalb von vier Wochen nach Zuschlagserteilung mitzuteilen.