Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) betreibt verschiedene Entsorgungsanlagen in der Region; u. a. am Standort Kolenfeld. Die dortige Haldendeponie wird gemäß abfallrechtlichen Vorschriften der Deponieklasse DK II zugeordnet. aha beabsichtigt, die Basisabdichtung der dortigen Deponie in Richtung Westen weiter auszubauen. Im Rahmen der Herstellung der Basisabdichtung und Anpassung der Rekultivierungsplanung für das Ausbaufeld West wird die Ableitung des Sickerwassers Richtung Sickerwasserbehandlungsanlage notwendig. Die Erfassung des Sickerwassers wurde im Rahmen der Deponieplanung geplant, erarbeitet und ausgeschrieben. Die vorliegende Ausschreibung behandelt den Sickerwassertransport von der Erweiterungsfläche Richtung Kläranlage.Die Arbeiten im Bereich der Bautechnik beinhalten die Errichtung des Sickerwasserspeichers inkl. Vorschacht sowie die Errichtung der Druckrohrleitung inkl. Revisionsschächte im HDD-Spülbohrverfahren. Das Speicherbecken wird aus Ortbeton errichtet. Die Wanddicke beträgt 30 cm. Auf der Bodenplatte wird mit Profilbeton ein Gefälle von 2 % hergestellt, sowie eine Trockenwetterrinne. Der Speicher wird etwa 4 m in den Boden (bezüglich der geplanten und nicht die bestehenden GOK-Höhe) eingelassen. Unterhalb der Behältersohle wird eine zweilagige PE-Gleitfolie eingebaut. Die Bodenplatte wird mittels Profilbeton mit einer Neigung in Richtung Pumpensumpf ausgeführt. Die Bodenplatte exklusive Profilbeton weist aufgrund der Auftriebssicherheit eine Stärke von 80 cm auf. Hierbei wird ein Grundwasserstand von 50,00 m berücksichtigt, was der aktuellen GOK entspricht. Der Speicher wird mit einer doppellagigen Kunststoffdichtbahn (d=2,0 mm) ausgekleidet. Zwischen den PE-Bahnen wird durch ein eingelegtes Drängitter ein Hohlraum hergestellt, welcher Vakuumüberwacht wird. Die Wandanbindungen der Auskleidungsbahnen erfolgen mittels V2A-Flachstahls. Die Druckleitung wird als Transportleitung zwischen Baufeld und Kläranlage errichtet. Der Anschlusspunkt liegt am Sickerwasserspeicher am Baufeld 1. Die Leitung wird im Horizontalspülbohrverfahren (HDD-Verfahren) verlegt. Die Leitung wird als DA 200 SDR 11 zu verlegen sein. Es werden zwei parallele Leitungen verlegt, sodass im Falle der Wartung und Reinigung die zweite Leitung verwendet werden kann. In der Leitung werden DN 2000 Wartungs-/Reinigungsschächte installiert. Der Schachtdeckel liegt ca. 20 cm über GOK. An die Schächte werden die beiden Leitungen angeschlossen. In den Schächten werden Schieber, Reinigungsöffnungen (L= 600 mm) sowie Be- und Entlüftungsventile installiert. Dadurch können die einzelnen Leitungsabschnitte gespült und mit der Kamera befahren werden. Je Leitung wird ein Schieber im Schacht installiert.Die Arbeiten im Bereich der Maschinentechnik beinhalten die Ausstattung des Sickerwasserspeichers bzw. des Vorschachtes mit Pumpen, Armaturen, Rohrleitung und elektrotechnischer Ausstattung, sodass das anfallende Sickerwasser Richtung Kläranlage transportiert werden kann. Im Speicher werden zwei trockenaufgestellte Pumpen installiert, welche sowohl an den Pumpensumpf im Speicher als auch an den Klarwasserabzug angeschlossen werden. Beide Pumpen fördern in eine gemeinsame Sammelleitung, welche sich im Schacht auf beide Druckleitungen aufteilt.
