Lieferung eines Mietenumsetzers zum Einsatz in Kompostierungs- und Vergärunganlagen.
Lieferung eines Umsetzers für Dreiecksmieten (Selbstfahrer) einer Kompostierungsanlage am Zentraldeponiestandort Dörpen. Zusätzlich soll die Maschine auch in der Nachrotte der zur Miete aufzusetzenden Gärreste der Biomassevergärungsanlage eingesetzt werden. Da das Gerät bei Bedarf auch in einer weiteren Vergärungsanlage an der Zentraldeponie Venneberg eingesetzt werden soll, muss der Mietenumsetzer transportabel sein.
Der Auftraggeber erwartet Angebote für Neugeräte. Es werden aber auch Angebote für Gebrauchtgeräte zugelassen, sofern diese nicht mehr als 1.000 Betriebsstunden aufweisen. Der Zustand des Geräts wird im Rahmen der Bewertung berücksichtigt (näheres siehe Vergabeunterlagen).
Die Regelwartung sowie der Instandhaltungsservice durch den Auftragnehmer sind ebenfalls Teil dieser Ausschreibung.
Auf Anforderung des AG kann der Zeitraum des Instandhaltungsservices auch über den Garantiezeitraum hinaus verlängert werden. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Die niedrigste Angebotssumme erhält 600 Punkte, die Punktezahlen der anderen Angebotssummen werden linear anhand der Abstände zum Bestpreis verringert. Bei einem Preisabstand von über 100 % werden hier auch Minuspunkte vergeben.
Bewertet werden die erreichbare Mietenhöhe (bis zu 50 Punkte) und die Eignung des angebotenen Bewässerungssystems (bis zu 150 Punkte).Die Punktezahlen werden linear anhand der Bieterangaben bzw. ihrer Eignung im Vergleich zum Bestwert verringert. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Bewertet werden:- Umsetzleistung (max. 40 Punkte)- Maximaler Mietenversatz (max. 40 Punkte)- Kraftstoffverbrauch (max. 40 Punkte)- Regellieferfrist (max. 80 Punkte)Die Punktezahlen werden linear anhand der Bieterangaben im Vergleich zum Bestwert verringert. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Zur Erhöhung des Wettbewerbs, möchte der AG auch Angebote von Gebrauchtgeräten zulassen. Da Gebrauchtgeräte in der Regel gegenüber Neugeräten über eine kürzere Restlebensdauer verfügen und abhängig ihres Zustandes im Wert gemindert sind, wird auf das Bewertungskriterium Nr. 1 (Angebotssumme brutto) ein Malus angewendet. Bewertet werden das Baujahr und die bereits geleiteten Betriebsstunden des Gerätes. Je Jahr werden 20 Punkte und je 100 Betriebsstunden 5 Punkte abgezogen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Die Bieter werden gebeten, etwaige Fragen innerhalb der Fragefrist (siehe Deckblatt) zu stellen, damit eine Beantwortung durch den AG innerhalb der Angebotsfrist sichergestellt werden kann. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt.
Zur Bindefrist (siehe Deckblatt der Vergabeunterlagen): Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Bezüglich der Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Allgemein: Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Der AG kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des AG. Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
BB 2 Registereintrag: Als Anlage ist ein aktueller, den geltenden Registerstand wiedergebender Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
Zusätzlich hat der Bieter unter BB 1 eine Unternehmensbeschreibung beizufügen (eigene Darstellung, Broschüre o.Ä.), aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz: Es sind die jeweiligen Umsätze der Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie der Mittelwert der Jahresumsätze 2023-2025 anzugeben.
WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen: Sämtliche Umsätze, die mit der Lieferung von Mietenumsetzern erzielt wurden. Es sind die jeweiligen Umsätze der Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie der Mittelwert der Jahresumsätze 2023-2025 anzugeben.
BL 1 Referenzen für vergleichbare Leistungen: Es sind als Referenzen mindestens drei Lieferungen von Mietenumsetzern der angebotenen oder ähnlichen Baureihe nachzuweisen. Die Referenz kann durch den Bieter oder den Hersteller nachgewiesen werden. Es sind Angaben zum Auftraggeber einschließlich Kontaktendaten, dem Gerätemodell und dem Lieferzeitpunkt zu machen.
BL 2 Referenzen für vergleichbare Leistungen: Es ist mindestens eine Referenz für den Wartungs- und Instandsetzungsservice von Mietenumsetzern der angebotenen oder ähnlichen Baureihe nachzuweisen. Es sind Angaben zum Auftraggeber einschließlich Kontaktendaten, dem Gerätemodell und dem Lieferzeitpunkt zu machen.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. 2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.