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Landkreis Emsland: Transport und Verwertung von Sperrmüll
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.10.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland
DE117330968
Ordeniederung 1
49716
Meppen
Deutschland
DE949
Frau Hofschlag
serina.hofschlag@awb-emsland.de
+49 5931 5996-50

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

ATUS GmbH
DE167338600
Steindamm 39
20099
Hamburg
Deutschland
DE600
atus@atus.de
+49 402801550
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-1334
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90510000-5
90513000-6
90512000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Übernahme, Transport und Verwertung von Sperrmüll.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Übernahme, Transport und Verwertung von Sperrmüll, der über die Straßensammlung im Gebiet des Landkreises Emsland sowie über Anlieferungen zu den Zentraldeponien erfasst wird. Der Sperrmüll ist durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN genannt) zu übernehmen und ordnungsgemäß, schadlos und möglichst hochwertig zu verwerten.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2026

Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.12.2027, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DE949

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJ5VYA

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren.
Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse Nachrichten der Vergabestelle empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden.

Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.

Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.

Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.

Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter
ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

57
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der AG kann die Bieter jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat

Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften ist als Anlage eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. Die Darstellung hat eine vollständige Liste der Gesellschafter bzw. Kommanditisten zu enthalten.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften ist als Anlage ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

WL1: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sind Angaben zum Gesamtumsatz der Jahre 2022-2024 zu machen, sowie der Mittelwert der Jahresumsätze 2022-2024 anzugeben.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

WL2: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sind Angaben zum Umsatz, der mit der Behandlung von Siedlungsabfällen der Jahre 2022-2024 erzielt wurden, zu machen, sowie der Mittelwert der Jahresumsätze 2022-2024 anzugeben.

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

TL 1: Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Behandlung des Sperrmülls übernehmen sind Mengenangaben zur/zu den Behandlungsanlage(n) zu machen. Dabei sind anzugeben:
- Name der Behandlungsanlage(n)
- genehmigte Kapazität in t/a
- Jahresdurchsatz 2022
- Jahresdurchsatz 2023
- Jahresdurchsatz 2024

Eignungskriterium

Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat

TL2: Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Behandlung des Sperrmülls übernehmen ist die technische Beschreibung der vorgesehenen Abfallbehandlung anzugeben. Es ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der die wesentlichen technischen Verfahrensschritte und die entstehenden Behandlungsfraktionen hervorgehen.
Bei Mechanischen Behandlungsanlagen/Sortieranlagen sind alle entstehenden Behandlungsfraktionen mit ihrem jeweils erwarteten prozentualen Anteil aufzuführen und deren weitere Entsorgung darzustellen (Art der Anlage bzw. des Verwertungsverfahrens).

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

BL 1: Qualitätssicherung bei Verbrennungsanlagen:
Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Behandlung des Sperrmülls übernehmen sollen.
Sollte ein Bieter keine Qualitätssicherungen aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen.

Es ist ein Efb-Zertifikat beizufügen für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" des jeweils vorgesehenen Abfallschlüssels (z.B. 20 03 01 oder 19 12 10) oder Nachweis einer anderen Qualitätssicherung, z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff. bzw. 14000 ff. sofern kein Efb-Zertifikat vorgelegt wird: Auszug aus der Anlagengenehmigung, aus dem hervorgeht, dass die vorgesehene(n) Anlage(n) zur Behandlung der vertragsgegenständlichen bzw. für diese Anlage vorgesehenen Abfälle zu-gelassen ist/sind.

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

BL 2: Qualitätssicherung Mechanische Behandlungsanlage/Sortieranlage.
Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Behandlung des Sperrmülls übernehmen sollen.
Sollte ein Bieter keine Qualitätssicherungen aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen.

Es ist ein Efb-Zertifikat beizufügen für die Tätigkeit "Behandeln" und/oder "Verwerten" des Abfallschlüssels AVV 20 03 07. Oder bei ausländischen Bietern: Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff bzw. 14000 ff

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

BL 3 Referenzen Behandler (mindestens eine Referenz)
Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Behandlung des Sperrmülls übernehmen sollen.
Sollte ein Bieter keine Referenzen aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen.

Es ist mindestens eine Referenz für die Behandlung von Siedlungsabfällen in Anlagen wie der angebotenen Behandlungsanlage zu nennen, mit Angaben von Auftraggeber (Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer eines Ansprechpartners), Tätigkeit, Zeitraum und Umfang der Tätigkeit.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der AG weist auf § 63 VgV hin.
Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung