Abfallwirtschaft Region Hannover: Lieferung von stationären Trommelsiebmaschinen
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
16.09.2025
19.09.2025 12:00 Uhr
19.09.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover
DE226221721
Karl-Wiechert-Allee 60 c
30625
Hannover
Deutschland
DE929
Herr Lühr
einkauf@aha-region.de
+49 511 99 11 416 55

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-3308

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

42900000-5
42914000-6
16000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover betreibt am Standort Hannover-Lahe eine mechanisch-biologische Restabfallbehandlungsanlage (MBA). Der biologischen Behandlung (BA) ist eine mechanische Aufbereitung (MA) vorgeschaltet. Dort erfolgt eine Aufbereitung der Restabfälle mittels Zerkleinerer, Magnetscheider und Trommelsieben. Die vier stationären Trommelsiebmaschinen haben in absehbarer Zeit das Ende ihrer Lebensdauer erreicht, sodass sie ersetzt werden sollen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung inkl. Montage der vier Trommelsiebmaschinen inkl. Zubehör. Die Demontage und Entsorgung bzw. Verwertung der Altgeräte inkl. der zugehörigen Teile ist ebenfalls Teil der Leistung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
31.07.2026
01.07.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Moorwaldweg 312
30659
Hannover
Deutschland
DE929

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Hinsichtlich der Zuschlagskriterien siehe Kap. 2.11.3 der Vergabeunterlagen.
Die Trommelsiebmaschinen müssen u. a. folgende Parameter einhalten:
- Der jeweilige Trommelkörper muss mindestens 15 Tonnen schwer sein.
- Siebtrommel mit versetzter Rundlochung 60 mm, effektive Siebfläche: mind. 60 % der Gesamtsiebfläche.
- Der Durchsatz muss mindestens 27 t/h betragen.
- Die Innenauskleidung der Siebtrommeln (soweit nötig), die Siebbleche und die Auskleidung der Trichter müssen aus Hardox 400 oder gleichwertig bezüglich Abrieb- und Rissfestigkeit sowie Schlagzähigkeit ausgeführt sein, Materialstärke: ca. 10 mm. Die Siebbleche und Verschleißschutzbleche sind geschraubt auszuführen.
- Die Siebtrommel muss im Inneren über geeignete (geschraubte) Mitnehmer verfügen, die eine gute Umwälzung und Förderung des Materials gewährleisten.
- Aufgrund aktueller Probleme mit der Laufruhe von Ersatztrommelkörpern müssen die Laufrollen der neuen Maschinen mit einer Pendelradlagerung ausgeführt werden. Die Lagerung des Rollkörpers hat auf 4 Pendelrollen pro Seite (also insgesamt 8), davon 2 je Seite angetrieben (also insgesamt 4), zu erfolgen, welche die Lastaufnahme ausgleichen und eine gleichmäßige Einleitung der Kräfte auf alle 4 Lagerpunkte garantieren. Es wird klargestellt, dass die 4 angetriebenen Pendelrollen sich auf beide Seiten und beide Enden des Trommelkörpers verteilen müssen, d. h. die mittleren Pendelrollen jeder Seite sind jeweils nicht angetrieben, sondern die außenliegenden. Jede angetriebene Pendelrolle muss mit einem separaten Antrieb ausgestattet sein. Neben der Gewährleistung der Laufruhe ist die Anordnung mit außenliegenden Antrieben auch erforderlich, um einen schnellen und effizienten Zugriff bei Wartungs- und Reparaturarbeiten sicherzustellen, was im Störfall besonders wichtig ist.
Weitere technische Anforderungen sind in der Leistungsbeschreibung (kap. 3 der Vergabeunterlagen) aufgeführt.
Ausführungsfristen: Innerhalb von vier Wochen nach Auftragserteilung (gerechnet ab Absendung des Zuschlagsschreibens) hat der Auftragnehmer einen konkreten Terminplan für die gesamte Leistungsdurchführung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Er hat dabei die in in Kap. 3.17 der Vergabeunterlagen festgelegten Fristen zu beachten und folgende Teile der Ausführung abzustimmen:
- Demontage der Altgeräte
- Montagebeginn der Neugeräte
- Kalte Inbetriebnahme
- Warme Inbetriebnahme mit anschließendem Probebetrieb
- Abnahme
Die Trommelsiebmaschinen sollen in drei Kampagnen installiert werden. Eine Kampagne ist dabei als eine Leistungsausführung für einen Teilbereich zu verstehen, die vom Beginn der Demontage der betreffenden Altgeräte bis hin zum Abschluss des Probebetriebs der betreffenden Neugeräte reicht. Es werden folgende Teilausführungen der Leistung als eigene Kampagne definiert:
- F301 Ausführung in einer Kampagne
- F100 und F200 Ausführung in einer gemeinsamen Kampagne
- F300 Ausführung in einer Kampagne
Der Beginn der ersten Kampagne darf nicht später als 9 Monate nach der Auftragserteilung (gerechnet ab Absendung des Zuschlagsschreibens) beginnen.
Der Auftraggeber hat eine Stillstandzeit von 16 Kalendertagen inkl. 3 Wochenenden je Kampagne eingeplant. Der Zeitversatz zwischen den einzelnen Kampagnen hat mindestens 4 Wochen und maximal 20 Wochen zu betragen (gerechnet ab Ende der Stillstandzeit).
Ein erhöhter Zeitbedarf wird als Ausfallkosten bei der preislichen Bewertung der Angebote berücksichtigt.
Sollten bei der Ausführung einer Kampagne mehr zusätzliche Kalendertage als im Angebot angegeben benötigt werden, so ist der Auftragnehmer zum Ersatz der Kosten verpflichtet, sofern diese Zusatztage auf einen Werktag (Mo-Fr) fallen (auf Basis von 10.000 EUR je zusätzlichem Werktag). Dabei handelt es sich nicht um eine Vertragsstrafe.
Sollte der Auftragnehmer weniger als 16 Kalendertage in einer Kampagne benötigen, erfolgt eine zusätzliche Vergütung dieses Erfolgs, sofern diese Zusatztage auf einen Werktag (Mo-Fr) fallen (bei F100 und F200 sowie bei F300 8.000 EUR je eingespartem Werktag, bei F301 4.000 EUR je eingespartem Werktag, sofern keine Nachbesserungen an der Leistung anstehen).
Unter der Annahme, dass das Auftragsschreiben am 31.10.2025 versendet wird, müsste die erste Kampagne demnach spätestens bis zum 31.07.2026 begonnen haben; bei einer späteren Versendung verschiebt sich der Termin entsprechend. Unter Berücksichtigung der o. g. maximalen Fristen würde die Stillstandzeit der letzten Kampagne dann bspw. am 24.06.2027 enden. Nach einem einwöchigen Probebetrieb wäre die Ausführung der Gesamtleistung theoretisch am 01.07.2027 abgeschlossen, wobei der Auftragnehmer im Zuge der Abstimmung des konkreten Terminplans unter Beachtung der benannten Fristen eine schnellere Ausführung realisieren kann.
Für die Details zu den Ausführungsfristen siehe Kap. 3.17 der Vergabeunterlagen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJ54JP

