Übernahme, Transport und Verwertung der in Megenlose aufgeteilten Abfälle aus der Kompostabsiebung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung der folgenden in Mengenlose aufgeteilten Abfälle durch den Auftragnehmer.Szenario 1: Entsorgung von Siebresten > 12 mm aus der ersten Siebung jeweils mit 2.500 t/a als Mengenlose 1 und 2.Szenario 2: Entsorgung von Siebresten 12 bis 40 mm aus der zweiten Siebung mit jeweils 2.000 t/a als Mengenlose 3 und 4.Szenario 3: Entsorgung von Siebresten > 12 mm aus der ersten Siebung mit 2.200 t/a als Los 5 und Entsorgung von Siebresten 12 bis 40 mm aus der zweiten Siebung mit 2.200 t/a als Los 6.Es gibt drei alternative Szenarien, von denen nur das wirtschaftlichste bezuschlagt wird, während die anderen beiden ersatzlos entfallen.Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Er verlängert sich um ein Jahr (bis 31.12.2027), wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf vom AG gekündigt wird. Er verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis längstens 31.12.2028), wenn er nicht von einem der beiden Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Innerhalb des Kreises der wertungsfähigen Angebote geeigneter Bieter wird der Zuschlag auf die wirtschaftlichsten Angebote innerhalb eines Szenarios erteilt. Als wirtschaftlichstes Angebot gilt jeweils der niedrigste Bewertungspreis.
Der Bewertungspreis setzt sich wie folgt zusammen:- Angebot (Summe netto) gemäß Preisblatt für das betreffende Los, - Bewertungsmalus je Szenario,- Die Kosten für CO2-Emissionsrechte (siehe Kap. 2.12.4 der Vergabeunterlagen)- Sofern angeboten, etwaige Rabatte für den Zuschlag auf beide Lose innerhalb eines Szenarios
Es gibt drei alternative Szenarien (vgl. Erläuterungen in Kap. 3.3 der Vergabeunterlagen), von denen nur das wirtschaftlichste bezuschlagt wird, während die anderen beiden Szenarien ersatzlos entfallen.
Transport- und Verwertungsentgelt in EUR/t
Malus 1Der Auftraggeber hat in Szenario 2 Los 3 und 4 sowie Szenario 3 Los 6 mehr Material einer zweiten Siebung zu unterziehen, was zu Mehrkosten führt. In Szenario 2 und 3 wird daher ein Malus für den Aufwand der zweiten Siebung auf den Angebotspreis des Bieters addiert.Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen.Malus 2Die außerhalb dieses Vertrages angesiedelten Kosten für die Entsorgung der erhöhten EBS-Mengen in Szenario 2 Los 3 und 4 sowie Szenario 3 Los 6 werden als Malus berücksichtigt.Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Sofern der AN eine thermische Verwertung der vertragsgegenständlichen Abfälle vorsieht, wird der AG dem AN im Vertragsverlauf die Kosten für CO2-Emissionsrechte erstatten. Die Bieter haben die der thermischen Verwertung zugeführten Mengenanteile je Abfallschlüssel im Preisblatt verbindlich anzugeben. Für die Zwecke der Angebotsbewertung werden diese Abfälle mit den Standardfaktoren aus Anhang 2, Teil 5 der EBeV (verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030) gewichtet, um den fossilen CO2-Ausstoß zu ermitteln. In der Angebotsbewertung werden die Kosten für CO2-Emissionsrechte mit netto 65 EUR pro Tonne CO2 angenommen.
Sofern angeboten, werden etwaige Rabatte für den Zuschlag auf beide Lose innerhalb eines Szenarios beim Bewertungspreis berücksichtigt.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden.
Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme. Weitere Auskünfte werden ebenfalls auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt.
Zur Bindefrist (siehe Deckblatt der Vergabeunterlagen): Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen hingewiesen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Der AG kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
BB2 RegistereintragAls Anlage ist ein aktueller, den geltenden Registerstand wiedergebender Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
Zusätzlich ist unter BB1 ergänzend eine Unternehmensbeschreibung vorzulegen.
WL1 Eigenerklärung zum GesamtumsatzFür jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, auszufüllen.Anzugeben ist der Gesamtumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 sowie der Mittelwert aus den drei Jahren.
WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen LeistungenFür jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, auszufüllen.Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.Als ähnliche Leistung gilt die Behandlung von Siedlungsabfällen.Anzugeben ist der Gesamtumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 sowie der Mittelwert aus den drei Jahren.
LU 1: Technische Beschreibung der vorgesehenen Abfallbehandlung Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o.Ä. beizufügen, aus der die wesentlichen technischen Verfahrensschritte und die entstehenden Behandlungsfraktionen hervorgehen.
TL 1 Mengenangaben zur/zu den Verwertungsanlage(n)Es sind für die unter Kap. 5.3.1 der Vergabeunterlagen angegebenen Anlagen die genehmigte Kapazität sowie die Jahresumsätze der Jahre 2022-2024 in t/a anzugeben.
BL 1 Qualitätssicherung BehandlerFür jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, auszufüllen.Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.Vorzulegen ist ein Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" von AVV 19 05 01 und/oder 19 05 03 und/oder 19 12 12.Bei ausländischen Bietern ist eine gleichwertige Qualitätssicherung, z.B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff bzw. 14000 ff, darzulegen.
BL 2 Qualitätssicherung TransporteureNachweis der Anzeige über die Tätigkeit ihres Betriebes gemäß § 53 (1) KrWG oder die Erlaubnis zur Beförderung gemäß § 54 (1) KrWG bzw. eine Transportgenehmigung nach § 49 (1) des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Gemäß § 54 (3) KrWG sind Entsorgungsfachbetriebe im Sinne von § 56 KrWG, soweit sie für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifiziert sind, von der Erlaubnispflicht nach § 54 ausgenommen. In diesem Fall ist das entsprechende Zertifikat vorzulegen (Efb-Zertifikat für Tätigkeit "Befördern").
BL 3 Referenzen Behandler (mindestens eine Referenz)Sollte ein Bieter keine Referenzen für die Behandlung von Siedlungsabfällen aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.Es ist mindestens eine Referenz für die Behandlung von Siedlungsabfällen nachzuweisen mit Angabe von: - Auftraggeber (inkl. Name, E-Mail-Adresse und telefonnummer eines Ansprechpartners)- Tätigkeit- Zeitraum- Umfang der Tätigkeit
Zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher bestehender und zukünftiger Verpflichtungen des AN gegenüber der AG aus dem vorliegenden Vertrag - insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz - und für die Erstattung von Überzahlungen hat der AN eine unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines Instituts gemäß § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B in Höhe von 5 % des Auftragswertes netto zu stellen. Der Auftragswert netto ergibt sich aus dem Nettopreis in EUR/t des Bieters, multipliziert mit der Menge der bezuschlagten Lose gemäß Preisblatt und multipliziert mit der Mindestlaufzeit (ohne Verlängerungsoption).
Der AG weist auf § 63 VgV hin. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Für Los 1 sind 2.500 t/a aus dem Material der ersten Siebung (Siebüberlauf > 12 mm) am Standort des Auftraggebers zu übernehmen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
Für Los 2 sind 2.500 t/a aus dem Material der ersten Siebung (Siebüberlauf > 12 mm) am Standort des Auftraggebers zu übernehmen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
Für Los 3 sind 2.000 t/a aus dem Material der zweiten Siebung (Siebüberlauf > 12 mm und < 40 mm) am Standort des Auftraggebers zu übernehmen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
Für Los 4 sind 2.000 t/a aus dem Material der zweiten Siebung (Siebüberlauf > 12 mm und < 40 mm) am Standort des Auftraggebers zu übernehmen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
Für Los 5 sind 2.200 t/a aus dem Material der ersten Siebung (Siebüberlauf > 12 mm) am Standort des Auftraggebers zu übernehmen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
Für Los 6 sind 2.200 t/a aus dem Material der zweiten Siebung (Siebüberlauf > 12 mm und < 40 mm) am Standort des Auftraggebers zu übernehmen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.