Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diesen Teilnahmewettbewerb registrieren.
Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bewerber sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden.
Zu "Weitere Auskünfte - oben genannte Stelle": Bestehen nach Auffassung des Bewerbers in den Teilnahmeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf
Anfrage über das Portal DTVP erteilt.
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: Die Mindestanzahl versteht sich unter der Maßgabe, dass mindestens drei geeignete Bewerber teilnehmen; andernfalls kann die Zahl tatsächlich auch niedriger sein.
Zu Ausführungsfristen bzw. Laufzeit des Vertrags:
Innerhalb von vier Wochen nach Auftragserteilung (gerechnet ab Absendung des Zuschlagsschreibens) hat der Auftragnehmer einen konkreten Terminplan für die gesamte Leistungsdurchführung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Er hat dabei die hier genannten Fristen zu beachten und folgende Teile der Ausführung im Rahmen des Terminplans mit dem Auftraggeber je Linie abzustimmen:
- Lieferfrist
- Demontage der Altgeräte
- Montage der Neugeräte
- Inbetriebnahme
- Probebetrieb
Der Auftraggeber hat pro Linie eine Stillstandzeit von 21 Kalendertagen eingeplant. Als Stillstandzeit gilt die Zeit zwischen dem Beginn der Demontage für die Altgeräte bis zur Aufnahme des Probebetriebs mit Material, also der Zeitraum, in dem keine Produktion erfolgt.
Die Demontage und Montage der zweiten Linie muss vier Wochen nach der Inbetriebnahme der ersten Linie erfolgen, sodass stets sichergestellt werden kann, dass eine Linie einsetzbar ist.
Die Lieferung bzw. der Beginn der Montagearbeiten für die erste Linie darf nicht später als neun Monate nach der Auftragserteilung (gerechnet ab Absendung des Zuschlagsschreibens) beginnen. Unter der Annahme, dass das Auftragsschreiben am 08.05.2026 versendet wird, müssten die Arbeiten an der ersten Linie demnach spätestens bis zum 08.02.2027 begonnen haben; bei einer späteren Versendung verschiebt sich der Termin entsprechend der Tage der späteren Absendung. Unter Berücksichtigung der o. g. maximalen Fristen würde die Stillstandzeit für die zweite Linie dann am 24.04.2027 enden. Nach einem fünftägigen Probebetrieb wäre die Ausführung der Gesamtleistung am 29.04.2027 abgeschlossen, wobei der Auftragnehmer im Zuge der Abstimmung des konkreten Terminplans unter Beachtung der benannten Fristen eine schnellere Ausführung realisieren kann.
Sollten bei der Ausführung mehr zusätzliche Kalendertage Stillstandzeit als 21 je Linie benötigt werden, so ist der Auftragnehmer zum Ersatz der Kosten verpflichtet (auf Basis von 10.000 EUR je zusätzlichem Kalendertag). Dabei handelt es sich nicht um eine Vertragsstrafe. Eine schnellere Ausführung bringt hingegen keine Vorteile für den Auftraggeber, da seine interne Planung für die Stillstandzeit auf die 21 Kalendertrage ausgerichtet ist.
Die Kosten für eine Überschreitung der 21 Kalendertage Stillstandzeit je Linie sind vom Auftragnehmer nur zu ersetzen, sofern er die Überschreitung zu vertreten hat. Dementsprechend gehen Verzögerungen, die vom Auftraggeber oder einem Dritten zu vertreten sind (bspw. Firma, welche die Einbindung in die Leitwarte übernimmt), nicht zulasten des Auftragnehmers.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Teilnahmeunterlagen.