- Betonspeicherbauwerk mit doppelwandiger PE-Auskleidung mit einem Durchmesser von 18 m und einer Wandhöhe von ca. 5,50 m- Installation von Maschinentechnik am Speicherbauwerk: Pumpen 2x 25 l/s, Schieber, Rohrleitungen- Installation von EMSR-Technik am Speicherbauwerk: Ausstattung, Steuerung/Regelung, Messtechnik- Druckleitungsverlegung 2x DA 200 SDR 11 in offener und geschlossener Bauweise von ca. 830 m- Installation von 5 Spül- und Revisionsschächten DN 2000
Tiefbauarbeiten: - Herstellung der Baugrube für den Sickerwasserspeicher,- Start-/Zielgruben für Rohrleitungsverlegung,- Rohrleitungsverlegung Druckleitung,- Installation der Revisions- und Wartungsschächte,- Erstellung Bodenplatte für Speicherbauwerk,- Kabelleerrohrverlegung,- Leitungsverlegung von AS14 bis zum Speicherbauwerk;Hochbau: - Erstellen der Sohle und des Pumpensumpfes,- Erstellen der Wände,- Installation vorgezogener Schacht (Pumpensumpf),- Auskleidung mit doppelwandiger PE-Bahn,- Montage der Einbauten (Klarwasserabzug, Schachtleiter, Abdeckung etc.),- Montage der Geländer und Bedienpodeste;Maschinentechnik:- Montage Pumpen,- Rohrleitungsbau im Pumpenraum;Elektrotechnische Arbeiten: - Versorgungsherstellung,- Messtechnik,- Steuerung.
Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über dieVergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden.
Zu "Weitere Auskünfte - oben genannte Stelle": Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich überdas Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt.
Zu "Bindefrist": Die Bieter sind bis einschließlich 24.08.2026 an ihr Angebot gebunden.
Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes hingewiesen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Zuschlagskriterien siehe Kap. 2.11.3 der Vergabeunterlagen.Innerhalb des Kreises der wertungsfähigen Angebote von geeigneten Bietern wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem niedrigsten Angebotspreis gemäß Leistungsverzeichnis.
Elektronische Angebotseinreichung und -öffnung.
Bei der elektronischen Angebotsöffnung sind die Bieter nicht zugelassen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 16a EU VOB/A fehlende Unterlagen und Nachweise nachgefordert werden. Sie sind spätestens innerhalb von sechs Kalendertagen vorzulegen, ansonsten wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, zunächst nur vom Bestbieter Nachforderungen zu verlangen.
Anforderungen über die Mindestentlohnung von Mitarbeitern gemäß § 4 Abs. 1 Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz. Anforderungen gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022bezüglich Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in derFassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB sowie §§ 6e EU und 6f EU VOB/A.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften.BB 1 Unternehmensbeschreibung: Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen hervorgehen (z. B. Unternehmensstruktur, Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, ggf. zuständigeNiederlassung).BB 2 Registereintrag: Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beigefügt.Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB (vgl. auch § 6e EU VOB/A) sowie zu § 4 Abs. 1 NTVergG und zur Anlage zum BMWK Rundschreiben vom 14.04.2022 eine Erklärung abzugeben. Die jeweils abzugebenden Erklärungen sind inKap. 5.4 der Vergabeunterlagen bzw. des Angebotsformulars enthalten.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Bauarbeiten ganz oder teilweise übernehmen sollen, auszufüllen. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.Angaben jeweils für 2023, 2024, 2025 und Mittelwert 2023-2025:- WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz;- WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, bezogen auf die Herstellung einer vergleichbaren Sickerwasser-Ableitung.- WL 3 Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von jeweils 5 000 000 EUR für Personen, Nach- und Vermögensschäden. Als Anlage zum Angebot beigefügt.
Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Bauarbeiten ganz oder teilweise übernehmen sollen, auszufüllen. Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
BL 1 Referenzen (mindestens 2 Referenzen)Es ist mindestens eine Referenz für Behälterbau für Wasser, Abwasser oder Sickerwasser mit einem Nutzvolumen von über 1.000 m³ und mindestens eine weitere Referenz für die Verlegung von Druckleitungen mit grabenlosen Verfahren HDD / Horizontalspülbohrverfahren mit einer Mindestlänge des Abschnittes von 300 m anzugeben.Es sind Referenzen, die bis maximal 2018 zurückreichen, zugelassen.Mit Angabe:- Auftraggeber;- Umfang und Art der Tätigkeiten;- Darlegung der Erfüllung der technischen Mindestwerte (Volumen des Behälters und Mindestlänge des Abschnittes);- Ausführungsjahr;- Kontakt des jeweiligen Referenzgebers inkl. Telefonnummer.
Gemäß VHB Formblatt 214 (Besondere Vertragsbedingungen) sowie Beiblatt zum Formblatt 214 (weitere Besondere Vertragsbedingungen).
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 6d EU Abs. 2 VOB/A.