Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme, Transport und Verwertung des gesammelten Altpapiers aus dem Kreisgebiet Emsland.
Der AN hat die PPK an der Umschlaganlage des AG in Haren/OT Weswue zu übernehmen. Der AG führt die Verladung der PPK durch. Das Altpapier wird lose gelagert und ebenfalls lose übergeben. Die PPK sind einer ordnungsgemäßen und schadlosen stofflichen Verwertung zuzuführen. Es ist dem AN freigestellt, ob er das Material direkt zu einer Papierfabrik fährt oder zuvor sortiert, lagert, presst oder anderweitig behandelt. Im Rahmen der Leistung ist der AN in der Wahl des Transportfahrzeugs grundsätzlich frei; es können alle für die zu transportieren Abfälle geeigneten und zulässigen Systeme verwendet werden, z. B. Walking-Floor-Fahrzeuge oder Containerzüge. Im Fall von Containerzügen hat der AN für den Transport PPK-Abrollcontainer im erforderlichen Umfang zu stellen.
Zur Förderung der Elektromobilität sollen für die hier ausgeschriebenen Transportleistungen ausschließlich batterie-elektrische Fahrzeuge eingesetzt werden. Sofern dem AN zum Leistungsbeginn noch keine oder nicht ausreichend batterie-elektrisch betriebene Fahrzeuge zur Verfügung stehen sollten, ist es für das erste Leistungsjahr zulässig, auch andere saubere Fahrzeuge einzusetzen. Als alternative saubere Fahrzeuge gelten jene, die mit Biokraftstoff, Wasserstoff oder HVO betrieben werden.
Er verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.12.2028), wenn er nicht bis zum 31.12.2026 vom AG gekündigt wird. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages durch den AN wird ausgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2029), wenn er nicht bis zum 31.12.2027 durch den AG oder durch den AN gekündigt wird.
Innerhalb des Kreises der wertungsfähigen Angebote geeigneter Bieter wird der Zuschlag auf das Angebot erteilt, welches für den AG die wirtschaftlichste Lösung darstellt.Der Zuschlag wird auf die Lösung mit dem niedrigsten Netto-Jahresbetrag erteilt.
Die Angebotssumme netto ergibt sich aus dem Entgelt für die Übernahme und Transport des Altpapiers (Pos. 1) sowie einem Vermarktungserlös für die PPK (Pos. 2).Vermarktungserlöse, welche an den AG ausgekehrt werden sollen, sind daher ohne Vorzeichen anzugeben (dieses ist im Preisblatt bereits eingetragen). Sollte ein Entgelt anstelle eines Erlöses für die Verwertung verlangt werden, ist der Preis mit einem negativen Vorzeichen einzutragen (zusätzliches negatives Vorzeichen = positives Vorzeichen).
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt.
Zur Bindefrist (siehe Deckblatt der Vergabeunterlagen): Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes - NTVergG hingewiesen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Der AG kann die Bieter jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
BB2 RegistereintragAls Anlage ist ein aktueller, den geltenden Registerstand wiedergebender Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
Zusätzlich ist unter BB 1 Unternehmensbeschreibungals Anlage eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. Die AG behalten sich vor, eine vollständige Liste der Gesellschafter, Kommanditisten bzw. vergleichbare Angaben nachzufordern.
WL1 Eigenerklärung zum GesamtumsatzFür jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften ist der Gesamtumsatz für die Jahre 2022 - 2024 und der Mittelwert der drei Jahre anzugeben.
WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren LeistungenFür jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften ist der Umsatz mit ähnlichen Leistungen für die Jahre 2022 - 2024 und der Mittelwert der drei Jahre anzugeben. Als ähnliche Leistung gelten sämtliche Umsätze, die im Bereich PPK erzielt wurden: Übernahme, Logistik, Verkaufserlöse aus privaten, gewerblichen oder kommunalen Quellen.Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind allein die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.4 einreichen.
BL 1 Qualitätssicherung BieterFür den Bieter und mindestens einem Mitglied von Bietergemeinschaften ist ein Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Bieter selbst durchgeführte Tätigkeit mit dem Abfallschlüssel AVV 20 01 01 vorzulegen. Dabei müssen mindestens die selbst durchgeführten operativen Haupttätigkeiten zertifiziert sein, also bspw. Befördern, Behandeln oder Verwerten; Handeln und Makeln werden als Auffangtätigkeiten angesehen, sofern der Bieter keinerlei operative Handlungen ausführt, sondern nur verwaltet.Bei ausländischen Bietern ist eine jeweils gleichwertige Qualitätssicherung vorzulegen.
BL 2 Qualitätssicherung UnterauftragnehmerFür jeden Unterauftragnehmer ist ein Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die zutreffenden Leistungsteile/ Tätigkeiten, also bspw. Behandeln, Verwerten oder Handeln und Makeln von AVV 15 01 01 oder AVV 20 01 01 vorzulegen.Bei ausländischen Bietern ist eine jeweils gleichwertige Qualitätssicherung vorzulegen.Sollte ein Bieter keinen Nachweis aufweisen, so sind die Angaben und Unterlagen für den Unterauftragnehmer einzureichen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.4 einreichen.
BL 3 ReferenzenFür jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften ist mindestens eine Referenz für Übernahme, Logistik, Verkauf von PPK aus privaten, gewerblichen oder kommunalen Quellen anzugeben mit Angabe von Auftraggeber, Tätigkeit, Umfang in t/a und Zeitraum.Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher bestehender und zukünftiger Verpflichtungen des AN gegenüber dem AG aus dem vorliegenden Vertrag - insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz - hat der AN eine unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines Instituts gemäß § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B in Höhe von 5 % der Gesamtauftragssumme zu stellen. Die Gesamtauftragssumme ergibt sich aus den summierten Beträgen (alle Positionen mit positivem Vorzeichen) von Pos. 1 und 2 netto in EUR/a gemäß Preisblatt, verknüpft mit dem Vordersatz und der Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. 2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.