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren.
Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden. Zu "Weitere Auskünfte - oben genannte Stelle": Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf
Anfrage über das Portal DTVP erteilt.
Zu "Datum der Angebotsöffnung": Der angegebene Zeitpunkt ist der
frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes hingewiesen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers.
Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter dem nicht binnen der von dem Auftraggeber gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der Auftraggeber für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten bleiben ebenso vorbehalten.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Anforderungen gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 bezüglich Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften.
BB 1 Unternehmensbeschreibung: Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen hervorgehen (z. B. Unternehmensstruktur,
Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, ggf. zuständige
Niederlassung). Falls der Bieter nicht mit dem Hersteller der Trommelsiebmaschinen identisch ist, befindet sich als Anlage zum Angebot eine zusätzliche Unternehmensbeschreibung des Herstellers.
BB 2 Registereintrag: Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des
Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beigefügt.
Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB und zur Anlage zum BMWK Rundschreiben vom 14.04.2022 eine Erklärung abzugeben. Die jeweils abzugebenden Erklärungen sind in Kap. 5.4 der Vergabeunterlagen bzw. des Angebotsformulars enthalten.

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften.
Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
Angaben jeweils für 2022, 2023, 2024 und Mittelwert 2022-2024:
- WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz; falls der Bieter nicht mit dem Hersteller der Trommelsiebmaschinen identisch ist, sind zusätzlich die Gesamtumsätze des Herstellers einzutragen.
- WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, bezogen auf sämtliche Umsätze für die Lieferung von Trommelsiebmaschinen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften.
Sollte ein Bieter die entsprechenden Referenzen nicht aufweisen, so sind die Angaben und Unterlagen für den Unterauftragnehmer einzureichen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
BL 1 Referenzen (mindestens drei Referenzen):
Lieferung von stationären Trommelsiebmaschinen der gleichen Bauart, die für Hausmüll oder schwereres Material (keine Kunststoffe) in Europa im Einsatz sind, davon mindestens eine für mehr als drei Jahre; mit Angabe:
- des Auftraggebers,
- des Modells,
- des Lieferjahrs,
- des Einsatzzwecks (z. B. Hausmüll in MA),
- Angabe, ob vier separat angetriebene Pendelrollen, je zwei pro Seite und an jedem Ende, vorhanden sind,
- Kontakt des jeweiligen Referenzgebers.
Der Auftraggeber erkennt nur Konstruktionen als "gleiche Bauart" an, welche folgendes Merkmal aufweisen: Lagerung des Trommelkörpers auf 4 Pendelrollen pro Seite (insgesamt also 8), davon 2 je Seite angetrieben (also insgesamt 4 angetrieben, vgl. Kap. 3.5.2 (6) der Vergabeunterlagen).

Finanzierung

Bezüglich Sicherheitsleistungen siehe Kap. 4.7 der Vergabeunterlagen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung