Lieferung und dauerhafte Betriebsbereitschaft einer abfallwirtschaftlichen Branchensoftware
Eine integrierte abfallwirtschaftliche Softwarelösung ist zu liefern für:* Kundenverwaltung* Objektverwaltung* Behälterverwaltung* Tourenplanung Regelabfuhr, Export, Abfuhrkalender* Behälterdienst* Sonderleerungen* Mobilgeräte-Apps* Sperrmüll* fahrzeugbezogene Informationen, Verarbeitung der Daten von Mobilgeräten, Auswertungen* Regelabfuhr: Leerungsdatenverwaltung, Entsorgungsmeldungen* Waagesoftware* Wertstoffhof-APP zum Einsatz auf dem Wertstoffhof* Gebühren, Entgeltabrechnung, Zahlungsverkehr* Kundenportal* Anbindung eines Zahlungsdienstleisters* Kunden-Service, Reklamationen, Kommunikationsanbindung
Altdaten sind zu übernehmen. Die Leistung umfasst Inbetriebnahme- und Schulungsleistungen.
Die Software soll integriert die Bedürfnisse der A+B und der Tochtergesellschaft PEG abdecken.
Der bisherige Stand der Vergabeunterlagen für die Angebotsabgabe ist im Portal unter Leistungsbeschreibung eingestellt. Korrekturen bleiben vorbehalten.
sowie weitere Standorte der A+B und PEG
Kommunikation:Bestehen nach Auffassung des Bewerbers zum jetzigen Stand des Verfahrens Unklarheiten, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt. Um weitere Auskünfte zu erhalten bzw. an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren.
Allgemein: Der Teilnahmeantrag ist in dem im Portal eingestellten Antragsformular zu stellen.Der Auftraggeber geht davon aus, dass in diesem Verfahren weder Bewerber-/Bietergemeinschaften noch Unterauftragnehmer zu berücksichtigen sind. Deshalb enthält das Formular keine diesbezüglichen Hinweise. Sollte dies im Einzelfall unzutreffend sein, bitten wir um entsprechende Hinweise über das Portal.Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz (NVergG) hingewiesen.
Die unter 5.1.3 angegebene Laufzeit ist die Mindestlaufzeit nach abgeschlossener Lieferung und Einrichtung der Software.
Bedingungen für die Öffnung der Teilnahmeanträge: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der AG kann die Bewerber gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Es besteht kein Anspruch darauf, dass der AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht.
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, beizufügen.
Angaben für 2023, 2024 und 2025 (ggf. vorläufig) und Mittelwert 2023-2025
Angaben für 2023, 2024 und 2025 (ggf. vorläufig) und Mittelwert 2023-2025 über sämtliche Umsätze, die mit der Lieferung und/oder Lizensierung abfallwirtschaftlicher Software bzw. vergleichbaren Dienstleistungen erzielt wurden.
Angabe von mindestens fünf Kunden (öffentliche-rechtliche Entsorgungsträger oder beauftragte Gesellschaften, welche Kundenbetreuung und Gebühreneinzug durchführen), an welche der Bewerber solche Softwareprodukte geliefert hat und für welche er aktuell Lizenzentgelte erhält.
Für folgende Einzelpunkte ist jeweils mindestens ein Referenzkunde zu benennen. Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein.a) Kundenverwaltung, Objektverwaltung, Behälterverwaltungb) Tourenplanung Regelabfuhr, c) mit Identsystem: Behälterdienst, Leerungsdatenverwaltung, Entsorgungsmeldungend) Mobilgeräte-Apps für Sperrmülle) Waagesoftwaref) Gebührenabrechnung g) Kundenportal