Referenzprojekte, gem. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV, mindestens eins und maximal drei zum Nachweis folgender Kriterien:
- fertiggestelltes Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber mit anrechenbaren Baukosten von mind. 2 Mio EUR und vom Bewerbenden ausgeführten Leistungsphasen 2 bis 8, mind. Honorarzone III
- Freianlagenplanung nach dem Schwammstadtprinzip und vom Bewerbenden ausgeführten Leistungsphasen 2 bis 5
Eine zeitliche Begrenzung für die Projekte besteht nicht.
Der Nachweis erfolgt über Auflistung im Teilnahmeantrag.
Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:
- Bezeichnung der Maßnahme und Ort/Land
- Auftraggeber inkl. Kontaktdaten
- Bei Bietergemeinschaften/Eignungsleihe zusätzlich: Auftragnehmer (Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. Eignungsverleiher)
- Datum Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne von § 39 HOAI
- vom Bewerbenden ausgeführte Leistungsphasen
- Honorarzone
- Projektkosten in Euro netto Kosten KG 500
- Art der Baumaßnahme (Umbau/Neubau im Sinne § 2 HOAI/Andere)
Erfüllen mehr Bewerbende die Mindestkriterien, als zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden sollen, entscheidet die Auftraggeberin anhand der gestalterischen Qualität der Referenzprojekte allein auf Grundlage der beigefügten Unterlagen (Referenzblätter) und mithilfe eines Punktesystems über die Zulassung zur Teilnahme. Je Referenzprojekt ist ein Referenzblatt (DIN A3 Querformat, digital) einzureichen. Die Referenzblätter müssen aussagekräftige Informationen zu den Projekten aufweisen und einen Eindruck ihrer entwurflichen Qualität und Gestaltung vermitteln.
Die Beurteilung erfolgt in einer Gesamtschau der eingereichten Referenzprojekte ausschließlich auf Grundlage der eingereichten Unterlagen dahingehend, ob die auf den Referenzblättern erkennbare entwurfliche Qualität einen Beitrag zur gestellten Planungsaufgabe erwarten lässt.
Die Bewertung erfolgt durch Zuordnung zu einer der nachfolgenden fünf Kategorien ohne Unterkategorien (max. 100 Punkte):
Zu erwarten ist
- ein mangelhafter Beitrag = 0 Punkte,
- ein ausreichender Beitrag = 25 Punkte,
- ein befriedigender Beitrag = 50 Punkte,
- ein guter Beitrag = 75 Punkte,
- ein sehr guter Beitrag = 100 Punkte.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium, bestehend aus Vertreter*innen der Stadt Wolfsburg. Hierin werden auch Vertretende der Stadt Wolfsburg eingebunden, die den fachlichen Hintergrund der Bewerbenden haben. Die Stadt Wolfsburg behält sich vor, externe Beratende hinzuzuziehen. Jedes Mitglied des Auswahlgremiums erhält eine Stimme und vergibt Punkte je Bewerbung. Jede Stimme zählt gleichwertig. Ergebnis der Bewertung ist der Mittelwert der Bewertungen (Punkte gemäß einer der fünf Kategorien). Dieser ergibt sich aus den zugewiesenen Punkten je Stimme der Mitglieder des Auswahlgremiums je Bewerbung. Eine darüberhinausgehende individuelle textliche Bewertung entfällt. Erfüllen mehrere Bewerbende gemäß § 51 VgV gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerbendenzahl auch nach der objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbenden gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los getroffen. Bei Rückzug eines Bieters aus der Angebotsphase behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, den nächstgeeigneten Bewerber aus dem Teilnahmewettbewerb vor Ablauf der Angebotsfrist zur Angebotsabgabe nach zu nominieren. Dies steht im Ermessen der Auftraggeberin.