Lieferung einer Brandfrüherkennungs- und Löschanlage für das Entsorgungszentrum Großefehn sowie Automatisierung einer bereits vorhandenen Brandmelde- und Löschanlage. Die Regelwartung sowie der Instandhaltungsservice durch den Auftragnehmer sind ebenfalls Teil dieser Ausschreibung.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung einer Brandfrüherkennungs- und Löschanlage für das Entsorgungszentrum Großefehn, bestehend aus:- einer automatischen Werferlöschanlage für Lager- und Freiflächen der Mechanischen Aufbereitung (Bereich D) sowie- die Erweiterung der Brandmeldeanlage auf die Anlagenbereiche Bioannahmehalle (Bereich A), Vergärungs- und Komposthalle (Bereich B und C) sowie die Biologische Aufbereitung (Bereich E) einschl. Förderstrecke.Weiterhin ist die bereits vorhandene Brandmelde- und Löschanlage im Bereich der Mechanischen Aufbereitung zu automatisieren und die Förderstrecke zwischen Bereich D und E einzubinden.Die Regelwartung sowie der Instandhaltungsservice durch den Auftragnehmer sind ebenfalls Teil dieser Ausschreibung.
Auf Anforderung des AG kann der Zeitraum der Regelwartung und des Instandhaltungsservices auch über den Garantiezeitraum hinaus verlängert werden. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Aus dem Kreis der wertungsfähigen (nicht ausgeschlossenen) Angebote von geeigneten Bietern wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist jenes mit der niedrigsten Angebotssumme.
Pos. 1.1 Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Brandfrüherkennungs- und Löschanlage für die Anlagenbereiche A, B, C und E sowie zur Einbindung in die bestehende Brandmeldeanlage
Pos. 1.2 Automatisierung der bereits vorhandenen Brandmelde- und Löschanlage im Bereich D sowie der Förderstrecke zwischen Bereich D und E
Pos. 1.3 Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von elektrisch betriebenen Löschmonitoren (Werfer) für den Bereich D inkl. aller notwendigen Stahlbau- und Befestigungselemente
Pos. 2 Regelwartung einschl. aller erforderlichen Ersatz- und Verschleißteile und Vorhaltung des Störungsdienstes (EUR/a). Hier für den Zeitraum von 5 Jahren
E.Positionen: Zusätzlichen Schulungstermin von AG-Personal, Fortsetzung Regelwartung und Instandsetzungsservice
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Die Bieter werden gebeten, etwaige Fragen innerhalb der Fragefrist (siehe Deckblatt der Vergabeunterlagen) zu stellen, damit eine Beantwortung durch den AG innerhalb der Angebotsfrist sichergestellt werden kann. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen undProbleme. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt.Zur Bindefrist (siehe Deckblatt der Vergabeunterlagen): Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Bezüglich der Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Allgemein: Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden.Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Der AG kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des AG.Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
BB 1 Unternehmensbeschreibung: Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. Die Darstellung hat eine vollständige Liste der Gesellschafter bzw. Kommanditisten zu enthalten.
BB 2 Registereintrag:Als Anlage ist ein aktueller, den geltenden Registerstand wiedergebender Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz:Es sind die jeweiligen Umsätze der Jahre 2023, 2024, 2025 sowie der Mittelwert der Jahresumsätze 2023-2025 anzugeben.
WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen:Es sind sämtliche Umsätze des Unternehmens, die mit der Lieferung von Brandmeldeanlagen erzielt wurden, für die Jahre 2023, 2024, 2025 sowie der Mittelwert der Jahresumsätze 2023-2025 anzugeben.
BL1 Qualitätssicherung:Es ist ein Nachweis für die Zertifizierung gemäß DIN 14675 vorzulegen. Bei ausländischen Bietern ist eine gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage beizufügen.
BL 2 Referenzen für vergleichbare Leistungen - Brandmeldeanlage:Es sind als Referenzen mindestens drei Lieferungen von Brandfrüherkennungs- und Löschanlagen des angebotenen oder ähnlichen Modells nachzuweisen. Die Referenz kann durch den Bieter oder den Hersteller nachgewiesen werden.Dabei sind Angaben zum Auftraggeber einschließlich Kontaktendaten, dem Gerätemodell und dem Lieferzeitpunkt zu machen.
BL 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen - Wartung und Instandhaltung:Es ist mindestens eine Referenz für den Wartungs- und Instandsetzungsservice von Brandmeldeanlagen des angebotenen oder ähnlichen Modells nachzuweisen.Dabei sind Angaben zum Auftraggeber einschließlich Kontaktendaten, dem Gerätemodell und dem Lieferzeitpunkt zu machen.