Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Entsorgung von Bioabfällen aus Haushaltungen und Gewerbe/sonstige Einrichtungen.
Die Abfälle stammen aus der Abfuhr vom Festland Nordfriesland und der Insel Sylt. Gegenstand der Ausschreibung ist die Annahme der Abfälle im Kreis Nordfriesland und die energetische und/oder die stoffliche Verwertung.
Der AG behält sich vor, die Prognosemenge gleitend der abfallwirtschaftlichen Entwicklung anzupassen (§ 3 Entsorgungsvertrag). Der zukünftige Auftragnehmer (AN) hat die Abfälle entweder an dem noch einzurichtenden Umschlag der AWNF abzuholen zu transportieren und zu verwerten. Alternativ kann er sie in einer Anlage/ Umschlagplatz im Kreis Nordfriesland annehmen und behandeln; in diesem Fall wird bei der Angebotswertung ein Bonus von 15 EUR/t berücksichtigt, da dem AG keine Umschlagkosten entstehen.Aufgrund der noch ungewissen zeitlichen Entwicklung der Bioabfallmenge wird die Verwertung in 2 Mengenstaffeln ausgeschrieben.Leistungsbeginn ist der 01.01.2029. Die feste Vertragslaufzeit beträgt 15 Jahre plus Verlängerungsoptionen; siehe § 12 Entsorgungsvertrag.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 5 Jahre, längstens bis zum 31.12.2053, sofern nicht eine der Parteien mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Jahresende kündigt. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Vertragspartner bleibt unberührt.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaft, Eigungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen udn Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Die Urkalkulation ist dem AG am Tag der Vertragsunterzeichnung, spätestens aber 4 Wochen nach Zuschlagserteilung, verschlossen vorzulegen. Es wir auf die Bestimmungen des Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) hingewiesen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
Der AG kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. vorzulegen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. Die Darstellung hat eine vollständige Liste der Gesellschafter bzw. Kommanditisten zu enthalten.
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer ist ein aktueller, den geltenden Registerstand wiedergebender Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem ich ansässig bin, vorzulegen.
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für die in 5.3.1 des Angebotsformulars genannten Unterauftragnehmer ist der Gesamtumsatz für die Jahre 2022 - 2024 und der Mittelwert der drei Jahre anzugeben.
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für die in 5.3.1 des Angebotsformulars genannten Unterauftragnehmer ist der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen für die Jahre 2022 - 2024 und der Mittelwert der drei Jahre anzugeben. Vergleichbare Leistungen sind Behandlung von vergleichbaren Abfällen in Anlagen wie der angebotenen Behandlungsanlage.
Für die in LU 1-1 des Angebotsformulars genannten Anlagen sind nachstehende Angaben (in t/a) zu machen. - Name der Behandlungsanlage(n)- genehmigte Kapazität - Jahresdurchsatz 2022- Jahresdurchsatz 2023- Jahresdurchsatz 2024- fest kontrahierte Mengen im Vertragszeitraum bis 2038 (Zeitraum ggf. geeignet differenzieren)Wenn es sich um eine Vergärungsanlage handelt, sind die Kapazitätsangaben zwischen dem Vergärungs- und dem (Nach-)Kompostierungsbereich zu unterscheiden.
Für die in LU 1-1 genannten Anlagen sind nachstehende Angaben zu machen.Eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä., aus der die wesentlichen technischen Verfahrensschritte und die entstehenden Behandlungsfraktionen hervorgehen.Sofern es sich um eine Vergärungsanlage handelt, sind neben der Beschreibung der Verfahrensschritte auch die geplanten Energieerträge anzugeben.
Für die in LU 1-1 genannten Anlagen sind nachstehende Angaben ist darzustellen, wenn die vorgesehene Behandlungsanlage noch nicht betriebsbereit ist oder ihre Nutzung für die vertragsgegenständlichen Abfälle einer nicht bereits vorliegenden behördlichen Genehmigung bedarf (z. B. Notifizierung und Zustimmung nach Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen, VVA). Dabei sind die erforderlichen Angaben zu machen, welche den AG in die Lage versetzen zu beurteilen, dass die Genehmigungs- bzw. Nutzungsvorbehalte rechtzeitig vor Leistungsbeginn ausgeräumt werden. Erforderlichenfalls sind Ersatzanlagen nachzuweisen. Der AG behält sich hierzu Rückfragen und Aufklärung vor.
Für die in LU 1-1 des Angebotsformulars genannten Anlagen ist eine eigene Darstellung bezufügen, welche Vorkehrungen für Revisionszeiten oder andere Anlagenausfälle getroffen werden (Ausfallverbund etc.).
Sofern der Bieter in LU 1-2 bzw. LU 2-2 des Angebotsformulars Übergabepunkte eingetragen hat, welche von den Behandlungsanlagen abweichen, ist eine kurze Beschreibung des vorgesehenen Übergabepunktes und der Genehmigungssituation vorzulegen.
Nachweis des Verwerters für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" für mindestens eine der folgenden Abfallschlüsselnummern: 20 03 01 (gemischte Siedlungsabfälle, hier als getrennt erfasste Bioabfälle) oder 20 01 08 (biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle) oder 20 02 01 (biologisch abbaubare Abfälle).
Nachweis des Verwerters der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder Gärprodukt durch eine vom RAL oder vergleichbaren Einrichtungen anerkannte Gütegemeinschaft, beispielsweise: Bescheinigung nach § 11 Abs. 3 BioAbfV oder Verleihungsurkunde der Bundesgütegemeinschaft Kompost. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein.
Vorzulegen ist mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen mit Angabe von- Auftraggeber (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)- Tätigkeit- Zeitraum- Jahresmenge
Für als Unterauftragnehmer vorgesehene Transporteure sind nachstehende Unterlagen vorzulegen.Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Befördern" AVV 20 03 01 oder Anzeige gem. § 53 KrWG oder Erlaubnis nach § 54 (1) KrWG
Der AN hat eine unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines Instituts gemäß § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B in Höhe von 5 % der Auftragswertes brutto zu stellen. In der Bürgschaftsurkunde muss auf die Einreden der Vorausklage gem. 771 BGB und auf das Recht der Hinterlegung ausdrücklich verzichtet werden. Der Auftragswert brutto ergibt sich aus dem Endbetrag brutto gemäß Preisblatt (Transportkosten mit tatsächlichen Entfernungen berechnet) multipliziert mit der Mindestlaufzeit von 7 Jahren. Die Bankbürgschaft ist spätestens bis 4 Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. 2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.