Los 1: Umschlag von ca. 9.000 t/a PPK in Walking Floor-FahrzeugeLos 2: Übernahme und ordnungsgemäße Verwertung der PPK, soweit nicht eine Herausgabe an die Systeme erfolgt.
Gegenstand der in Los 1 ausgeschriebenen Leistung ist der Umschlag der vom Osnabrücker Service-Betrieb erfassten PPK in einer hierfür geeigneten und genehmigten Anlage. Die Anlage muss für einen Umschlag in Großraumtransporter (Walking Floor) geeignet sein. Die Entfernung der vorgesehenen Umschlaganlage zum Einsammlungsgebiet (Stadt Osnabrück) und zum Betriebshof des OSB beeinflusst die Kosten der Einsammlung. Deshalb darf sich der Standort der Umschlaganlage nicht weiter als 15 Straßen-km entfernt vom Betriebshof des OSB, Hafenringstraße 12, 49049 Osnabrück befinden.Gegenstand der in Los 2 ausgeschriebenen Leistung ist die Übernahme der PPK am Standort der Umschlaganlage aus Los 1. Die Abholung erfolgt mit Walking Floor-Fahrzeugen. Die PPK sind einer ordnungsgemäßen und schadlosen stofflichen Verwertung zuzuführen. Es ist dem AN freigestellt, ob er das Material direkt zu einer Papierfabrik fährt oder zuvor sortiert, lagert, presst oder anderweitig behandelt.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern ihn nicht eine der Parteien mit einer Frist von 6 Monaten kündigt.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden.
Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme. Weitere Auskünfte werden ebenfalls auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt.
Zur Bindefrist (siehe Deckblatt der Vergabeunterlagen): Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Vergabegesetz (NTVergG) hingewiesen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Der AG kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Eignungsverleiher, beide Lose, einzureichen:BB1 Es ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen hervorgehen (z. B. Unternehmensstruktur, Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, ggf. zuständige Niederlassung). Die Darstellung hat eine vollständige Liste der Gesellschafter bzw. Kommanditisten zu enthalten.
BB 2 RegistereintragEs ist ein aktueller, den geltenden Registerstand wiedergebender Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz 2022-2024Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Eignungsverleiher, beide Lose anzugeben.
WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen 2022-2024Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Eignungsverleiher, beide Lose anzugeben.Anzugeben sind sämtliche Umsätze, die im Bereich PPK erzielt wurden: Übernahme, Logistik, Verkaufserlöse aus privaten, gewerblichen oder kommunalen Quellen für die Jahre 2022, 2023 und 2024 sowie der Mittelwert der drei Jahre.Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind allein die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.4 der Vergabeunterlagen einreichen.
TL 1 Angaben zur vorgesehenen Umschlaganlage (nur Los 1)Für den Bieter, jedem Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil einzureichen. Sollte ein Bieter keinen Nachweis aufweisen, so sind die Angaben und Unterlagen für den Unterauftragnehmer einzureichen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.4 der Vergabeunterlagen einreichen.Anzugeben bzw. beizufügen sind mindestens - Genehmigungsauszug, aus welchem die Zulassung für den Umschlag von PPK hervorgeht- Lage- und Zufahrtsplan mit Darstellung des für den Auftrag vorgesehenen Umschlagbereichs,- Fahrzeug- und Geräteausstattung des Standorts (Abrollkipper, Bagger bzw. Radlader, jeweils mit Fabrikat/Typ/Baujahr)- Typenbezeichnung der Waage und der Wiegesoftware- Screenshot des Wiegeprogramms während eines Wiegevorgangs
BL 1 Qualitätssicherung Bieter (beide Lose)Für den Bieter, jedem Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil! Sollte ein Bieter keinen Nachweis aufweisen, so sind die Angaben und Unterlagen für den Unterauftragnehmer einzureichen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.4 der Vergabeunterlagen einreichen.Vorzulegen ist ein Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Bieter selbst durchgeführte Tätigkeit, AVV 20 01 01 oder 15 01 01. Dabei müssen mindestens die selbst durchgeführten operativen Haupttätigkeiten zertifiziert sein, also bspw. Befördern, Lagern, Behandeln oder Verwerten; Handeln und Makeln werden als Auffangtätigkeiten angesehen, sofern der Bieter keinerlei operative Handlungen ausführt, sondern nur verwaltet.
Ausländische Bieter haben Nachweise einer gleichwertigen Qualitätssicherung beizufügen, als gleichwertig gilt z. B. ein Managementsystem nach ISO 9001 oder eine Zertifizierung nach EMAS.
BL 2 Qualitätssicherung UnterauftragnehmerNachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die zutreffenden Leistungsteile/Tätigkeiten, AVV 15 01 01 oder 20 01 01. Bei ausländischen Bietern: Nachweis der gleichwertigen Qualitätssicherung.
BL 3 Referenzen (mindestens 1 Referenz, nur Los 2)Für den Bieter, jedem Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil! Sollte ein Bieter keine Referenz aufweisen, so sind die Angaben und Unterlagen für den Unterauftragnehmer einzureichen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.4 der Vergabeunterlagen einreichen.Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen über die die Verwertung von Altpapier mit Angabe von:- Auftraggeber (inkl. Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer eines Ansprechpartners)- Tätigkeit- Zeitraum- Umfang der Tätigkeit.
Der AG weist auf § 63 VgV hin. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitgleider der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.