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Verfahrensangaben

Abfallwirtschaft Region Hannover: Lieferung von zwei Beschickungs- und zwei Rezirk...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.02.2026
19.02.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover
DE226221721
Karl-Wiechert-Allee 60 c
30625
Hannover
Deutschland
DE929
Herr Lühr
einkauf@aha-region.de
+49 511 99 11 416 55

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3308

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

42122000-0
42122210-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover betreibt am
Standort Hannover-Lahe eine mechanisch-biologische Restabfallbehandlungsanlage (MBA). Der mechanischen Aufbereitungsanlage (MA), in der Restabfälle in verschiedenen Schritten aufbereitet werden, ist die biologische Aufbereitung (BA) nachgeschaltet. Hierbei wird ein Teil der separierten Feinfraktion einer Vergärung zugeführt, bei der in drei Gärbehältern Biogas erzeugt wird. Die Beschickung der Gärbehälter erfolgt mittels zwei Dickstoffpumpenlinien. Der Gärstoff aus den Gärbehältern wird teilweise im Kreislauf geführt. Dafür wird er von zwei Rezirkulationspumpen zurück zu den Beschickungspumpen gepumpt. Die Pumpaggregate sollen am selben Ort durch neue Aggregate ersetzt werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Auftrags ist die Demontage der Altgeräte sowie die Lieferung und Montage der vier neuen Pumpaggregate inkl. aller Zubehörteile (wie Nebenaggregate, Peripherie etc.). Die Vorhaltung eines Störungsdienstes ist ebenfalls Teil der Leistung.
Unter dem Begriff "Pumpaggregate" werden hier die Pumpen inkl. aller zugehörigen Aggregate (Beschickungspumpen, Rezirkulationspumpen, Zuführschnecken, Hydraulikaggregate, Steuer und Schaltschrank) verstanden.
Der Lieferumfang umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
- Demontage der alten Pumpaggregate und der zugehörigen Einrichtungen inkl. Entsorgung.
- Lieferung und Montage der vier Pumpaggregate gemäß Leistungsbeschreibung inkl. aller zugehörigen Elemente. Alle Bestandteile haben fabrikneu zu sein.
- Durchführung der baulichen Ausführungen im Umfang der Leistungsbeschreibung.
- Durchführung der Inbetriebnahme sowie eines Probebetriebs gemäß Leistungsbeschreibung.
- Zugehörige Planungsleistungen inkl. Dokumentation
- Schulungen der Mitarbeiter des Auftraggebers
- Vorhalten eines Störungsdienstes
Der Durchsatz der Beschickungspumpen bei 10 bar muss jeweils mind. 80 m³/h betragen; der Durchsatz der Rezirkulationspumpen bei 5 bar mind. 27 m³/h. Die Pumpen müssen jeweils mit 2-Kreis-Hydraulik ausgestattet sein.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
08.02.2027
29.04.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Moorwaldweg 312
30659
Hannover
Deutschland
DE929

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diesen Teilnahmewettbewerb registrieren.
Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bewerber sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden.

Zu "Weitere Auskünfte - oben genannte Stelle": Bestehen nach Auffassung des Bewerbers in den Teilnahmeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf
Anfrage über das Portal DTVP erteilt.

Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: Die Mindestanzahl versteht sich unter der Maßgabe, dass mindestens drei geeignete Bewerber teilnehmen; andernfalls kann die Zahl tatsächlich auch niedriger sein.

Zu Ausführungsfristen bzw. Laufzeit des Vertrags:
Innerhalb von vier Wochen nach Auftragserteilung (gerechnet ab Absendung des Zuschlagsschreibens) hat der Auftragnehmer einen konkreten Terminplan für die gesamte Leistungsdurchführung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Er hat dabei die hier genannten Fristen zu beachten und folgende Teile der Ausführung im Rahmen des Terminplans mit dem Auftraggeber je Linie abzustimmen:
- Lieferfrist
- Demontage der Altgeräte
- Montage der Neugeräte
- Inbetriebnahme
- Probebetrieb
Der Auftraggeber hat pro Linie eine Stillstandzeit von 21 Kalendertagen eingeplant. Als Stillstandzeit gilt die Zeit zwischen dem Beginn der Demontage für die Altgeräte bis zur Aufnahme des Probebetriebs mit Material, also der Zeitraum, in dem keine Produktion erfolgt.
Die Demontage und Montage der zweiten Linie muss vier Wochen nach der Inbetriebnahme der ersten Linie erfolgen, sodass stets sichergestellt werden kann, dass eine Linie einsetzbar ist.
Die Lieferung bzw. der Beginn der Montagearbeiten für die erste Linie darf nicht später als neun Monate nach der Auftragserteilung (gerechnet ab Absendung des Zuschlagsschreibens) beginnen. Unter der Annahme, dass das Auftragsschreiben am 08.05.2026 versendet wird, müssten die Arbeiten an der ersten Linie demnach spätestens bis zum 08.02.2027 begonnen haben; bei einer späteren Versendung verschiebt sich der Termin entsprechend der Tage der späteren Absendung. Unter Berücksichtigung der o. g. maximalen Fristen würde die Stillstandzeit für die zweite Linie dann am 24.04.2027 enden. Nach einem fünftägigen Probebetrieb wäre die Ausführung der Gesamtleistung am 29.04.2027 abgeschlossen, wobei der Auftragnehmer im Zuge der Abstimmung des konkreten Terminplans unter Beachtung der benannten Fristen eine schnellere Ausführung realisieren kann.
Sollten bei der Ausführung mehr zusätzliche Kalendertage Stillstandzeit als 21 je Linie benötigt werden, so ist der Auftragnehmer zum Ersatz der Kosten verpflichtet (auf Basis von 10.000 EUR je zusätzlichem Kalendertag). Dabei handelt es sich nicht um eine Vertragsstrafe. Eine schnellere Ausführung bringt hingegen keine Vorteile für den Auftraggeber, da seine interne Planung für die Stillstandzeit auf die 21 Kalendertrage ausgerichtet ist.
Die Kosten für eine Überschreitung der 21 Kalendertage Stillstandzeit je Linie sind vom Auftragnehmer nur zu ersetzen, sofern er die Überschreitung zu vertreten hat. Dementsprechend gehen Verzögerungen, die vom Auftraggeber oder einem Dritten zu vertreten sind (bspw. Firma, welche die Einbindung in die Leitwarte übernimmt), nicht zulasten des Auftragnehmers.

Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen.

Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Teilnahmeunterlagen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJ583J

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber kann die Bewerber gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Es besteht kein Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der Auftraggeber für die Feststellung der Eignung für erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Inhalten der Teilnahmeanträge bleiben ebenso vorbehalten.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Anforderungen gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 bezüglich Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Für jeden Bewerber, jedes Mitglied von Bewerbergemeinschaften.
BB 1 Unternehmensbeschreibung: Als Anlage ist eine
eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen hervorgehen (z. B. Unternehmensstruktur,
Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, ggf. zuständige
Niederlassung).
BB 2 Registereintrag: Als Anlage ist ein aktueller Auszug
aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, beigefügt.
Der Bewerber, jedes Mitglied von Bewerbergemeinschaften und jeder
Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB und zur Anlage zum BMWK Rundschreiben vom 14.04.2022 eine Erklärung abzugeben. Die jeweils abzugebenden Erklärungen sind in Kap. 4.4 der Teilnahmeunterlagen bzw. des Bewerbungsformulars enthalten.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Für jeden Bewerber, jedes Mitglied von Bewerbergemeinschaften.
Sollte ein Bewerber keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 4.3.2 der Teilnahmeunterlagen einreichen.
Angaben jeweils für 2023, 2024, 2025 (ggf. vorläufig) und Mittelwert 2023-2025:
- WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz
- WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, bezogen auf sämtliche Umsätze für die Lieferung von Dickstoffpumpen (Beschickungs- oder Rezirkulationspumpen).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Für jeden Bewerber, mindestens ein Mitglied von Bewerbergemeinschaften. Sollte ein Bewerber keine Referenzen aufweisen, so sind die Angaben des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 4.3.2 der Teilnahmeunterlagen einreichen.
BL 1 Referenzen (mindestens drei Referenzen): Lieferung von Dickstoffpumpen (Beschickungs- und Rezirkulationspumpen) der gleichen Bauart, die in Europa im Einsatz sind.
Von den drei Referenzen muss mindestens eine Referenz älter als drei Jahre sein und bei mindestens einer Referenz muss vorbehandelter Restabfall gepumpt worden sein; mit Angabe:
- des Auftraggebers,
- des Modells,
- des Lieferjahrs,
- des Einsatzzwecks/des geförderten Materials,
- Kontakt des jeweiligen Referenzgebers.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Der Auftragnehmer hat folgende zwei Bürgschaften zu stellen: Anzahlungsbürgschaft zur Absicherung der vom Auftraggeber geleisteten Anzahlung und eine Gewährleistungsbürgschaft zur Absicherung der Mängelansprüche des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer hat unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaften eines Instituts gemäß § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B zu stellen. Die Anzahlungsbürgschaft beläuft sich auf 50 % der Anzahlung; die Gewährleistungsbürgschaft beläuft sich auf 5 % der Gesamtsumme brutto gemäß Preisblatt. In den Bürgschaftsurkunden muss auf die Rechte aus den §§ 770 und 771 BGB und auf das Recht der Hinterlegung ausdrücklich verzichtet werden. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
Gemäß § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B kann die Sicherheit alternativ auch durch Hinterlegung von Geld geleistet werden. Die Beträge und Fristen entsprechen dabei denen bei den Bürgschaften. Hinsichtlich der organisatorischen Abwicklung solcher Hinterlegungen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig zu kontaktieren und die Details mit ihm abzustimmen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bewerbergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung