Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme und Verwertung von ca. 12.000 t/a PPK aus dem Landkreis Kassel.
Für den Umschlag der PPK für den Zeitraum ab 2027 wurden Verträge mit drei Entsorgungsunternehmen aus der Stadt Kassel abgeschlossen. Diese verpressen und ballieren die PPK.Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme und Verwertung der von den genannten Umschlagunternehmen bereitgestellten PPK (ca. 12.000 t/a) durch den Auftragnehmer.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht vom AG bis 30.06.2029 gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom AG bis 30.06.2030 gekündigt wird. Er endet spätestens am 31.12.2031, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Parteien bleibt unberührt.
Innerhalb des Kreises der wertungsfähigen Angebote geeigneter Bieter wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Netto-Jahresbetrag (d.h. die höchste Zahlung an den Auftraggeber) erteilt.
niedrigster Angebotspreis gemäß Preisblatt
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen.Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Zur Bindefrist (siehe Deckblatt der Vergabeunterlagen): Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Der AG kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des AG.Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
BB 1 Unternehmensbeschreibung: Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzu-gehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. Der AG behält sich vor, eine vollständige Liste der Gesellschafter, Kommanditisten bzw. vergleichbare Angaben nachzufordern.
WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz: Es sind für den Bieter und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften die jeweiligen Umsätze der Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie der Mittelwert der Jahresumsätze 2023-2025 anzugeben.
WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen: Als ähnliche Leistung gelten sämtliche Umsätze, die im Bereich PPK erzielt wurden: Übernahme, Logistik, Verkaufserlöse aus privaten, gewerblichen oder kommunalen Quellen. Es sind für den Bieter und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften die jeweiligen Umsätze der Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie der Mittelwert der Jahresumsätze 2023-2025 anzugeben. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind allein die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.4 des Angebotsformulars einreichen.
BL 1 Qualitätssicherung Bieter: Es ist ein Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Bieter und mindestens einem Mitglied der Bietergemeinschaft selbst durchgeführte Tätigkeit mit dem Abfallschlüssel AVV 20 01 01 vorzulegen. Dabei müssen mindestens die selbst durchgeführten operativen Haupttätigkeiten zertifiziert sein, also bspw. Befördern, Behandeln oder Verwerten; Handeln und Makeln werden als Auffangtätigkeiten angesehen, sofern der Bieter keinerlei operative Handlungen ausführt, sondern nur verwaltet.Bei ausländischen Bietern ist eine jeweils gleichwertige Qualitätssicherung beizufügen.Sollte ein Bieter keinen Nachweis aufweisen können, so sind die Angaben und Unterlagen für den Unterauftragnehmer einzureichen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.4 des Angebotsformulars einreichen.
BL 2 Qualitätssicherung Unterauftragnehmer: Es ist ein Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die zutreffenden Leistungsteile/ Tätigkeiten, also bspw. Behandeln, Verwerten oder Handeln und Makeln von AVV 15 01 01 oder AVV 20 01 01 vorzulegen.Bei ausländischen Bietern ist eine jeweils gleichwertige Qualitätssicherung beizufügen.
BL 3 Referenzen: Es ist mindestens eine Referenz für Übernahme, Logistik, Verkauf von PPK aus privaten, gewerblichen oder kommunalen Quellen mit Angabe des Auftraggebers, Tätigkeit, Umfang in t/a und Zeitraum anzugeben.Sollte ein Bieter keine Referenz aufweisen, so sind die Angaben und Unterlagen für den Unterauftragnehmer einzureichen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.4 des Angebotsformulars einreichen.
Zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher bestehender und zukünftiger Verpflichtungen des AN gegenüber dem AG aus dem vorliegenden Vertrag - insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz - hat der AN eine unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines Instituts gemäß § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B in Höhe von 5 % der Gesamtauftragssumme zu stellen. Die Gesamtauftragssumme ergibt sich aus den summierten Beträgen (alle Positionen mit positivem Vorzeichen) von Pos. 1 und 2 netto in EUR/a gemäß Preisblatt, verknüpft mit dem Vordersatz und der Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. 2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.